Niddataler Nachrichten 2020-25

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 4. Dezember 2020 Niddataler Nachrichten dda Ausgabe 25/2020 Jahrgang 2 s echste Ä nderungssatZung Zur w asser - VersorgungssatZung der s tadt n iddatal Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. Auf- grund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl S. 318), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Geset- zes vom 04.09.2020 (GVBl S. 573), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.05.2018 (GVBl S. 247), hat die Stadtver- ordnetenversammlung der Stadt Niddatal in der Sitzung am 26.11.2020 folgende sechste Änderungssatzung zur Wasser- versorgungssatzung der Stadt Niddatal vom 27.06.2005 beschlossen: Artikel 1 Die Satzung wird um § 26 a wie folgt ergänzt: (1) Soweit ein Ablesezeitraum vom 01.07.2020 bis zum Ablauf des 31.12.2020 endet, gilt abweichend von § 26 Abs. 3 für den jeweili- gen Ablesezeitraum eine Gebühr wie folgt: Die Gebühr beträgt pro m³ 1,68 Euro. Sie ent- hält die gesetzliche Umsatzsteuer. Ä nderungen der B uslinie fB-70 Mit Wirkung zum 13.12.2020 wird der Betrieb der beiden Bushaltestellen: “Bruchenbrücker Straße“ (Assenheim) „Kaicher Straße“ (Bönstadt) eingestellt. Hintergrund hierfür ist, dass die „Geisterbus- se“ der Line 70 bislang in allen Bürgermeister- sprechstunden thematisiert wurden. Was viele Bürger*innen in den Sprechstunden berichteten, wurde inzwischen von VGO (Verkehrsgesell- schaft Oberhessen mbH) mit Zahlen untermau- ert. So ergab eine zweiwöchige Fahrgastzählung, eine tägliche Nutzung von 0 bis 2 Personen (in wenigen Ausnahmefällen). Auf Drängen von Bürgermeister Michael Hahn hat sich der Magistrat in seiner Sitzung am 13.11.2020 mit der Angelegenheit befasst und der Empfehlung zur Einstellung der Linie 70 zu- gestimmt. M ÜLLABHOLUNG Mi., 16. Dezember 2020 - Altpapier in Assenheim und Kaichen Do., 17. Dezember 2020 - Altpapier in Bönstadt und Ilbenstadt Do., 17. Dezember 2020 - Restmüll Fr., 18. Dezember 2020 - Bioabfall g elBe t onne wird erst aB J anuar geleert ! Foto: AWB Wetterau V ersammlung des w asserVersor - gungsVerBandes Öffentliche Bekanntmachung Sitzungstermin: Dienstag , den 15.12.2020, 19:00 Uhr Raum, Ort: großer Saal, Bürgerhaus Assenheim Tagesordnung 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Beratung und Beschluss: a. des Investitionsprogrammes 2020 – 2024 b. des Wirtschaftsplanes mit Anlagen für das Jahr 2020 3. Mitteilungen und Verschiedenes gez. Hahn Verbandsvorsitzender Ein großer Bestand an Fichtenbrennholz ist für 10 Euro pro Raummeter zu erwerben. Noch stehen die Bäume, aber schon bald wird sich das Holz am Waldrand befinden und ist somit relativ ein- fach mit dem Anhänger abzutransportieren. Nähere Informationen gibt der Förster Herr Link unter Telefon 0160 4710794. B rennholZ f ichte Zum V erKauf Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal · 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel · 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal · r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Nid- dataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des normalen Erscheinungstermins ein Sonderdruck herausgegeben. (2) Die Zählermiete beträgt pro Wasserzähler und angefangenen Kalendermonat bei Wasser- zählern mit einer Verbrauchsleistung von bis zu 7 m³ 0,84 Euro bis zu 20 m³ 1,58 Euro über 20 m³ 2,73 Euro für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020. Die Zählermiete enthält die gesetzliche Um- satzsteuer. Artikel 2 In-Kraft-Treten Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister

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