Niddataler Nachrichten 2020-01

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 17. Januar 2020 Niddataler Nachrichten d Ausgabe 1/2020 Jahrgang 2 Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 08.01.2020 die folgenden Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürger- meisters der Stadt Niddatal am 15.03.2020 zugelassen, die ich hiermit gemäß § 15 Abs. 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) öffentlich bekanntmache: 1. Dr. Hertel, Bernhard, Herr, 64 Jahre, Bürgermeister Eichendorffweg 8, 61194 Niddatal Träger des Wahlvorschlags: Sozialdemokratische Partei Deutschlands Kurzbezeichnung: SPD 2. Hahn, Michael, Herr, 46 Jahre, Steuerfachangestellter Brunnenstraße 3, 61194 Niddatal Träger des Wahlvorschlags: Christlich Demokratische Union Deutschlands Kurzbezeichnung: CDU 3. Dr. Binsack, Ralf, Herr, 53 Jahre, Biologe Wintersteinstraße 14, 61194 Niddatal Träger des Wahlvorschlags: Dr. Ralf Binsack Kurzbezeichnung: Dr. Binsack gez. Herrmann Wahlleiter B EKANNTMACHUNG DER ZUGELASSENEN W AHLVORSCHLÄGE N IDDATALER N ACHRICHTEN Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 31. Januar 2020. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. B EANTRAGUNG VON A USWEISPAPIEREN Beantragung von Personalausweisen Ihr persönliches Erscheinen ist notwendig. Bei Beantragung unter dem 16. Lebensjahr werden die Unterschriften beider Elternteile benötigt. Die Gebühr hierfür beträgt bei Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro, bei Personen über 24 Jahren 28,80 Euro. Je nach Alter hat der Ausweis unterschiedli- che Gültigkeiten: - unter 24 Jahren 6 Jahre - über 24 Jahren 10 Jahre Es besteht die Möglichkeit, sich einen vor- läufigen Personalausweis ausstellen zu las- sen. Die Gebühr beträgt 10,00 Euro. Um Ihre Identität zu belegen muss der ak- tuellen Personalausweis/ Reisepass/ Kinder- ausweis / Kinderreisepass vorgelegt werden. Bei Erstbeantragung von Kindern, die noch keinen Ausweis haben, benötigen wir eine Original-Geburtsurkunde. Wir benötigen ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr!) biometrisches Lichtbild mit neutralem, hellem Hintergrund und die Angaben Ihrer Größe und Augenfarbe. Nach der Passverwaltungsvorschrift § 1 erteilen Passbehörden keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestim- mungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Hierüber haben sich Reisende bei den Behörden des Zielstaats zu erkundigen. Welches Dokument Sie mit oder ohne Fin- gerabdrücke in welchem Land zum Einreisen nutzen können, erfahren Sie unter www.aus- waertiges-amt.de. Beantragung von Reisepässen Ihr persönliches Erscheinen ist notwendig, da Sie Ihre Unterschrift vor uns leisten müs- sen. Die Gebühr für Personen unter 24 Jahren beträgt 37,50 Euro (Gültig- keit 6 Jahre) über 24 Jahren beträgt 60,00 Euro (Gültig- keit 10 Jahre) Wir benötigen ein aktuelles Lichtbild mit neutralem, hellem Hintergrund und die An- gaben Ihrer Größe und Augenfarbe. Bei Beantragung unter dem 18. Le- bensjahr werden die Unterschrif- ten beider Elternteile benötigt. Es besteht die Möglichkeit, sich einen vor- läufigen Reisepass im Zuge der Beantragung eines „üblichen“ Reisepasses ausstellen zu lassen. Die Gebühr beträgt 26,00 Euro. Es wird ein weiteres biometrisches Lichtbild be- nötigt. Für die „ganz Eiligen“ kann ein Express-Rei- sepass beantragt werden. Er ist in der Regel innerhalb von drei Werktagen fertig. Die Gebühren betragen für Personen unter 24 Jahren 69,50 Euro, bei Personen über 24 Jahren 92,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass wir (ab einem Alter von 6 Jahren) Ihre Fingerabdrücke einscan- nen müssen. Um Ihre Identität zu belegen muss der ak- tuellen Personalausweis/ Reisepass/ Kinder- ausweis / Kinderreisepass vorgelegt werden. Bei Erstbeantragung von Kindern, die noch keinen Ausweis haben, benötigen wir eine Original-Geburtsurkunde. Wir benötigen ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr!) biometrisches Lichtbild mit neutralem, hellem Hintergrund und die Angaben Ihrer Größe und Augenfarbe. Beantragung von Kinderreisepässen Es wird ein biometrisches Lichtbild mit neu- tralem, hellen Hintergrund benötigt, sowie die Angaben von Größe und Augenfarbe des Kindes. Die Unterschriften beider Elternteile sind zu leisten. Die Anwesenheit des Kindes ist erforderlich. Den alten Kinderausweis/Kinderreisepass oder die Original-Geburtsurkunde müssen Sie bei der Beantragung vorlegen. Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Kinderreisepässe können nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Um Ihre Identität zu belegen muss der ak- tuellen Personalausweis/ Reisepass/ Kinder- ausweis / Kinderreisepass vorgelegt werden. Bei Erstbeantragung von Kindern, die noch keinen Ausweis haben, benötigen wir eine Original-Geburtsurkunde. Wir benötigen ein aktuelles (nicht älter als 1 Jahr!) biometrisches Lichtbild mit neutralem, hellem Hintergrund und die Angaben Ihrer Größe und Augenfarbe.

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