Niddataler Nachrichten 2019-19

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 27. September 2019 Niddataler Nachrichten d Ausgabe 19/2019 Jahrgang 1 Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Dr. Bernhard Hertel Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal · 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel · 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal · r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Nid- dataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des normalen Erscheinungstermins ein Sonderdruck herausgegeben. B EANTRAGUNG VON A USWEISPAPIEREN Beantragung von Personalausweisen Ihr persönliches Erscheinen ist notwendig. Bei Beantragung unter dem 16. Lebensjahr werden die Unterschriften beider Elternteile benötigt. Die Gebühr hierfür beträgt bei Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro, bei Personen über 24 Jahren 28,80 Euro. Je nach Alter hat der Ausweis unterschiedliche Gül- tigkeiten: - unter 24 Jahren 6 Jahre - über 24 Jahren 10 Jahre Es besteht die Möglichkeit, sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen zu lassen. Die Gebühr beträgt 10,00 Euro. Um Ihre Identität zu belegen muss der aktuellen Personalausweis/ Reisepass/ Kinderausweis / Kin- derreisepass vorgelegt werden. Bei Erstbeantragung von Kindern, die noch keinen Ausweis haben, benötigen wir eine Original-Ge- burtsurkunde. Wir benötigen ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr!) biometrisches Lichtbild mit neutralem, hellem Hin- tergrund und die Angaben Ihrer Größe und Augen- farbe. Nach der Passverwaltungsvorschrift § 1 erteilen Passbehörden keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mit- gliedsstaaten und ausländischer Staaten. Hierüber haben sich Reisende bei den Behörden des Ziel- staats zu erkundigen. Welches Dokument Sie mit oder ohne Fingerabdrü- cke in welchem Land zum Einreisen nutzen können, erfahren Sie unter www.auswaertiges-amt.de . Beantragung von Reisepässen Ihr persönliches Erscheinen ist notwendig, da Sie Ihre Unterschrift vor uns leisten müssen. Die Gebühr für Personen unter 24 Jahren beträgt 37,50 Euro (Gültigkeit 6 Jahre) über 24 Jahren beträgt 60,00 Euro (Gültigkeit 10 Jahre) Wir benötigen ein aktuelles Lichtbild mit neutralem, hellem Hintergrund und die Angaben Ihrer Größe und Augenfarbe. Bei Beantragung unter dem 18. Lebensjahr werden die Unterschriften beider Elternteile benötigt. Es besteht die Möglichkeit, sich einen vorläufigen Reisepass im Zuge der Beantragung eines „übli- chen“ Reisepasses ausstellen zu lassen. Die Ge- bühr beträgt 26,00 Euro. Es wird ein weiteres bio- metrisches Lichtbild benötigt. Für die „ganz Eiligen“ kann ein Express-Reisepass beantragt werden. Er ist in der Regel innerhalb von drei Werktagen fertig. Die Gebühren betragen für Personen unter 24 Jah- ren 69,50 Euro, bei Personen über 24 Jahren 92,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass wir (ab einem Alter von 6 Jahren) Ihre Fingerabdrücke einscannen müssen. Um Ihre Identität zu belegen muss der aktuellen Personalausweis/ Reisepass/ Kinderausweis / Kin- derreisepass vorgelegt werden. Bei Erstbeantragung von Kindern, die noch keinen Ausweis haben, benötigen wir eine Original-Ge- burtsurkunde. Wir benötigen ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr!) biometrisches Lichtbild mit neutralem, hellem Hin- tergrund und die Angaben Ihrer Größe und Augen- farbe Beantragung von Kinderreisepässen Es wird ein biometrisches Lichtbild mit neutralem, hellen Hintergrund benötigt, sowie die Angaben von Größe und Augenfarbe des Kindes. Die Unterschriften beider Elternteile sind zu leisten. Die Anwesenheit des Kindes ist erforderlich. Den alten Kinderausweis/Kinderreisepass oder die Original-Geburtsurkunde müssen Sie bei der Bean- tragung vorlegen. Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Kinderreisepässe können nur bis zum 12. Lebens- jahr ausgestellt werden. Um Ihre Identität zu belegen muss der aktuellen Personalausweis/ Reisepass/ Kinderausweis / Kin- derreisepass vorgelegt werden. Bei Erstbeantragung von Kindern, die noch keinen Ausweis haben, benötigen wir eine Original-Ge- burtsurkunde. Wir benötigen ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr!) biometrisches Lichtbild mit neutralem, hellem Hin- tergrund und die Angaben Ihrer Größe und Augen- farbe. M ÜLLABHOLUNG Fr., 27. September 2019 - Bioabfall Mi., 9. Oktober 2019 - Gelber Sack in Assenheim Do., 10. Oktober 2019 - Restmüll Do., 10. Oktober 2019 - Gelber Sack in Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Fr., 11. Oktober 2019 - Bioabfall Amtliche Bekanntmachung der Unanfechtbar- keit des Umlegungsplans zur 6. Vorwegnahme der Entscheidung für den Bereich der Bodenord- nung „An der Steinkaute“ gemäß § 71 BauGB. Für das Umlegungsgebiet „An der Steinkaute“ in der Gemarkung: Ilbenstadt, wird nach § 71 Bauge- setzbuch bekannt gemacht, dass der Umlegungs- plan zur 6. Vorwegnahme gemäß der Beschlussfas- sung vom 11.09.2019 unanfechtbar geworden ist. Diese 6. Vorwegnahme betrifft die Ordnungsnum- mern 2, 4, 9, 11, 12, 16, 17 und 18. Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungs- plan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen. Die Geldleistungen sind fällig. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Festsetzung des Zeitpunktes der Unan- fechtbarkeit des Umlegungsplanes kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach dieser Bekanntgabe, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Umlegungsstelle, dem Ma- gistrat der Stadt Niddatal, schriftlich oder zur Nie- derschrift zu erheben. gez. Dr. Bernhard Hertel Bürgermeister B EKANNTMACHUNG DER U NANFECHTBARKEIT

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