Niddataler Nachrichten 2021-06
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 5.03.2021 Niddataler Nachrichten d e Ausgabe 6/2021 Jahrgang 3 b AuleitplAnung der S tAdt n iddAtAl , S tAdtteil i lbenStAdt b ebAuungSplAn i 11 „A n der S teinKAute – t eilbereich 2“ Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 31.01.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes I 11 „An der Steinkaute – Teilbereich 2“ be- schlossen. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Mit dem Bebauungsplan sollen die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für einen städtebaulichen Lückenschluss am südli- chen Ortsrand von Ilbenstadt zwischen der B 45 und der L 3351 geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu im Wesent- lichen ein Allgemeines Wohngebiet, ein Mi- schgebiet, ein Gewerbegebiet sowie die für die Erschließung erforderlichen Straßenver- kehrsflächen. Die Bauleitplanverfahren erfolgen im zweis- tufigen Regelverfahren. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungs- planes sowie der Erstellung des Umweltbe- richtes wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ein- schließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von Montag, dem 15.03.2021 - einschl. Freitag, dem 16.04.2021 im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstra- ße 2, Hauptverwaltung, Zimmer 201 wäh- rend der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Auslegungsfrist können Stel- lungnahmen abgegeben werden. In Ergänzung der o.g. Ausführungen weist die Stadt Niddatal aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen für die Öffentlichkeit auf die entsprechend an- gepassten Öffnungszeiten der Verwaltung und auf geänderte und ergänzte Einsicht- möglichkeiten der Planunterlagen hin. Die Planunterlagen können weiterhin nach Ver- einbarung eingesehen werden. Vorab der Einsichtnahme ist eine telefonische Termin- vereinbarung erbeten (Tel. 06034/9124-41). Darüber hinaus ist eine Terminabsprache über E-Mail unter der Adresse info@nidda- tal.de möglich. In Ausführung des § 3 Abs.2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanes aus. Die Abgabe der Anregungen und Hin- weise kann weiterhin z.B. schriftlich, textlich, zu Protokoll (auch telefonisch) oder per elek- tronischer Übermittlung erfolgen. Die Unterlagen können zudem auf der Homepage der Stadt Niddatal http://www. niddatal.de unter der Rubrik Leben in Nid- datal / Bauen und Wohnen / Bebauungsplä- ne im Verfahren während dem o.g. Zeitraum eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- plan unberücksichtigt bleiben können. Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungs- büro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt Bebauungsplan I 11 „An der Steinkaute – Teilbereich 2“ Hier: Räumlicher Geltungsbereich Plangebiet genordet, ohne Maßstab Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal · 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel · 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal · r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Nid- dataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des normalen Erscheinungstermins ein Sonderdruck herausgegeben.
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