Niddataler Nachrichten 2020-12
Ausgabe 12/2020 Niddataler Nachrichten Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Dr. Bernhard Hertel Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal · 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel · 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal · r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Nid- dataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des normalen Erscheinungstermins ein Sonderdruck herausgegeben. F undbüro N iddatal Das Fundbüro Niddatal informiert, dass eine schwarze Tasche mit Fahrrad- bzw. Moped- schloss und ein schwarzes Etui mit Brille abgegeben wurden. Wenn Sie also eine die- ser Dinge oder sonst etwas verloren haben, fragen Sie bei der Verwaltung nach. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 05.06.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes I 10 „Im Kloster / Gutshöfe“ 2. Änderung beschlossen. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Planziel der 2. Änderung des Bebauungspla- nes ist die Schaffung einer zeitgemäßen Wohn- nutzung im Kontext der denkmalgeschützten Gesamtanlage Ilbenstadt, einschließlich der Reaktivierung des denkmalgeschützten Pächt- erhauses und des Kutscherbaus. Gegenstand ist im Wesentlichen die Änderung der Art der baulichen Nutzung von Mischgebiet in ein All- gemeines Wohngebiet und die Modifizierung der überbaubaren Grundstücksflächen. Dar- über hinaus werden zur Würdigung der denk- malgeschützten Anlagen Festsetzungen zur Höhe baulicher Anlagen in den Bebauungsplan aufgenommen, um den Rahmen für eine Verein- barung von Neubau und historischer Bebauung zu definieren. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist im Rathaus der Stadt Niddatal über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesent- lichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, B auleitplanung der S tadt N iddatal , S tadtteil I lbenstadt B ebauungsplan I 10 „I m K loster / G utshöfe “ 2. Ä nderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Der Planentwurf einschließlich zugehöriger Be- gründung und verkehrstechnischer Untersu- chung liegt in der Zeit von Montag, dem 22.06.2020 bis einschl. Freitag, dem 07.08.2020 im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, Hauptverwaltung während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu je- dermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist kön- nen Stellungnahmen abgegeben werden. In Ergänzung der o.g. Ausführungen weist die Stadt Niddatal aufgrund der aktuellen Ent- wicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen für die Öffent- lichkeit auf die entsprechend angepassten Öff- nungszeiten der Verwaltung und auf geänderte und ergänzte Einsicht-möglichkeiten der Plan- unterlagen hin. Die Planunterlagen können wei- terhin nach Vereinbarung eingesehen werden. Vorab der Einsichtnahme ist eine telefonische Terminvereinbarung erbeten (Tel. 06034/9124- 0 Zentrale, 06034/9124-29). Darüber hinaus ist eine Terminabsprache über E-Mail unter der Ad- resse bernhard.hertel@niddatal.de möglich. In Ausführung des § 3 Abs.2 BauGB (Beteili- gung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterla- gen des Bebauungsplanes aus, allerdings wird die Auslegungsfrist von einem Monat angemes- sen um 2 Wochen verlängert. Die Abgabe der Anregungen und Hinweise kann weiterhin z.B. schriftlich, zu Protokoll (auch telefonisch) oder per elektronischer Übermittlung erfolgen. Die Unterlagen können zudem auf der Home- page der Stadt Niddatal http://www.niddatal . de unter der Rubrik Bauen, Wohnen & Planen/ Bebauungspläne/ Bebauungspläne im Verfah- ren während dem o.g. Zeitraum eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unbe- rücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Dr. Hertel Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt Bebauungsplan I 10 „Im Kloster / Gutshöfe“ 2. Änderung Hier: Räumlicher Geltungsbereich Plangebiet Genordet, ohne Maßstab
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