Niddataler Nachrichten 2019-24

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 6. Dezember 2019 Niddataler Nachrichten d Ausgabe 24/2019 Jahrgang 1 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 27.02.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes I 4 „Im Breul“ 3. Änderung beschlossen. Die Abgren- zung des Geltungsbereiches ist der nachfol- genden Übersichtskarte zu entnehmen. Gegenstand der 3. Änderung des Bebauungs- planes I 4 „Im Breul“ ist ausschließlich die Än- derung zur Art der baulichen Nutzung für drei Teilbereiche des rechtskräftigen Bebauungs- planes sowie die Anpassung der Festsetzung zur Stellung von Einzelgaragen an der südli- chen Nachbargrenze auf den privaten Bau- grundstücken für den Teilgeltungsbereich 3. Alle sonstigen bauplanungsrechtlichen Fest- setzungen und bauordnungsrechtlichen Ge- staltungsvorschriften des Bebauungsplanes „Im Breul“ sowie der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes gelten unverändert fort. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der ge- nannten Frist im Rathaus der Stadt Niddatal über die allgemeinen Ziele und Zwecke so- wie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- nung unterrichten und zur Planung äußern. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewie- sen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umwelt- bezogener Informationen verfügbar sind, ab- gesehen wird. Der Planentwurf einschließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von Montag, dem 16.12.2019 - ein- schl. Freitag, dem 24.01.2020 im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, Hauptverwaltung, Zimmer 101 während der allgemeinen Dienst- stunden sowie nach Vereinbarung zu jeder- manns Einsicht öffent- lich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feier- tag fällt. Die Dienststunden sind montags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Unterlagen können zudem auf der Home- page der Stadt Niddatal http://www.niddatal.de unter der Rubrik Bauen, Wohnen & Planen/ Bebauungspläne/ Bebau- ungspläne im Verfahren während dem o.g. Zeitraum eingesehen werden. Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. B AuleitPlAnung der s tAdt n iddAtAl , s tAdtteil i lBenstAdt B eBAuungsPlAn i 4 „i m B reul “ 3. ä nderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB Es wird darauf hingewiesen, dass nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauf- tragt. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Dr. Hertel Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt Bebauungsplan I 4 „Im Breul“ 3. Änderung Hier: Räumlicher Geltungsbereich Plangebiet genordet, ohne Maßstab N IDDATALER N ACHRICHTEN Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 20. Dezember 2019. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. M ÜLLABHOLUNG Fr., 6. Dezember 2019 - Bioabfal Mi., 11. Dezember 2019 - Tonnentausch falls erforderlich Mi., 18. Dezember 2019 - Altpapier Do., 19. Dezember 2019 - Restmüll Fr., 20. Dezember 2019 - Bioabfall

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