Niddataler Nachrichten 2019-08

Ausgabe 08/2019 Niddataler Nachrichten c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 2. Tag vor der Wahl 24.5.2019, 18:00 Uhr , bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie- rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berech- tigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Emp- fangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von 4) Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Ort, Datum Niddatal, 26.04.2019 Die Gemeindebehörde Der Magistrat der Stadt Niddatal im Auftrag: gez. Herrmann Wahlleiter _____________________________________ 1) Wenn andere Zeiten bestimmt sind, diese angeben. 2) Für jeden Ort der Einsichtnahme ist anzugeben, ob er barrierefrei oder nicht barrierefrei ist. Wenn mehrere Einsichtsstellen eingerichtet sind, diese und die ihnen zugeteilten Ortsteile oder dgl. oder die Nummern der Wahlbezirke angeben. 3) Nicht Zutreffendes streichen. 4) Gemäß § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes amtlich bekannt gemachtes Postunternehmen einsetzen. A US GEGEBENEM A NLASS : Nach der Passverwaltungsvorschrift § 1 erteilen Passbehörden keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Hierüber haben sich Reisende bei den Behörden des Zielstaats zu erkundigen. Welches Dokument Sie mit oder ohne Fingerab- drücke in welchem Land zum Einreisen nutzen können, erfahren Sie unter www.auswaertiges- amt.de . A BFALLKALENDER Der Abfallkalender 2019 ist auch als PDF-Download auf der Homepage www. niddatal.de hinterlegt oder ist im Bürger- büro in Papierform erhältlich. W AHLHELFER GESUCHT Die Europawahl einmal aus einer anderen Pers- pektive kennenlernen können die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer als Mitglieder im Wahlvorstand. Mitarbeit in einem Wahlvorstand – im negativen Sinne betrachtet ist sie einfach nur lästige und zeit- raubende Bürgerpflicht. Betrachtet man sie aber im positiven Sinne, dann ist sie ein Bürgerrecht, das die Möglichkeit bietet, sich aus freien Stücken aktiv an unserer Demokratie zu beteiligen. Die Stadt Niddatal sucht noch Helfer für den Eu- ropa-Wahlsonntag am 26. Mai 2019. In Niddatal werden für die Abwicklung einer Wahl etwa 60 Helferinnen und Helfer benötigt. Diese verteilen sich auf sechs allgemeine Wahlvorstän- de und einen Briefwahlvorstand. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Per- sonen befinden. Vor der Wahl werden die Helferinnen und Helfer über die Einzelheiten des Wahlablaufes infor- miert. Ein Wahlvorstand besteht aus acht Mitglie- dern, die üblicherweise in zwei Schichten ihren Dienst verrichten. Der Wahlvorstand ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Dazu gehören die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses und die Eintra- gung der Stimmabgabevermerke. Nach Schließung der Wahllokale sind die Helfer am Auszählen der Stimmzettel beteiligt und pro- tokollieren die Ergebnisse. Den Helferinnen und Helfern wird ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50 Euro gezahlt. Wer mitmachen möchte meldet sich beim Wahlamt, E-Mail: info@niddatal.de oder unter der Telefon-Nr. 06034 91240.

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