Niddataler Nachrichten 2020-21

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 16. Oktober 2020 Niddataler Nachrichten Ausgabe 21/2020 Jahrgang 2 regionalpark niddaroute Gegenseitige Rücksichtnahme auf Wegen, die gleichzeitig von verschiedenen Verkehrsteilnehmern genutzt werden Aus gegebenem Anlass, weil es immer wie- der zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den verschiedenen Wegebenutzern kommt, soll mit den nachfolgenden Hinweisen an dieser Stelle auf ein besseres Auskommen untereinander hingewirkt werden. Zunächst einmal gelten auch auf diesen We- geverbindungen die allgemeinen Grundre- geln der StVO. Diese besagen z. B., dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vor- sicht und gegenseitige Rücksicht erfordert (§1 Abs. 1 StVO). Des Weiteren muss sich jeder so verhalten, das kein anderer geschä- digt, gefährdet, behindert oder belästigt wird (§ 1 Abs. 2 StVO). Die wohl am stärksten frequentierten Wege, die von Fußgängern, Radfahrern, strecken- weise auch von Treckern und anderen Ver- kehrsteilnehmern gleichermaßen genutzt werden, gehören in unserem Bereich zum Regionalpark Niddaroute (Radweg R 4) und reichen entlang der Nidda von der Ge- markung Ilbenstadt über Assenheim und Wickstadt bis hin zur Gemarkungsgrenze Florstadt. Diese Route ist teils ausgeschildert als „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“, aber streckenweise auch mit dem Verkehrszei- chen 260 (Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspuri- ge Fahrzeuge) und dem Zusatz „Landwirt- schaftlicher Verkehr frei“. Bei letztgenannter Beschilderung muss auch mit motorisierten landwirtschaftlichen Fahrzeugen gerechnet werden. Wo viele verschiedene Verkehrsteilnehmer sich die Wege teilen, somit schnelle und langsame Radfahrer auf schnelle und lang- same Fußgänger treffen, wo u. U. Wander- gruppen den ganzen Weg belegen, Jogger mit „Knopf im Ohr“ ihrem Sport nachgehen, Familien mit Fahrradanfängern unterwegs sind und Hundebesitzer ihre Hunde frei lau- fen lassen, kommt es des Öftern zu Konflik- ten, die dann an das Ordnungsamt herange- tragen werden. Zur Klarstellung hierzu Folgendes: Fußgänger sind stets die schwächsten Ver- kehrsteilnehmer. Radfahrer müssen mög- lichst weit rechts fahren, ihre Geschwindig- keit anpassen und auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Auch sollte es selbstverständlich sein, dass Radfahrer ihre Klingel betätigen, wenn sie sich nicht sicher sind, ob Fußgän- ger, denen sie sich von hinten nähern, sie wahrgenommen haben. Radfahrer haben gegenüber Fußgängern eine höhere Sorg- faltspflicht. Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug beherrscht wer- den kann (§ 3 Abs. 1 StVO).Da Fahrräder Fahrzeuge sind, gilt dies auch für Fahrräder auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen. Es darf somit nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Unter Umständen müssen Radfahrer tatsächlich ihre Ge- schwindigkeit dem Fußgänger anpassen. Aber auch Fußgänger haben Sorgfaltspflich- ten. Sie dürfen andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig behindern und müssen auch jederzeit damit rechnen, von Joggern, Ska- tern und Radfahrern überholt zu werden. Da- her sollten sie nicht kreuz und quer laufend den Weg benutzen, auch wenn es keine für sie bindenden rechtlichen Vorgaben gibt. Ein weiteres Konfliktpotential auf gemein- samen Wegen sind Hundebesitzerinnen/ Hundebesitzer, die ihre Tiere frei laufen las- sen, ohne im Gefahrenfall oder wenn ein schnellerer Verkehrsteilnehmer sich nähert, rechtzeitig eingreifen zu können. Hierzu ist zu bemerken, dass die für einen Hund ver- antwortliche Person jederzeit in der Lage sein muss, auf das Tier einzuwirken (Verwal- tungsvorschrift zur HundeVO § 1 Abs. 1 Satz 2). Das heißt, das Tier muss zuverlässig auf die Hundeführerin/den Hundeführer hören oder darf sich nur soweit von ihr/ihm fortbe- wegen, dass der jederzeitige Abruf/bzw. eine Einflussnahme beim Herannahen anderer Wegebenutzer möglich ist. In unserem Bereich gibt es keine generelle Anleinpflicht auf öffentlichen Wegen. Jedoch sollte man sich gut überlegen, wo einem Hund der erforderliche Freilauf gewährt wird. Es sei dahingestellt, ob eine Wegstrecke, die vielen verschiedenen Verkehrsteilnehmern zur gemeinsamen Benutzung dient, der rich- tige Ort hierfür ist. Eine Kollision zwischen Hund und Zweirad- fahrer ist für beide Seiten schmerzhaft. Schon seit seiner Gründung bemüht sich der Zweckverband „Regionalpark Niddaroute“ um ein respektvolles und rücksichtsvolles Miteinander auf dieser Route. So wurden Piktogramme auf dem Boden aufgebracht und Hinweisschilder (siehe un- ten) an vielen Stellen angebracht, um für ein friedliches Miteinander zu werben. Wichtiger Hinweis: Nehmt Rücksicht aufeinander! Der Regionalpark Niddaroute ist EIN WEG FÜR ALLE! Trecker, Jogger, Fahrradfahrer, Fußgän- ger, Skater, Familien, Kleinkinder - Lang- same und Schnelle - können ihn nutzen. Da kommt man sich schnell in die Quere – daher ist Rücksichtnahme angesagt: • Radfahrer fahrt langsam, wenn viele Menschen auf dem Weg sind! • Fußgänger, leint bitte Eure Hunde an! Macht Platz – nicht die Anderen behin- dern! • Radfahrer und Landwirte: macht Euch gegenseitig Platz und nehmt Rücksicht aufeinander Dann klappt das Miteinander ohne Ärger – das sollte selbstverständlich sein! RÜCKSICHT MACHT DIE WEGE BREIT! Bitte beachten Sie diese Vorgaben, damit jede Nutzerin/jeder Nutzer der angesproche- nen Wege auf ihre/seine Kosten kommt! Die Niddaroute ist nicht nur Radweg, sondern auch Freizeitroute für alle. Da ist nun mal ge- genseitige Rücksichtnahme angesagt. Gez.: Hahn Bürgermeister M ÜLLaBhoLUnG Mi., 21. Oktober 2020 - Altpapier in Assenheim und Kaichen Do., 21. Oktober 2020 - Altpapier in Bönstadt und Ilbenstadt Do., 22. Oktober 2020 - Restmüll Fr., 23. Oktober 2020 - Bioabfall

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