Niddataler Nachrichten 2021-07
Ausgabe 7/2021 Niddataler Nachrichten N iddataler N achrichten Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 9. April 2021. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. B ürgermeister - sprechstunde Michael Hahn lädt ein Die nächste Sprechstunden des Bürger- meisters findet in Assenheim am Samstag, 17.04.2021 von 9.00 bis 12.00 Uhr im Bür- gerhaus statt. Termine werden nur nach vorheriger An- meldung vergeben unter der Telefonnum- mer 06034-912454 (Frau Braun) oder per Email an: eileen.braun@niddatal.de . Die Bürgerinnen und Bür- ger sind dazu herzlich eingeladen. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund des Corona Virus die Abstands- und Hygienere- geln einzuhalten sind. Den Bürgerinnen und Bürger kann das Betreten des Gebäudes nur in Schutzmasken gestattet werden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! gez. Michael Hahn Bürgermeister Schutz von Weißstorch, Kiebitz, Graugans, Wasserralle und Rohrweihe im Gemarkungs- bereich „Niederwiesen“ in der Gemarkung Ilbenstadt vom 25.01.2021 – Az.:4.1.2/17.3- 1184-15965/21 -. Ausgenommen sind lediglich Handlungen im Rahmen der ordnungsgemäßen landwirt- schaftlichen Bodennutzung und der Jagd, soweit hierbei die geschützten Vogelarten nicht absichtlich beeinträchtigt werden. Weiterhin vom Betretungsverbot ausgenom- men sind ebenso zwingend erforderliche Maßnahmen zur Überwachung, Unterhal- tung und Instandsetzung der vorhandenen Ver- und Entsorgungsanlagen. Zuwiderhandlungen stellen nach § 69 Abs. 2 Ziffer 1 bis 3 BNatSchG Ordnungswidrigkei- ten dar und können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Gez.: Jan Weckler Landrat A chtung : B etretungsverbot Das Betreten des Feuchtwiesengebietes ist bis 30. Juni 2021 untersagt! A ltbatterien in den G eschäften abgeben Annahme auf den Recyclinghöfen gerät ins Stocken Die Verkaufsstellen, die Batterien verkaufen, müssen Altbatterien auch wieder zurückneh- men. Das ist gesetzlich so geregelt. Darauf weist die Wetterauer Abfallwirtschaft hin. Die Wetterauer Recyclinghöfe nehmen freiwillig ausgediente Batterien an, hier kommt es aber zu Engpässen. „Die Abholung der durch uns freiwillig ge- sammelten Batterien ist leider ins Stocken geraten, weil die Rücknahmesysteme ihren Abholverpflichtungen nicht nachkommen. Dadurch sind wir an die Grenze der uns abfallrechtlich zur Zwischenlagerung ge- nehmigten Menge gekommen“, erklärt Uwe Schmittberger, stellvertretender Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes des Wetteraukrei- ses. „Sobald die Zwischenlagerkapazität bei uns erschöpft ist, können wir auf unseren Recy- clinghöfen keine Batterien mehr annehmen“, sagt Christopher Zahrt, von der Abfallwirt- schaft Wetterau. Er weist darauf hin, dass ausgediente Stromspender weder in die Gel- be Tonne für den Verpackungsabfall noch in die Restmülltonne geworfen werden dürfen. Dort gehören sie nicht hinein und können erhebliche Schaden anrichten. Vor allem Lithiumbatterien bergen wegen ihrer hohen Energiedichte ein Brandrisiko. Sie können in den Sammelfahrzeugen durch das Zusam- menpressen des Abfalls beschädigt werden und in Brand geraten. Auch auf den Sortier- bändern kann es zu Bränden kommen. „Bat- terien haben nichts in der Restmülltonne und in der Gelben Tonne zu suchen“, betont Sch- mittberger. Altbatterien bestehen aus wertvollen Stoffen, die wiederverwertet werden können. „Des- halb sollen alte Batterien dem Stoffkreislauf zugeführt werden. Die Verbraucher sollten die Batterierückgabe bei den Verkaufsstellen unbedingt nutzen“, appelliert Schmittberger. Die sind nach dem Batteriegesetz zur Rück- nahme verpflichtet und die Hersteller müs- sen sie über ihre Rücknahmesysteme dort abholen. Rechtsgrundlage: Zeitlich befristete Schutzanordnung zum H igh S chool A ufenthalte im S chuljahr 2021/2022 Bewerbungsphase läuft schon! Auch im kommenden Schuljahr werden sich wieder viele Schülerinnen und Schüler aus Deutschland aufmachen, um in den USA, in Kanada, Neuseeland, Australien und Irland mehrere Monate bei einer Gastfamilie zu leben und dort zur Schule zu gehen. Trotz Corona können Auslandsaufenthalte für Austauschschüler stattfinden. Ein solcher Aufenthalt kann ein ganzes Schuljahr dau- ern, aber auch ein Halbjahr oder 3 Monate (außer USA). Ganz neu im Programm bieten wir nun auch Aufenthalte in Irland an. Die Insel bietet eine tolle Alternative mit kurzer Anreise ohne Visum (da Mitglied in der EU). Hier ist ein Aufenthalt bereits ab 5 Wochen mög- lich. Wer im Schuljahr 2021/2022 ins Ausland möchte, für den wird es nun Zeit, sich zu bewerben. Die Bewerbungsphase ist in vollem Gange, und wer Interesse an einem Auslandsaufenthalt hat, sollte sich gleich informieren und zeitnah bewerben. Wem eine Ausreise mit Start im August/ September 2021 zu unsicher oder kurzfristig ist, der kann sich auch schon jetzt für den Start im Januar/Februar 2022 bewerben. Auf der Website www.treff-sprachreisen.de finden Sie ausführliche Informationen sowie die Möglichkeit sich gleich kostenlos und unverbindlich zu bewerben. Weitere interes- sante Informationen wie z.B. Schülerberich- te oder Fotos von Teilnehmern können auf Facebook und Instagram nachgelesen und angesehen werden. Nach der unverbind- lichen Online-Bewerbung folgt als zweiter Schritt ein persönliches Beratungsgespräch mit den Schülern und Eltern. Kostenloses Informationsmaterial zu den Schulaufenthalten in den USA, in Kanada, Australien und Neuseeland sowie Irland er- halten Sie bei: TREFF - Sprachreisen, Wörthstraße 155, 72793 Pfullingen Tel.: 07121 - 696 696 - 0, Fax.: 07121 - 696 696 - 9 E-Mail: info@treff-sprachreisen.de, www. treff-sprachreisen.de
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