Niddataler Nachrichten 2021-05

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 19.02.2021 Niddataler Nachrichten idd e Ausgabe 5/2021 Jahrgang 3 s Perrung des n idda -r adwegs im Bereich zwischen der Wetterbrücke und dem Schulsteg in Assenheim und gleichzeitige Sperrung des Verbindungsweges zwischen der Schule und dem Einkaufsmarkt (Edeka)! Im Zuge des Ausbaus des Nidda-Radweges von Bad Vilbel bis Florstadt ist das Teilstück des gemeinsamen Fuß- und Radweges in der Ortslage von Niddatal-Assenheim zwischen der Wetterbrücke und dem Schulsteg seit dem 26.01.2021 für ca. 10 Wochen voll ge- sperrt. Nun kommt hinzu, dass der bislang noch freigegebene Verbindungsweg zwischen der Schule und dem Edeka-Markt wegen Baumaßnahmen zur lange geplanten Er- weiterung der Geschwister-Scholl-Schule ebenfalls voraussichtlich ab 22.02.2021 für einen längeren Zeitraum, vermutlich für mehrere Monate, gesperrt werden muss. Über den Schulsteg wird dann nur die Schule zu erreichen sein und zwar aus- schließlich während der Unterrichtszeiten. Dies bedeutet, dass es aus Richtung des Schulstegs bis auf Weiteres keine zu Fuß oder mit dem Rad zu passierende Wege- verbindung zu den Einkaufsmärkten, zum städtischen Kindergarten sowie zur Seni- orenresidenz/zum Pflegeheim geben wird. Der Fußgänger- und Fahrradverkehr wird über den parallel verlaufenden Mühlweg entlang dem Schulgelände, dem Sportplatz, dem Spielplatz/ bzw. für die Gegenrichtung in umgekehrter Reihenfolge umgeleitet. Da es für Fußgänger keine gesicherte Wegever- bindung über die Niddabrücke am Ortsein- gang (Landesstraße 3187/Nieder-Wöllstäd- ter Straße) gibt, bleibt als nächste fußläufige Möglichkeit zur Nidda-Überquerung dann nur noch der Hintergassensteg in der Alt- stadt. Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei beiden Baustellen nicht um Bau- maßnahmen der Stadt Niddatal handelt. Der Nidda-Radweg wird im Auftrag des Zweckverbands Regionalpark NiddaRadweg saniert und die Schulerweiterung ist eine Baumaßnahme des Wetteraukreises. Folglich war keine vorherige Abstimmung möglich. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird ge- beten. Der Bürgermeister der Stadt Niddatal - Straßenverkehrsbehörde - Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal · 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel · 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal · r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Nid- dataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des normalen Erscheinungstermins ein Sonderdruck herausgegeben. In der Ausgabe 17/2020 vom Freitag, den 21.08.2020 wurde bereits auf die Straßenreini- gungssatzung der Stadt Niddatal eingegangen. Aus aktuellem Anlass möchten wir nun auf die obliegenden Streu- und Räumpflichten während der Winterzeit (Straßenreinigungssatzung §§10 und 11) hinweisen. Wie/Was ist zu räumen? Schneeräumung: Bei Schneefall sind die Gehwege und Überwege vor dem eigenen Grundstück so zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beein- trächtigt wird. Soweit in Bereichen Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 mBreite entlang der Grundstücksgrenze. Sollten in diesen Bereichen Parkflächen markiert sein, so ist ein Streifen von 1,5 m um diese Parkplätze herum zu räumen. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. Spezielle Räumungspflichten (z. B Eckgrundstü- cke) sind in der Satzung nachzulesen. Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls – soweit möglich und zumutbar- aufzu- hacken und abzulagern. Abflussrinnen sind bei Tauwetter vom Schnee freizuhalten. Schnee- und Eisglätte: Bei Eisglätte sind die Gehweg in voller Breite und Tiefe, Überwege in einer Breite vom 2 m zu streu- en. Noch nicht ausgebaute Gehwege und ähn- liche, dem Fußgängerverkehr dienende Flächen (z. B. Fußwege) sind in einer Mindesttiefe von 1,5 m, höchstens 2 m, in der Regel an der Grund- stücksgrenze beginnend, zu streuen. Welches Streumaterial ist erlaubt? Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt u. ä. Material zu verwenden. Salz darf nur an besonderen Gefahrenstellen (z. B. Treppen, Gehwege mit starkem Gefälle usw.) und zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. (Mittel mit Schwefelverbindungen u. ä. sind nicht erlaubt!) Die Rückstände sind spätestens nach der Frost- periode zu beseitigen! Wann ist zu räumen/streunen? Die Streu- und Räumpflicht gilt in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Bei Schneefall ist unverzüglich zu räumen bzw. streuen. Anmerkung: Der komplette Wortlaut der Satzung ist unter www.niddatal.de unter der Rubrik Politik>Orts- recht und Satzungen>Straßenreinigungssat- zung, einzusehen. Der Magistrat der Stadt Niddatal s atZung ÜBer die s trassenreinigung der s tadt n iddatal -Winterdienst- M ÜLLABHOLUNG Mi., 24. Februar 2021 - Tonnentausch falls erforderlich Do., 25. Februar 2021 - Restmüll Fr., 26. Februar 2021 - Bioabfall Do., 4. März 2021 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 5. März 2021 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt

RkJQdWJsaXNoZXIy MTIwNTY1