Niddataler Nachrichten 2020-20
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 2. Oktober 2020 Niddataler Nachrichten d a Ausgabe 20/2020 Jahrgang 2 e insAtz Von p FlAnzenschutzmitteln AuF priVAten g rundstücken und im ÖFFentlichen r Aum In einer der letzten Ausgaben der Niddataler Nachrichten haben wir auf die Reinigungspflich- ten gemäß der für Niddatal geltenden Satzung über die Straßenreinigung hingewiesen. Unter § 6 dieser Satzung (Umfang der allgemei- nen Straßenreinigung), Abs. 4 heißt es, dass bei der Reinigung solche Geräte und Materialien zu verwenden sind, die die Straßen nicht beschädi- gen. Auf Wegen, Gehwegen und Plätzen mit den un- terschiedlichsten Belägen (Pflaster, Schotter, Kies, Asphalt) siedeln sich im Laufe der Zeit in Fu- gen oder beschädigten Stellen Pflanzen (Unkräu- ter) an, die einerseits die Verkehrssicherheit die- ser Flächen beeinträchtigen, andererseits jedoch auch bauliche Schäden verursachen können. In diesem Zusammenhang sei auf Folgendes hin- gewiesen: Als Materialien, die bei der Beseitigung dieser un- erwünschten Vegetation nicht verwendet werden sollten, gehören chemische Pflanzenschutzmit- tel, wie zum Beispiel Unkrautvernichtungsmittel (Herbizide), da sie in hohem Maße die Umwelt schädigen. Der Einsatz dieser Mittel auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtne- risch genutzt werden, unterliegt den Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gemäß § 12 des Gesetzes zum Schutz der Kultur- pflanzen (Pflanzenschutzgesetz –PflSchG) vom 06.02. 2012 -BGBl. I S. 148, 1281, das zuletzt durch Artikel 278 der Verordnung vom 19.06.2020 -BGBl. I. S. 1328 geändert worden ist. Danach dürfen im privaten Haus- und Kleingar- tenbereich nur solche Pflanzenschutzmittel an- gewandt werden, die für die Verwendung durch nichtberufliche Anwender zugelassen sind. Im öffentlichen Bereich jedoch, also auf befes- tigten Freilandflächen und sonstigen Freilandflä- chen, die weder landwirtschaftlich, noch forst- wirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, z. B. auf Gehwegen und Plätzen dürfen Herbizide o. ä. überhaupt keine Anwendung finden (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Gelegentlich werden sogenannte Alternativen zum Herbizideinsatz diskutiert. Streusalz, Essigs- äure, Steinreiniger und andere Substanzen, die unerwünschte Vegetation abtöten können, sind nicht geprüfte chemische Mittel, die z. T. Schä- den an Pflastermaterialien und im Naturhaushalt verursachen können. Daher ist ihr Einsatz zur Un- krautbekämpfung auf Nichtkulturland ebenfalls nicht zulässig. Als Empfehlung für Hauseigentümerinnen/Haus- eigentümer, die gegen unerwünschte Vegetation auf dem eigenen Grundstück und auch im Rah- men der pflichtgemäßen Reinigung des öffentli- chen Bereichs nach der Straßenreinigungssat- zung vorgehen wollen, sollte daher ausschließlich der Einsatz von thermischen und mechanischen Verfahren als legale Möglichkeit in Betracht gezo- gen und angewendet werden. Um Kenntnisnehme und Beachtung wird gebe- ten. Der Magistrat der Stadt Niddatal Gez. Hahn, Bürgermeister s perrung der g emein - destrAsse „A m s teinA - cker “ in i lbenstAdt wegen der Herstellung von Hausanschlüssen Für Tiefbauarbeiten zur Herstellung von Hausan- schlüssen ist die Straße „Am Steinacker“ zwischen den Einmündungen „Am Lohgraben“ und Ma- rie-Curie Straße bis voraussichtlich 23.10.2020 für den Verkehr voll gesperrt. Die Umleitung des Durchgangsverkehrs erfolgt über die B 45 (Hanauer Straße) und Burg-Gräfenröder Straße/bzw. für die Gegenrichtung in umgekehrter Reihenfolge und ist entsprechend ausgeschildert. Der Netto-Markt und die Jet-Tankstelle sind aus Richtung B 45 weiterhin erreichbar. Für Anlieger im unteren Bereich der Straße „Am Steinacker“ gilt „bis Baustelle frei“. Zur Sicherstellung der ungehinderten Befahrbarkeit der Umleitungsstrecke Burg-Gräfenröder Straße ist im Bereich des Neubaugebietes in Fahrtrichtung Karben Burg-Gräfenrode Haltverbot eingerichtet. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten. Der Bürgermeister der Stadt Niddatal als Ordnungsbehörde Der Stadtverordneter Philipp Seuss hat mir mit Schreiben vom 25.09.2020 mitgeteilt, dass er mit sofortiger Wirkung sein Mandat als Stadtverord- neter niederlegt. Ich stelle daher gemäß § 34 Absatz 3 des Hessi- schen Kommunalwahlgesetzes (KWG) das Aus- scheiden von Herrn Philipp Seuss aus der Stadt- verordnetenversammlung Niddatal fest. Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages nach. Dies wäre vom Wahlvorschlag von Bünd- nis 90 / Die Grünen Frau Christin Hasenpusch, Stadtteil Assenheim. Frau Hasenpusch hat mit Erklärung vom 25.09.2020 auf die Annahme des Mandates ver- zichtet. Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages von Bündnis 90 / Die Grünen ist Herr Arno Menk, Zuseweg 3, 61194 Niddatal. Der Gemeindewahlleiter der Stadt Niddatal gez. Herrmann A usscheiden und n Ach - rücken Von V ertretern der s tAdtVerordneten - VersAmmlung der Stadt Niddatal A rbeiten in den n iederwiesen Das im Jahr 2008 begonnene Renaturierungs- projekt „Niederwiesen bei Ilbenstadt“ nimmt weiter Form an. Derzeit werden vom Wetterau- kreis die Wechselflächen (also Flächen die bei ausreichend Niederschlag unter Wasser stehen, bei Trockenheit aber Schlammflächen bleiben) vergrößert. Hierdurch soll der Lebensraum von Wiesenvögeln vergrößert werden. Um den Bruterfolg der Tiere gewährleisten zu können wird zusätzlich ein Teilbereich (14 Hektar) eingezäunt werden.
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