Niddataler Nachrichten 2020-23
Ausgabe 23/2020 Niddataler Nachrichten N iddataler N achrichten Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 27. November 2020. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. W ahl der S tadtverordnetenversammlung der S tadt N iddatal rz 2021 ter an Eides Statt zu versichern, daß die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber in geheimer Abstimmung erfolgt ist und die Anforderungen, dass jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides Statt zu- ständig; sie oder er gilt als Behörde im Sin- ne des § 156 des Strafgesetzbuches. Die Wahlvorschläge sind spätestens am 69. Tag vor der Wahl, das ist der 4. Januar 2021 bis 18.00 Uhr während der allgemeinen Öffnungszeiten bei dem unterzeichneten Wahlleiter im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, einzureichen. Wegen der aktuellen Corona-Situation wird empfohlen, zur Abgabe des Wahl- vorschlags einen Termin zu vereinbaren. Ungeachtet dessen ist das Büro des Ge- meindewahlleiters am 04. Januar 2021 bis 18.00 Uhr geöffnet. Mit den Wahlvorschlägen sind einzurei- chen: - Erklärungen der vorgeschlagenen Be- werberinnen und Bewerber nach einem Vordruckmuster, dass sie ihrer Aufstel- lung zustimmen und ihnen die Modalitä- ten des Erwerbs der Rechtstellung einer Vertreterin/ eines Vertreters nach § 23 des Gesetzes bekannt sind; die Erklärung muss Angaben darüber enthalten, ob die Bewerberin / der Bewerber nach den Be- stimmungen über die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat an der Mitgliedschaft in der Vertretungskörperschaft gehindert ist, sowie eine Verpflichtung der Bewerberin / des Bewerbers, später eintretende Hinde- rungsgründe dem Wahlleiter mitzuteilen. - eine Bescheinigung des Magistrates der Stadt Niddatal, dass die Bewerberinnen und Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen, - die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt worden sind, mit den nach § 12 Absatz 3 des Gesetzes vorgeschriebenen Angaben und Versicherungen an Eides Statt. - die erforderliche Zahl von Unterstüt- zungsunterschriften nebst Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichner. Ein Wahlvorschlag kann bis zur Zulassung durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertre- tenden Vertrauensperson ganz oder teil- weise zurückgenommen werden. Nach der Zulassung können Wahl- vorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. Die Wahlvorschläge sind nach Vordruck- mustern einzureichen. Diese können von der Internetseite www.wahlen.hessen.de mit Ausnahme des Formblatts für Unter- stützungsunterschriften, heruntergeladen werden. Die Formulare für die Unterstüt- zungsunterschriften werden von meiner Dienststelle bereitgestellt. Die Unterstüt- zungsunterschriften dürfen erst nach Auf- stellung des Wahlvorschlags durch eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung un- terzeichnet werden. Vorher geleistete Un- terschriften sind ungültig. Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 4. Januar 2021 ein- zureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. Nach § 148 der Hessischen Gemeindeord- nung (HGO) ist für die Zahl der zu wählen- den Stadtverordneten diejenige Einwoh- nerzahl maßgebend, die vom Hessischen Statistischen Landesamt für den letzten Termin vor Bestimmung des Wahltages festgestellt und veröffentlicht worden ist. Die vom Hessischen Statistischen Landes- amt veröffentlichte Einwohnerzahl beträgt zum Stichtag 31.12.2019 für die Stadt Nid- datal 9.828 Einwohner. Demnach sind für die Stadt Niddatal gemäß § 38 der Hessi- schen Gemeindeordnung 31 Stadtverord- nete zu wählen. gez. Herrmann, Wahlleiter P er M ausklick : R ente oder R eha unkompliziert online beantragen Die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung machen es möglich: Anträge auf Rente oder Rehabilitation können schnell und unkompliziert rund um die Uhr von zu Hause gestellt werden. Über www.deutsche-rentenversiche- rung-hessen.de und den Button „On- line-Dienste“ auf der Startseite oben rechts geht es direkt zu den verschiedenen On- line-Diensten, Online-Rechnern und For- mularen. Auch Versicherungsverlauf, Ren- tenauskunft, Renteninformation oder die Bescheinigung über den Rentenbezug kön- nen hier online angefordert werden. Hat sich die Anschrift oder die Bankverbindung ge- ändert, kann das auf diesem Weg mitgeteilt werden. Und wer seinen Rentnerausweis verloren hat, kann online einen neuen be- antragen. Ergänzt werden diese Angebote durch Online-Rechner, etwa zum Renten- beginn, zur Rentenhöhe oder zur Flexirente. Übrigens: Wer einen Antrag nicht in einem Zug ausfüllen kann, weil beispielsweise Un- terlagen fehlen, kann seine Angaben spei- chern und später einfach weitermachen. Viele Online-Dienste lassen sich ohne be- sondere Registrierung nutzen: Die Deutsche Rentenversicherung schickt die gewünsch- ten Informationen anschließend per Post zu. Wer über eine Signaturkarte, einen Per- sonalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder einen elektronischen Aufenthaltstitel verfügt, kann seine persönlichen Versiche- rungsdaten direkt am Bildschirm einsehen und papierlos mit der Rentenversicherung kommunizieren. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main betreut rund 2,3 Millionen Versicherte, 578.300 Rentnerinnen und Rentner sowie über 115.000 Arbeitgeber. Sie ist der Ansprech- partner für alle Fragen rund um die Alters- vorsorge und Rehabilitation. B ürgermeistersprechstunde Michael Hahn lädt ein ger sind dazu herzlich eingeladen. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund des Corona Virus die Abstands- und Hygienere- geln einzuhalten sind. Den Bürgerinnen und Bürger kann das Betreten des Gebäudes nur in Schutzmasken gestattet werden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! gez. Michael Hahn Bürgermeister Die nächste Sprechstunden des Bürger- meisters findet in Assenheim am Samstag, 5.12.2020 von 9.00 bis 12.00 Uhr im Bürger- haus statt. Termine werden nur nach vorheriger An- meldung vergeben unter der Telefonnum- mer 06034-912421 (Frau Braun) oder per Email an: eileen.braun@niddatal.de . Die Bürgerinnen und Bür-
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