Niddataler Nachrichten 2021-06

Ausgabe 6/2021 Niddataler Nachrichten E inwohnerstatistik Mit dem Stichtag 30.06.2020 hat die Stadt Niddatal 9.877 Einwohner. Das sind fünf Einwohner mit Haupt- wohnung in Niddatal weniger als am 31.12.2019. Auf die Stadtteile verteilt sind es 4.054 Ein- wohner in Assenheim, 1.650 Einwohner in Bönstadt, 3.064 Einwohner in Ilbenstadt und 1.109 Einwohner in Kaichen. Im 10-Jahres-Vergleich (30.06.2010) sind es heute 191 Einwohner mehr in Assen- heim ( ≈ 5%), 21 Einwohner mehr in Bön- stadt ( ≈ 1%), 280 Einwohner mehr in Ilben- stadt ( ≈ 10%) und 41 Einwohner mehr in Kaichen ( ≈ 4%). N iddataler N achrichten Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 19. März 2021. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. A ntrag auf E inrichtung einer Ü bermittlungssperre Aus gegebenem Anlass informieren wir Sie hiermit, dass Sie nach § 50 Abs. 5 Bundes- meldegesetz (BMG) das Recht haben der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten unter anderem für Wahlwerbung zu wider- sprechen. Der entsprechende Antrag kann unter www. niddatal.de - Verwaltung - Ämter und Einrich- tungen - Bürgerbüro unter dem Punkt Formu- lare und Vordrucke heruntergeladen werden. Selbstverständlich ist der Vordruck auch über das Bürgerbüro erhältlich. F reilaufende H unde in F eld und F lur , V erunreinigungen Aus gegebenem Anlass möchte ich an die Hundehalterinnen und Hundehalter appel- lieren und grundsätzlich auf einige geltende Bestimmungen hinweisen, an die sich die Tierhalter beim Auslauf ihrer Tiere zu halten haben: • Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von Ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tie- ren ausgeht (§ 1 Abs. 1 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden – HundeVO vom 22.01 2003). • Wer außerhalb des eingefriedeten Besitz- tums einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband umzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluß, ist auch die Telefonnummer anzugeben (§ 1 Abs. 2 HundeVO). • Darüber hinaus muss das Halsband ei- nes jeden Hundes mit der vom Steueramt ausgegebenen für das laufende Jahr gül- tigen und sichtbaren Hundemarke verse- hen sein (§ 11 der Niddataler Satzung über die Hundesteuer). Stellen Sie sich bitte darauf ein, dass künftig diesbezüglich verstärkt kontrolliert wird. • Lassen Sie Ihren Hund in Feld- und Wald- gemarkungen bitte nur von der Leine, wenn er zuverlässig gehorcht. Es nimmt immer mehr überhand, dass Hundehal- terinnen/Hundehalter ihre Hunde in He- ckenstreifen, Feldgehölzen, Unterholz, u. ä. frei laufen lassen. Vermeiden Sie, dass wildlebende Tiere wie Hasen, Rebhühner, Fasane und Rehe in der überwiegend ausgeräumten Feldflur unnötig gestört und aus ihren Rückzugsgebieten vertrie- ben werden. • Bitte bleiben Sie mit Ihren Tieren auf den Wegen. Uns erreichen ständig Beschwer- den der Landwirte, deren Wiesen und auch Felder als Auslauf benutzt werden, obwohl sie sichtbar zur Bestellung vorbe- Ö ffnungszeiten des B riefwahllokals /W ahlbüros BürgerInnen können im Briefwahllokal (Bür- gerhaus Assenheim, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal) aktuell Briefwahl beantragen und die Briefwahl auch gerne direkt durchführen oder ihre Unterlagen mitnehmen. Das Briefwahllokal/Wahlbüro hat folgende Öffnungszeiten: Mo.: 07.30 bis 12.00 & 14.00 bis 16.00 Uhr Di.: 07.30 bis 12.00 & 14.00 bis 18.00 Uhr Mi.: 07.30 bis 12.00 & 14.00 bis 16.00 Uhr Do.: 07.30 bis 12.00 & 14.00 bis 16.00 Uhr Fr.: 07.30 bis 12.00 Uhr Es ist keine vorherige Terminvereinbarung notwendig. reitet oder gar eingesät sind. Frisch eingesäte Pflanzen werden zer- trampelt oder umgeknickt und haben dadurch keine Möglichkeit heranzuwach- sen. • Hundespielzeug wie Stöcke, Bälle und sonstige Gegenstände liegen oder landen in den Feldern und Wiesen und gelangen auf diese Weise ins Futter oder in land- wirtschaftliche Maschinen und können erhebliche Schäden verursachen. • Felder, Wiesen und Streuobstwiesen sind Flächen, auf denen hochwertige Nah- rungsmittel für Mensch und Tier erzeugt werden. Es handelt sich hierbei nicht um Auslaufflächen für Hunde. Die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass Landwirte einwandfreie Nahrungsmittel erzeugen. Dafür ist es aber nötig, dass auch die Hundehalter verantwortungsvoll handeln. • Ferner wird über die zunehmende Ver- schmutzung durch Exkremente geklagt. Damit kann die Ernte, speziell Frischfut- ter und Heu der Wiesen als Viehfutter un- brauchbar werden. Hundekot in Heu oder Grünfutter bedeu- tet vielleicht quälende Krankheiten und hohe Tierarztkosten für Pferde, Rinder oder Schafe. • Das unbefugte Betreten von Feld- und Wiesengrundstücken stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit nach dem Hessi- schen Feld- und Forstschutzgesetz dar. • Vermeiden Sie, dass Ihre Tiere öffentliche Grünflächen, Straßen und Wege oder gar Spielplätze verunreinigen. Grundsätz- lich ist nach unserer Abfallsatzung jeder Tierhalter verpflichtet, derartige Hinterlas- senschaften der Abfallentsorgung zuzu- führen. Die diesbezüglichen Bestimmun- gen werden in der nächsten Zeit mit der Einführung eines entsprechenden Buß- geldtatbestands für Zuwiderhandlungen verschärft und geahndet. Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Der Bürgermeister der Stadt Niddatal als Ordnungsbehörde P rüfen und aufbewahren ! Jahresmeldung zur Sozialversicherung 2020 Bis Ende Februar erhielten alle Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer von ihrem Ar- beitgeber die Jahresmeldung zur Sozial- versicherung für das Jahr 2020. Sie enthält unter anderem Angaben zu Beschäftigungs- dauer und Verdiensthöhe. Diese Daten sind wichtig für die spätere Rente. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen rät, die Bescheinigung genau zu überprü- fen: Stimmen Name, Adresse und Versiche- rungsnummer sowie der Beschäftigungs- zeitraum und die Höhe des Entgelts? Fehler in der Jahresmeldung können sich unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken. Wer Unstimmigkeiten entdeckt, sollte dies seinem Arbeitgeber mitteilen, damit die An- gaben berichtigt werden. Es ist sinnvoll, die Jahresmeldung sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis über die gezahlten Rentenbeiträge dient.

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