Niddataler Nachrichten 2020-07
Ausgabe 7/2020 Niddataler Nachrichten Vorsorglich möchte Sie die Firma Weis- gerber darüber informieren, dass auf- grund der Coronapandemie und der da- mit einhergehenden Beschränkungen im internationalen Containertransport mit deutlichen Verzögerungen, im schlimms- ten Fall Stornierungen von ganzen Liefe- rungen Gelber Säcke zum Lager der Fir- ma Weisgerber zu rechnen ist. Es werden G elbe S äcke I nformationen zur V erteilung bzw . B elieferung von LVP-S äcken Aus gegebenemAnlass möchte Sie die Firma Weisgerber Umweltservice GmbH darüber informieren, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Gelben Säcken vorerst sichergestellt bleibt. Wir werden wie gewohnt, die Gemeinden mit ausreichend Gelben Säcken zu Beginn des Monats beliefern. B ussgelder aufgrund der vierten V erordnung zur B ekämpfung des C oronavirus Seit 03.04.2020 gilt nach Mittteilung des Hessischen Landkreistages folgendes: Bußgelder aufgrund der Vierten Ver- ordnung zur Anpassung der Verord- nungen zur Bekämpfung des Corona- virus Nach der 4. Änderungsverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus und den u.a. darin geregelten Ordnungswidrigkei- ten erklärt das Land aktuell: Land Hessen beschließt Bußgelder zum Schutz der Bevölkerung Ab 03.04.2020 können in Hessen Verstö- ße gegen die Verordnungen der Hessi- schen Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona-Virus ein- heitlich mit Bußgeldern belegt werden. Das Kabinett hat festgelegt, welche Ver- stöße gegen die Verordnungen zur Be- kämpfung des Corona-Virus künftig als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Um eine landesweit einheitli- che Praxis sicherzustellen, wurden den Behörden zugleich Regelsätze für die einzelnen Bußgeldtatbestände vorgege- ben. Je nach Schwere des individuellen Verstoßes, zum Beispiel gegen die gel- tenden Verbote von Kontakten in der Öf- fentlichkeit, dem Betrieb von Bars oder Restaurants oder der Nichteinhaltung von Zugangsbeschränkungen – etwa für Se- nioren- oder Pflegeeinrichtungen –, sind Bußgeldzahlungen zwischen 200 und 5.000 Euro vorgesehen. Großartiges Zeichen gelebter Solidarität Sozialminister Kai Klose und Innenminis- ter Peter Beuth erklärten: „Der ganz über- wiegende Teil der Bevölkerung hat sich bisher an die notwendigen Einschränkun- gen unseres Alltags gehalten. Das ist ein großartiges Zeichen gelebter Solidarität und ein Signal für gesellschaftlichen Zu- sammenhalt auch in schwierigen Zeiten. Leider gibt es aber immer noch einige Unbelehrbare, die den Ernst der Lage nicht erkennen wollen. Wer sich weiter- hin so unsolidarisch verhält und sich zum Kicken im Park verabredet oder heimlich Corona-Partys feiert, gefährdet das Le- ben seiner Mitmenschen. Dieses Verhal- ten können und werden wir nicht akzep- tieren. Damit sollte jedem klar sein, wie ernst wir es meinen. Außerdem geben wir den Gesundheits- und Ordnungsämtern sowie der Polizei Handlungssicherheit im Umgang mit Verstößen. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen auf, sich weiterhin an die geltenden Kontakt- verbote und Beschränkungen zu halten. Wir können diese gegenwärtige Krise nur gemeinsam bewältigen.“ Die Bußgelder fußen auf dem Infektions- schutzgesetz. Besonders schwere Ver- stöße gegen die Verordnung können so- gar als Straftaten zur Anzeige gebracht werden. Dies betrifft im Wesentlichen vorsätzliche Verstöße, etwa das Abhal- ten verbotener Veranstaltungen, Verstöße gegen Quarantäneanordnungen oder bei nachgewiesener Weiterverbreitung des Krankheitserregers. Alle anderen Verstöße werden als Ord- nungswidrigkeiten von den Ordnungs- und Gesundheitsämtern geahndet. Verstöße gegen die folgenden Verbote werden mit den entsprechenden Regel- sätzen geahndet. Es handelt sich hier um Beispiele. Weitere Faktoren zur Be- stimmung des jeweiligen Bußgeldes sind etwa der Umfang oder die Dauer eines untersagten Angebots bzw. die Größe ei- ner Zusammenkunft. Regelsatz von 200 Euro • Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen (Ausnahme: Familien oder häusliche Gemeinschaft), pro Teilneh- mer • Teilnahme an einer Zusammenkunft oder Wahrnehmung von touristischen und kulturellen Angeboten jeglicher Art und sonstige Sportangebote • Nichtbeachtung der Vorgaben zu Hygi- enemaßnahmen (zum Beispiel in Kran- kenhäusern oder Pflegeeinrichtungen) oder das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucher Regelsatz von 500 Euro • Verstoß gegen die Quarantäneanord- nung bei Reiserückkehrern aus Risiko- gebieten Regelsatz von 200 bis 1.000 Euro • Das Organisieren von Zusammenkünf- ten, touristischen und kulturellen An- geboten jeglicher Art und sonstigen Sportangeboten • Das Nichteinhalten der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Si- cherheitsvorkehrungen in Bezug auf das Abstandsgebot oder Nichteinhal- tung der vorgeschriebenen Sicher- heitsvorkehrungen. Dies betrifft zum Beispiel die Geschäftsführung eines Unternehmens Regelsatz von 500 bis 5.000 Euro • Verstoß gegen das Gebot der Schlie- ßung und Einstellung von Einrichtun- gen, Betrieben, Begegnungsstätten oder entsprechende Angebote • Verstoß gegen das Bewirtungsverbot • Unerlaubtes Anbieten von Übernach- tungen Um strikte Einhaltung der Vorgaben wird in Ihrem eigenen Interesse gebeten. bereits alternative Lieferanten kontaktiert. Jedoch ist eine Sicherstellung der Versor- gung auf längeren Zeitraum aufgrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation nicht gewährleistet. Sollte es zu Engpässen kommen, können anstelle von Gelben Säcken ab sofort auch normale transparente Müllsäcke mit LVP-Materialien befüllt werden. Wegen der aktuellen Lage der Infektions- gefahren durch den Corona-Virus werden die Sammlungen gefährlicher Abfälle mit dem Schadstoffmobil ab sofort bis auf weiteres eingestellt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wet- teraukreises bittet die Bevölkerung S ammlungen gefährlicher A bfälle Das Schadstoffmobil im Wetteraukreis ist eingestellt deshalb, diese Abfälle zurückzuhalten. Sollten in den privaten Haushaltungen besonders kritische Abfälle akut angefal- len sein, kann die weitere Vorgehenswei- se mit der Abfallwirtschaft Wetterau unter der Telefonnummer 06031 90660 abge- klärt werden.
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