Niddataler Nachrichten 2020-15

Ausgabe 15/2020 Niddataler Nachrichten H aushaltssatzung für das H aushaltsjahr 2020 und B ekanntmachung 1. Haushaltssatzung der Stadt Niddatal für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund der §§ 98 ff. der Hessischen Ge- meindeordnung in der Fassung der Bekannt- machung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. I S. 291), hat der Haupt- und Finanzausschuss (§ 51 a HGO) am 27.04.2020 folgende Haushaltsatzung beschlossen: § 1 Der Haushalt für das Haushaltsjahr 2020 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Positionen 10 + 21)auf 18.172.177 Euro mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Positionen 19 + 22) 18.021.877 Euro mit einem Saldo von 150.300 Euro im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Positionen 25) auf 0 Euro mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Positionen 26) 0 Euro mit einem Saldo von 0 Euro mit einem Überschuss von 150.300 Euro im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- tätigkeit (Position 19) auf 523.818 Euro und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions- tätigkeit (Position 23) 3.825.305 Euro Auszahlungen aus Investitions- tätigkeit (Position 28) 7.857.500 Euro mit einem Saldo von -4.032.195 Euro Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit (Position 31) 1.228.814 Euro Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit (Position 32) 378.000 Euro mit einem Saldo von 850.814 Euro Finanzmittelbedarf des Haushalts- jahres von (Position 30) -3.508.377 Euro festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Auf- nahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finan- zierung von Investitionen und Investitions- fördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.228.814 Euro festgesetzt (davon 228.814 Euro als Co-Darlehen für den Investitions- kostenzuschuss aus der Hessenkasse). § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungser- mächtigungen im Haushaltsjahr 2020 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions- förder- maßnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die im Haushaltsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leis- tung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0 Euro festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltjahr 2020 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirt- schaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 542 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 380 v. H. § 6 Es gilt der von der Stadtverordnetenver- sammlung als Teil des Haushaltsplans be- schlossene Stellenplan. § 7 Der Magistrat entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwen- dungen und Auszahlungen (§ 100 HGO), sofern diese nicht als erheblich anzusehen sind. Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von jeweils 10.000 Euro gelten als nicht erheb- lich. Niddatal, den 28.04.2020 Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Dr. Hertel Bürgermeister 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2020 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. 3. Aufsichtsbehördliche Genehmigung Az. 1.5 / 051-901-40/17 Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal (Wetteraukreis) in ihrer Sitzung am 14.02.2017 beschlossene Haus- haltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 ist hinsichtlich der in §§ 2 und 6 getroffenen Festsetzungen genehmigungspflichtig. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Aufgrund des § 103 Abs.2 der Hessi- schen Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den in der Haushalts- satzung 2020 festgesetzten Gesamtbe- trag der Kredite in Höhe von insgesamt 1.228.814 Euro (in Worten: Eine Million zweihundertacht- undzwanzigtausendachthundertvierzehn Euro) erteilt. 2. Aufgrund des § 97a Ziffer 2 HGO i.V.m. §92a Abs. 3 HGO wird die Genehmigung für das von der Stadtverordnetenver- sammlung am 27.04.2020 beschlossene Haushaltssicherungskonzept erteilt. Friedberg/H., den 13.07.2020 Der Landrat des Wetteraukreises Im Auftrag Linnhart 4. Öffentliche Auslegung Gemäß § 97 Absatz 5 der Hessischen Ge- meindeordnung (HGO) liegt der Haushalts- plan der Stadt Niddatal für das Haushalts- jahr 2020 inklusive Genehmigungsvermerk des Landrats des Wetteraukreises in der Zeit vom 27. Juli 2020 bis 07. August 2020 in der Stadtverwaltung Niddatal, Hauptstraße 2, Bürgerbüro, 61194 Niddatal, Stadtteil As- senheim, während der allgemeinen Dienst- stunden sowie nach Vereinbarung zu jeder- manns Einsicht öffentlich aus. In Ergänzung der o.g. Ausführungen weist der Magistrat der Stadt Niddatal aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pan- demie und der damit verbundenen Ein- schränkungen für die Öffentlichkeit auf die entsprechend angepassten Öffnungszeiten der Verwaltung und auf geänderte und er- gänzte Einsichtmöglichkeiten der Unterla- gen hin. Der Haushaltsplan und der Genehmigungs- vermerk können weiterhin nach Vereinba- rung eingesehen werden. Vorab der Einsichtnahme ist eine telefo- nische Terminvereinbarung erbeten (Tel. 06034 – 91 24 -0 Zentrale). Darüber hinaus ist eine Terminabsprache über E-Mail unter der Adresse info@niddatal.de möglich. 61194 Niddatal, den 16.07.2020 Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister

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