Niddataler Nachrichten 2020-08
Ausgabe 8/2020 Niddataler Nachrichten I nformation des B undesministeriums des I nnern A usweispflicht und G ültigkeit von A usweisen Im Zuge der Eindämmung der Pandemie und aufgrund des Infektionsschutzes haben viele Bürgerämter die allgemeinen Sprechzeiten reduziert und darum gebeten, Behörden-Angelegenheiten wenn möglich online zu erledigen oder zu verschieben. Hier finden Sie Informationen für den Fall, dass Ihr alter Personalausweis oder Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen sollte: Innerhalb Deutschlands können Sie sich - wie gewohnt - entweder mit einem gültigen Per- sonalausweis oder mit einem gültigen Reise- pass ausweisen. Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass vor Kurzem abgelaufen bzw. wird das Ablauf- datum demnächst erreicht und steht Ihnen somit kein gültiges Identitätsdokument (Per- sonalausweis oder Reisepass) mehr zur Ver- fügung, werden die zuständigen Pass-/ Per- sonalausweis- bzw. Bußgeldbehörden bis auf Weiteres während der Eindämmung der Pan- demie in der Regel keine Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Ausweispflicht einleiten, wenn das Ausweisdokument ab dem 1. März 2020 oder danach ungültig wur- de. Dies gilt, bis wieder ein regulärer Dienst- betrieb stattfindet und die Antragstellungen ausgeliefert sind. Ob und ggf. inwieweit ein abgelaufener Pass / Personalausweis über das Ende des Gül- tigkeitszeitraums hinaus für einen konkreten Vorgang anerkannt wird, richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen und liegt nicht in der Hand der ausstellenden Behörden. Viele Behördenleistungen werden bereits digital angeboten, so dass Sie diese auch mit Hilfe Ihrer Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres gültigen Personalausweises erledigen können. Haben Sie Ihre PIN vergessen, kön- nen Sie bei unaufschiebbarem Bedarf in je- dem geöffneten Bürgeramt Ihre persönliche, sechsstellige PIN (gegen Gebühr) neu setzen. Muss Ihre Online-Ausweisfunktion für die Erledigung einer dringenden Angelegenheit erst eingeschaltet werden, können Sie das nur bei dem Bürgeramt Ihres Hauptwohnsit- zes erledigen lassen. Von diesem Verfahren kann auch während einer Krisenlage keine Ausnahme gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises mit Ablauf der Gültigkeit eines Ausweises automatisch nicht mehr an- wendbar ist. Benötigen Sie in Anbetracht der derzeitig ein- geschränkten Reisemöglichkeit zum jetzigen Zeitpunkt dringend ein gültiges Identitäts- dokument, sollten Sie zunächst Kontakt mit Ihrer zuständigen Pass-/Personalausweisbe- hörde aufnehmen. Ist die Behörde aufgrund des Infektionsschutzes für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen, sollten Sie beim Bürodienst der Behörde telefonisch vor- ab in Erfahrung bringen, ob – unter Einhaltung der Vorgaben der örtlichen Gesundheitsämter – ggf. Einzeltermine auf Grund eines wichti- gen Anliegens vereinbart werden können. Eine Beantragung von Pass und Personal- ausweis in einem Bürgeramt außerhalb des Heimatortes ist nur aus wichtigem Grund möglich; bitte klären Sie Ihr Anliegen vorab mit der Behörde ab. Ferner fällt ein Unzustän- digkeitszuschlag (Personalausweis: 13,00 Euro; Reisepass: doppelte Gebühr) an und der Bürodienst der eigentlich zuständigen Behörde muss die ausgewählte Behörde zur Ausstellung ermächtigen. Der Hersteller, die Bundesdruckerei GmbH, sichert die fortwährende Produktion und Aus- lieferung an die erreichbaren Pass-/Personal- ausweisbehörden. Aufgrund der gegenwärti- gen Krise kann es lediglich zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen. Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzego- wina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus. Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reise- dokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitäts- nachweis anerkannt werden sollten. Zu die- sen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichten- stein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien. Nähere Einzelheiten können Sie auch unter der regelmäßig aktualisierten Seite der Bun- despolizei (www.bundespolizei.de ) abrufen. Eine Reisegarantie ist mit diesem europäi- schen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Doku- menten zu reisen. Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreise- beschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren. Zu wesentlichen Fragen zum Ausweis- und Passwesen während der Eindämmung der Pandemie finden Sie die Antworten auf der Homepage www.personalausweisportal.de . Die Gemeinden Altenstadt, Limeshain und Niddatal beabsichtigen, in den Ge- werbegebieten gigabitfähige Anschlüsse für alle Unternehmen zu errichten, um die Breitbandziele der Bundesregierung Rich- tung Gigabit-Gesellschaft zu erreichen. Aus diesem Grunde wird ein Markterkun- D urchführung eines M arkterkundungsverfahrens zur E rschliessung von G ewerbegebieten mit Breitband Gigabit-Anschlüssen in den Kommunen Altenstadt, Limeshain und Niddatal dungs- und nicht förmliches Interessenbe- kundungsverfahren durchgeführt. Das Verfahren läuft bis zum 28.05.2020 und kann unter www.altenstadt.de bzw. über die hessische Ausschreibungsdatenbank unter der HAD-Referenz-Nr. 6366/39 abgerufen werden. F undbüro N iddatal Das Fundbüro Niddatal informiert, dass zwei Schlüssel bei der Stadtverwaltung abgege- ben wurden. Wenn Sie also einen Schlüssel oder sonst etwas verloren haben, fragen Sie bei der Verwaltung nach. Das Bundeskabinett hat im Februar 2020, den Gesetzentwurf zur Grundrente ge- billigt. Aufgrund der Berichterstattung in den Medien erreichen die Deutsche Ren- tenversicherung zahlreiche Anfragen zu der geplanten Leistung. Die Rentenver- sicherung kann jedoch dazu keine in- dividuellen Auskünfte- und Beratungen anbieten. Der weitere Verlauf des Ge- setzgebungsverfahrens ist abzuwarten. Rentenversicherte, die von der Grundrente profitieren könnten, müssen aktuell nichts unternehmen. Die Deutsche Rentenversi- cherung wird rechtzeitig weiter informieren. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Grund- rente nach heutigem Stand finden Sie unter www.deutscherentenversicherung.de. F ragen und A ntworten zum T hema G rundrente Wegen der aktuellen Lage der Infektionsge- fahren durch den Corona-Virus wurden die Sammlungen gefährlicher Abfälle mit dem Schadstoffmobil eingestellt. Wie im Abfallka- lender vogesehen wird aber das Schadstoff- mobil am 29. Mai wieder in Assenheim sein. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Wetterau- S ammlungen gefährlicher A bfälle Das Schadstoffmobil wird voraussichtlich am 29. Mai wieder nach Assenheim kommen. kreises bat die Bevölkerung deshalb, diese Abfälle zurückzuhalten. Sollten in den pri- vaten Haushaltungen besonders kritische Abfälle akut angefallen sein, kann die wei- tere Vorgehensweise mit der Abfallwirtschaft Wetterau unter der Telefonnummer 06031 90660 abgeklärt werden.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTIwNTY1