Niddataler Nachrichten 2020-22

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 30. Oktober 2020 Niddataler Nachrichten d a Ausgabe 22/2020 Jahrgang 2 b AuLeitPLAnung der s tAdt n iddAtAL , s tAdtteiL i LbenstAdt b ebAuungsPLAn i8 „b urg -g rÄfenrÖder s trAsse “ 3. Ä nderung Bekanntmachung des ergänzenden Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und § 13a BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 29.09.2020 ergänzend zum Aufstellungsbeschluss vom 07.12.2015 die Aufstellung des Bebauungspla- nes I8 „Burg-Gräfenröder Straße“ 3. Änderung mit geändertem Planziel beschlossen. Die Ab- grenzung des Geltungsbereiches ist der nachfol- genden Übersichtskarte zu entnehmen. Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte im Bereich des ehemaligen Brunnengeländes (Flurstücke 76 und 77, der Flur 8) geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu eine Fläche für den Gemeinbedarf für sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen (Kindertagesstätte). Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich während der genannten Frist im Rathaus der Stadt Niddatal über die all- gemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesent- lichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung äußern. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Der Planentwurf einschließlich zugehöriger Be- gründung und landschaftspflegerischen Fach- beitrag liegt in der Zeit von Montag, dem 09.11.2020 - einschl. Freitag, dem 11.12.2020 im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, Hauptverwaltung, Zimmer 201 während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Verein- barung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Ausle- gungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. In Ergänzung der o.g. Ausführungen weist die Stadt Niddatal aufgrund der aktuellen Entwick- lung der Corona-Pandemie und der damit ver- bundenen Einschränkungen für die Öffentlichkeit auf die entsprechend angepassten Öffnungs- zeiten der Verwaltung und auf geänderte und ergänzte Einsicht-möglichkeiten der Planunter- lagen hin. Die Planunterlagen können weiterhin nachVereinbarungeingesehenwerden. Vorabder Einsichtnahme ist eine telefonische Terminver- einbarung er- beten (Tel. 06034 / 91 24 -0). Darüber hinaus ist eine Te r m i n a b - sprache über E-Mail unter der Adresse info@niddatal. de möglich. In Ausfüh- rung des § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffent- lichkeit) liegen die Planun- terlagen des Bebauungs- planes aus. Die Abgabe der Anregun- gen und Hin- weise kann w e i t e r h i n z.B. schrift- lich, textlich, zu Protokoll (auch te- l e f o n i s c h ) oder per elektronischer Übermittlung erfolgen. Die Unterlagen können zudem auf der Home- page der Stadt Niddatal http://www.niddatal. de unter der Rubrik Bauen, Wohnen & Planen/ Bebauungspläne/ Bebauungspläne im Verfahren während dem o.g. Zeitraum eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen bei der Be- schlussfassung über den Bebauungsplan unbe- rücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt Bebauungsplan I8 „Burg-Gräfenröder Straße“ 3. Änderung Hier: Räumlicher Geltungsbereich Plangebiet genordet, ohne Maßstab M ÜLLaBhoLUnG Mi., 4. November 2020 - Gelber Sack in allen Stadtteilen Do., 5. November 2020 - Restmüll Fr., 6. November 2020 - Bioabfall Fr., 6. November 2020 - Grünabfall

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