Niddataler Nachrichten 2020-05
Ausgabe 5/2020 Niddataler Nachrichten S TADTTEILÜBERGREIFEND NABU Umweltwerkstatt Wetterau e.V. Wirtsgasse 1, Assenheim Maximiliane Heuer 06034 6119 heuer@nabu-wetterau.de Kindergruppe (7-12 Jahre) Do. 15 - 17 Uhr Jugendgruppe (13-27 Jahre) 1. So. um 12 Uhr Volkshochschule Wetterau Sprachkurse in Niddatal ab Vorschulalter. Beginn der Kurse im Herbst und Frühjahr in einzelnen Stadtteilen. Angebotshefte der VHS liegen in der Stadtverwaltung aus. Diakonisches Werk Wetterau Fr. Nicole Waldheim 06031 7252-138 kindertagespflege@diakonie-wetterau.de Fachberatung Kindertagespflege für Eltern und Tagesmütter bzw. -väter Montag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr A NGEBOTE FÜR K INDER Fortsetzung Fortsetzung von Seite 1 Nach § 3 Abs. 2 BNatSchG treffen die für Natur- schutz und Landschaftspflege zuständigen Behör- den nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen, um die Einhaltung unter anderem der artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes sicherzustellen. Besondere Maßnahmen zum Schutz frei lebender Tiere und der europäischen Vogelarten der beson- ders und streng geschützten Arten oder deren Le- bensstätten vor Beeinträchtigungen können daher in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BNatSchG von der zuständigen Naturschutzbehörde im Einzelfall ange- ordnet werden und sind nach Ermessen auf den zum Schutz notwendigen Zeitraum zu beschränken. Gemäß § 3 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 2 Ziffer 2a Spiegelstrich aa HAGB- NatSchG ist die Fachstelle Naturschutz und Land- schaftspflege beim Kreisausschuss des Wetterauk- reises als untere Naturschutzbehörde die zuständige Behörde für den Vollzug des Naturschutzrechts im Wetteraukreis. Weißstorch, Kiebitz, Graugans, Wasserralle und Rohrweihe brüten im Feuchtwiesengebiet „Nieder- wiesen“ südlich Ilbenstadt und ziehen dort auch ihre Jungen auf. Das Gebiet stellt ein bedeutendes Brutgebiet für diese Arten in Hessen und für den Wetteraukreis dar. Kiebitz, Bekassine, Wasserral- le, Graugans und Rohrweihe sind Bodenbrüter, die sehr sensibel auf Störungen durch Spaziergänger, Freizeitsportler oder freilaufende Hunde reagieren. Während der Reviergründung und der Brut- und Aufzuchtszeit können Störungen zur Aufgabe des Reviers oder der Gelege führen. Der Weißstorch hat während der Reviergründung eine hohe Fluchtdis- tanz und kann eine Reviergründung durch Störun- gen abbrechen. Das Feuchtwiesengebiet „Niederwiesen“ hat durch seine Nähe zur Ortslage Ilbenstadt eine hohe Be- deutung für die Naherholung. So können jederzeit Freizeitsportler, Spaziergänger und Hundehalter in diesem Bereich angetroffen werden. Während sich die Mehrzahl der Erholungssuchen- den auf den umliegenden befestigten Wegen aufhält und auch ihre Hunde nicht in den Wiesen laufen lässt, sind doch immer wieder freilaufende Hunde, Spaziergänger und Jogger mitten im Wiesengebiet zu sehen. In den zurückliegenden Jahren konnten durch die Fachstelle Naturschutz und Landschafts- pflege beim Kreisausschuss des Wetteraukreises re- gelmäßig erhebliche Störungen der oben genannten Vogelarten durch freilaufende Hunde, Spaziergänger und Jogger beobachtet werden. Da auf den umliegenden befestigten Wegen jeder- zeit die Möglichkeit zur Naherholung besteht und das Betretungsverbot des Feuchtwiesengebietes nur auf den Zeitraum vom 01. März bis zum 30. Juni 2020 beschränkt wird, ist es für Spaziergänger, Jog- ger und Hundehalter zumutbar, für den begrenzten Zeitraum die Flächen nicht zu betreten und auf die- sen Flächen Hunde nicht frei laufen zu lassen. In der verordneten Zeit hat die Sicherung der oben genannten Arten ein höheres öffentliches Interesse als die ungehinderte Nutzung der Landschaft für Freizeit- und Erholungszwecke. Auf Grund der oben gemachten Ausführungen ist eine aktuelle Gefährdung der aufgeführten, streng geschützten Vogelarten vorhanden. Die Anordnung des Betretungsverbotes ist eine unaufschiebbare Maßnahme zum Schutz dieser streng geschützten Vogelarten. Die sofortige Vollziehung der Anordnung liegt im be- sonderen öffentlichen Interesse und ist eilbedürftig. Zum Schutz der Weißstorch, Kiebitz, Graugans, Wasserralle und Rohrweihe ist die Anordnung nach den §§ 3 Abs. 2 und 44 Abs. 1 BNatSchG erforder- lich. Durch den enormen Freizeitdruck im Feuchtwie- sengebiet ist eine akute Gefährdung der Bruten von Weißstorch, Kiebitz, Graugans, Wasserralle und Rohrweihe gegeben. In der Vergangenheit wurden dort Störungen, die zur Aufgabe von Bruten geführt haben, beobachtet. Das Feuchtwiesengebiet gehört zum EU-Vogel- schutzgebiet „5519-401 Wetterau“, in dem die streng geschützten Arten Weißstorch, Kiebitz, Grau- gans, Wasserralle und Rohrweihe zu schützen sind. Daher ergibt sich ein besonderes öffentliches Inter- esse an der sofortigen Vollziehung des Betretungs- verbotes. Zum Schutz der genannten Arten ist daher die An- ordnung eines sofort vollziehbaren Betretungsver- botes in der Zeit der Reviergründung und der Brut- und Aufzuchtszeit erforderlich. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Nie- derschrift Widerspruch beim Kreisausschuss des Wetteraukreises, Fachstelle 4.1.2 Naturschutz und Landschaftspflege, Postanschrift: Europaplatz 1, Besuchsadresse: Homburger Straße 17, 61169 Frie- dberg/Hessen, erheben. Hinweis: Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Schutzanordnung können Sie die Herstellung der aufschiebenden Wirkung des von Ihnen einge- legten Widerspruchs beantragen. Einen solchen An- trag können Sie an das Verwaltungsgericht Gießen, Marburger Straße 4, 35390 Gießen richten und zwar schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäfts- stelle. Karte: Schraffierte Fläche des Betretungsverbots vom 01. März bis zum 30. Juni 2020 Z EITLICH BEFRISTETE S CHUTZANORDNUNG zum Schutz von Weißstorch, Kiebitz, Graugans, Wasserralle und Rohrweihe im Gemarkungsbereich „Niederwiesen“ in der Gemarkung Ilbenstadt A BFALLKALENDER Der Abfallkalender ist auch als PDF-Down- load auf der Homepage www.niddatal.de hinterlegt.
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