Niddataler Nachrichten 2020-26
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 18. Dezember 2020 Niddataler Nachrichten d Ausgabe 26/2020 Jahrgang 2 g elBe t onne wird erst aB J anuar geleert ! Foto: AWB Wetterau die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswech- sel sind für die meisten Menschen die Zeit der Entspannung und in Gedanken die vergan- genen zwölf Monate an sich vorbeiziehen zu lassen. Es ist jetzt auch die Zeit, gute Vorsätze für das neue Jahr zu fassen, Pläne zu schmie- den und einen Blick zurück und in die Zukunft zu wagen. Der Blick zurück mag Erfreuliches, Erreich- tes, Vollendetes oder auch weniger Erfreuli- ches, nicht zuletzt aufgrund der immer noch andauernden Covid 19 Pandemie, in Erinne- rung rufen. Dennoch konnte in diesen sechs Monaten seit meinem Amtsantritt in Niddatal einiges erreicht werden. Daher möchte ich diesen Gruß zum Anlass nehmen, um all denen zu danken, die mich unterstützen, für das in mich gesetzte Vertrau- en, die tatkräftige Hilfe und den Einsatz in den verschiedensten Bereichen. Mein Dank gilt ebenso den Bürgerinnen und Bürgern, die sich auf karitativem, sportlichem und kulturellem Gebiet in Kirchen, Vereinen, Verbänden, Institutionen und Initiativen beruf- lich oder ehrenamtlich engagiert haben und nicht zuletzt danke ich den Mitgliedern des Magistrats, den Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern im Rathaus und dem Bauhof, sowie dem Kindergartenpersonal, Schulpersonal und den Feuerwehren recht herzlich für die gute Zusammenarbeit. Ich wünsche allen von Her- zen erholsame und be- sinnliche Weihnachten, einen guten Jahres- wechsel und ein schwungvolles, er- folgreiches neues Jahr und vor allem Gesundheit. Herzliche Grüße Ihr Michael Hahn Bürgermeister g russwort l ieBe B Ürgererinnen und B Ürger , w ahlhelferinnen und w ahlhelfer gesucht Bei der Durchführung der Kommunalwahl und der Kreistagswahl am Sonntag, den 14. März 2021 ist die Stadt Niddatal wieder auf die Mitarbeit von rund 80 ehrenamtlichen Helfer*innen angewiesen. Das Gebiet der Stadt Niddatal wird in 6 Wahlbe- zirke und 2 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem/der Wahlvorsteher/in, dem/der Stell- vertreter/in und bis zu 7 weiteren Beisitzer*innen besteht. Ausschließlich wahlberechtigte Bür- ger*innen dürfen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in einen Wahlvorstand berufen werden. Allerdings ist in den letzten Jahren ein Trend dahingehend erkennbar, dass immer weniger Bürger*innen freiwillig bereit sind, bei der Durchführung von Wahlen ehrenamtlich mitzuwirken. Zu bedenken ist, dass es nicht in jedem Land auf dieser Welt selbstverständlich ist, dass freie Wahlen stattfin- den! Verlassen Sie sich nicht darauf, dass es „die An- deren“ schon machen werden. Erleben Sie ein Stück Demokratie „hautnah“ und unterstützen Sie uns bei der Durchführung der Wahlen! Wahlhelfer*innen begleiten in einem Wahllokal den Ablauf der Wahlhandlungen und zählen das Wahlergebnis des Stimmbezirks aus. Als eigen- ständiges Organ trifft der Wahlvorstand nötige Entscheidungen selbstständig und soweit erfor- derlich durch Abstimmung. Die Mitglieder des Wahlvorstandes arbeit in zwei Schichten, so dass jede/r Wahlhelfer/in nur einen halben Tag Wahldienst leisten muss. Ab 18.00 Uhr trifft sich dann der gesamte Wahlvorstand zur vorläufigen Ermittlung des Wahlergebnisses. Wer als Mitglied in einem Wahlvorstand tätig ist erhält ein Erfrischungsgeld. Da mit hoher Wahrscheinlichkeit die Corona-Pan- demie auch noch im Zeitraum der Kommunal- wahl bestehen wird betreibt die Stadt über das übliche Hygienekonzept hinaus einen hohen Auf- wand für Schutzmaßnahmen vor einer möglichen Ansteckungsgefahr für ihre ehrenamtlichen Wahl- helfer*innen. Wer mitmachen möchte und die Stadt unterstüt- zen möchte meldet sich beim Wahlamt, E-mail: info@niddatal.de oder unter der Telefon-Nr. 0 60 34 91 24 0. Michael Hahn, Bürgermeister Z UR V ERÖFFENTLICHUNG VOM 13.11.2020 K ommunalwahl 2021 Absenkung des Unterstützungsunterschrif- tenquorums (§ 68a KWG neu) Der Hessische Landtag hat am 11.12.2020 auf- grund der Corona-Pandemie eine Änderung in den Wahlvorschriften beschlossen. Abweichend von § 11 Abs. 4 Satz 1 KWG ist eine Halbierung des Unterschriftenquorums für Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufender Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abge- ordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren vorgesehen. Das heißt für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal liegt das Unterschriftenquorum bei 31 Unterstützungsunterschriften. gez. Herrmann Wahlleiter M ÜllaBhOlUNG Fr., 18. Dezember 2020 - Bioabfall Mi., 23. Dezember 2020 - Gelber Sack in Assenheim Di., 29. Dezember 2020 - Gelber Sack in Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Mi., 30. Dezember 2020 - Tonnentausch falls erforderlich
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