Niddataler Nachrichten 2019-22
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 8. November 2019 Niddataler Nachrichten a Ausgabe 22/2019 Jahrgang 1 N IDDATALER N ACHRICHTEN Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 22. November 2019. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. Bekanntmachung des Aufstellungsbe- schlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetz- buch (BauGB) Bekanntmachung der Beteiligung der Öf- fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 29.01.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes I 6 „In der Flur 10“ 3. Änderung beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entneh- men. Gegenstand der 3. Änderung des Bebau- ungsplanes ist ausschließlich die Anpassung der Art der baulichen Nutzung für das im Be- bauungsplan I 6 „In der Flur 10“ festgesetzte Mischgebiet. Alle sonstigen bauplanungs- rechtlichen Festsetzungen und bauord- nungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des rechtskräftigen Bebauungsplanes I 6 „In der Flur 10“ gelten unverändert fort. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der ge- nannten Frist im Rathaus der Stadt Niddatal über die allgemeinen Ziele und Zwecke so- wie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung unterrichten und zur Planung äußern. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewie- sen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umwelt- bezogener Informationen verfügbar sind, ab- gesehen wird. Der Planentwurf einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von Montag, dem 18.11.2019 - einschl. Frei- tag, dem 20.12.2019 im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, Hauptverwaltung, Zimmer 101 während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffent- lich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetz- licher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Wäh- B AULEITPLANUNG DER S TADT N IDDATAL , S TADTTEIL I LBENSTADT Bebauungsplan I 6 „In der Flur 10“ 3. Änderung rend dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Dienststunden sind montags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags und donners- tags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- plan unberücksichtigt bleiben können. Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Stadt Niddatal https://nid- datal.de unter der Rubrik Bauen, Wohnen & Planen/ Bebauungspläne/ Bebauungspläne während dem o.g. Zeitraum im Verfahren eingesehen werden. Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungs- büro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Dr. Hertel Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt Bebauungsplan I 6 „In der Flur 10“ 3. Änderung Hier: Räumlicher Geltungsbereich Plangebiet - geordnet ohne Maßstab M ÜLLABHOLUNG Fr., 8. November 2019 - Bioabfall Di., 12. November 2019 - Grünabfall Mi., 20. November 2019 - Altpapier Do., 21. November 2019 - Restmüll Fr., 22. November 2019 - Bioabfall B ÜRGERBÜRO am 18. November geschlossen Das Bürgerbüro ist am Montag, den 18.11.2019, wegen einer betrieblichen Ver- anstaltung geschlossen.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTIwNTY1