Niddataler Nachrichten 2021-09

Ausgabe 9/2021 Niddataler Nachrichten Amt für Bodenmanagement Büdingen - Flurbereinigungsbehörde - Büdingen, 07.01.2019 Vereinfachte Flurbereinigung „Nidderau-Uferrandstreifen“ VF 2531 Ladung Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Nidderau- Uferrandstreifen findet gemäß § 21 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Büdingen statt am: Dienstag, den 06.02.2019 um 19:00 Uhr, in der Willi-Salzmann-Halle, Saal 1 Heldenberger Str. 16, 61130 Nidderau-Windecken Zu dieser Wahl werden die Teilnehmer am Flurbereinigun gsverfahren Nidderau-Uferrandstreifen oder deren Bevollmächtigte eingeladen. Teilnehmer sind die Eigentümer und Erbbauberechtigte der nachfolgend aufgeführten Flurstücke: Gemarkung Flur Flurstück Heldenbergen 13 48/1, 49/1, 51/1, 52/1, 52/2, 52/3, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 63, 86/2, 88/2, 88/3, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 105/1, 105/2, 106, 107, 108, 109/1, 109/2, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123/1, 124/1, 124/2, 125/1, 125/2, 125/3, 126, 127, 186, 187, 188, 189, 195/1, 196, 197, 201/3, 202, 203, 204, 206/5, 212, 216, 217, 218, 219, 274 Heldenbergen 14 1/2, 4/2, 5, 6, 229/2 Windecken 2 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18/1, 18/2, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25/1, 25/5, 25/6, 25/7, 25/8, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 86/2, 100/2 Windecken 4 1, 2, 3, 60/2, 60/3, 61, 62, 63, 64, 65/1, 65/2, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78/1, 78/2, 79, 80, 81/2, 82/1, 82/2, 83, 84, 85, 86, 87 Windecken 5 50, 56, 108/5, 152/3, 189/57, 190/58, 191/59, 192/60, 193/61, 194/62, 195/63, 197/63, 198/63, 225/73, 237/108, 238/109, 255/117, 259/160, 262/64, 263/157, 302/159, 304/51, 305/159, 306/49, 307/158 Windecken 6 330/2, 330/7, 498/332 Die Wahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende wesentliche Regelungen: - Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten. A mt f B odenm nag ment B üdingen - Flurbereinigungsbehörde - Flurbereinigungsverfahren Friedberg B 3a Verfahrensnummer: UF 1598 Öffentliche Bekanntmachung Ladung Bekanntgabe Flurbereinigungsplan 1.) Anhörungstermin Im Flurbereinigungsverfahren Friedberg B 3a werden zur Bekanntgabe des Flurbereinigungs- plans und zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit gel- tenden Fassung und § 5 Hessisches Ausfüh- rungsgesetz zum FlurbG (HAGFlurbG) vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426), in der derzeit geltenden Fassung, die Termine (Anhörungster- mine) anberaumt auf: Von Montag 07. Juni 2021 bis Freitag 11. Juni 2021, um 9:00 Uhr und um 13:00 Uhr, in der Georg-August-Zinn-Halle (Stadthalle Friedberg) Konferenzraum II, Am Seebach 2, 61169 Friedberg Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit einhergeh nden Kontaktb - schränkungen können Beteiligte nur nach te- lefonischer Voranmeldung erscheinen . Für die Terminvereinbarung zur Teilnahme am An- hörungs- bzw. Auskunftstermin bitten wir um rechtzeitige Kontaktaufnahme bis zum 06. Mai 2021 mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Hecht (Tel.: 06042/ 9612-7305, E-Mail: susan- ne.hecht@hvbg.hessen.de) . Eine medizinische Maske ist zu den Terminen mitzu rin n. Zu diesem Anhörungstermin werden geladen: - alle Teilnehmer am Flurbereinigungsverfah- ren, - alle Nebenbeteiligten gemäß § 10 Nr. 2 FlurbG, insbesondere: - die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehören- den Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nut- zung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstü- cke beschränken. - die Eigentümer von nicht zum Flurbe- reinigungsgebiet gehörenden Grund- stücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbe- reinigungsgebietes mitzuwirken haben. Die Teilnahme am Ter in ist freigestellt. Jedem Teilnehmer, Bevollmächtigten, Vertreter oder Pfleger wird ein Auszug aus dem Flurberei- nigungsplan - Nachweis des Neuen Bestandes - zugestellt. Der Auszug ist zum Anhörungstermin mitzubringen. Beteiligte, die zur Wahrnehmung des Anhö- rungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich, die- se muss beglaubigt sein. Eine Entschädigung für Zeitversäumnis oder Verdienstausfall durch die Wahrnehmung des Termins kann nicht gewährt werden. Versäumt ein Beteiligter den Termin oder erklärt sich nicht innerhalb der Widerspruchsfrist über den Verhandlungsgegenstand, so wird davon ausgegangen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden ist. Hinweis: Gegen den bekannt gegebenen Flurbereini- gungsplan von Friedberg B 3a (Az.: UF 1598) steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Wi- derspruchs zu. Der Widerspruch ist entweder im Anhörungstermin vom 7. bis 11. Juni 2021 oder innerhalb von zwei Wochen nach dem letzten Anhörungstermin schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Bodenmanage- ment Büdingen, Bahnhof- straße 33 in 63654 Büdin- gen zu erheben. Die Frist wird auch gewahrt, wen der Wider- spruch bei der Spruchstelle für Flurberei- nigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden erho- ben wird. 2.) Auskunftstermin Der Flurber i igungsplan von Friedberg B 3 liegt zur Einsichtnahme und Auskunftserteilung für die Beteiligten wie folgt aus: Von Montag, den 10.05.2021 bis Mittwoch, den 02.06.2021 von 8:30 – 12:30 Uhr und von 13:30 – 15:00 Uhr in der Georg-August-Zinn-Hal- le (Stadthalle Friedberg), Konferenzraum II im 1. Erdgeschoss, Am Seebach 2, 61169 nach persönlicher Terminvereinbarung unter Tel. 06042-9612-7305 oder Email susanne.hecht@ hvbg.hessen.de . Zur Auskunftserteilung sind Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde während den vorge- nannten Zeiten anwesend. Veröffentlichung Der Flurbereinigungsplan wird in der Flurbe- reinigungsgemeinde Friedberg und in den an- grenzenden Städten, Bad Nauheim, Florstadt, Niddatal, Reichelsheim und Rosbach v.d. Höhe sowie in den Gemeinden Ober-Mörlen, Wöll- stadt undWehrheim öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus sind weitere Informationen über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/ UF1598 abrufbar. Im Auftrag gez. Höhn unter dem „sonstiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforder- lichen Abstand zwischen allen Beteiligten ge- währleisten zu können und Wartezeiten zu ver- meiden, findet die Blutspende ausschließlich mit vorheriger Online-Terminreservierung statt. Wei- tere Informationen und die Terminreservierung finden sie unter www.blutspende.de/corona Wie das DRK mitteilt, sind Sie für den Zeitraum der Blutspende von einer eventuellen Aus- gangsperre ausgenommen. Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn sie sich gesund und fit fühlen. Spende- willige mit Erkältung symptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körper-tempe- ratur), sowie Menschen die Kontakt zu einem Coronavirus-Verdachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland aufgehal- ten haben, werden nicht zur Blutspende zuge- lassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspen- de 14 Tage pausieren. Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kostenfreie Service-Hotline 0800-11 949 11. DRK-B lutspendedienst Blutspende weiterhin und kontinuierlich benötigt Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patienten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist, werden Blutspen- den kontinuierlich benötigt. Daher ruft der DRK-Blutspendedienst auf, jetzt Blut zu spenden. Die Blutspende ist weiterhin not- wendig, erlaubt und sicher. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des öf- fentlichen und privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern, Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende: Freitag, dem 07.05.2021 von 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr Bürgerhaus, Hauptstr. 2 61194 Niddatal / Assenheim Hier geht es zur Terminreservierung: https://terminreservierung.blutspende. de/m/Assenheim-buergerhaus Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehör- den unter hohen Hygiene- und Sicherheitsstan- dards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit In den vergangenen Tagen haben uns zahlreiche Nachrichten erreicht. Inhalt dieser Nachrichten war, dass die Vergabe von Impfterminen zu kom- plex ist und auch das der Transport icht immer individuell organisiert werden kann. Um gerade ältere Menschen hier adäquat un- terstützen zu können, wur e eine Koordinie- rungsstelle eingerichtet, die sich rund um die Impftermine kümmert. Die Stelle ist montags bis freitags von 6.30 bis 18.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Rufnummer 06034 4029305 erreichbar. Das Team dort fragt alle relevanten Daten für i Terminvergabe ab und übernimmt anschließend die Terminbuchung. Sobald ein Termin feststeht erhalten Sie einen Rückruf mit allen notwenigen Informationen. Auch bei der Fahrt zum Impfzentrum finden Sie Unterstützung. Frau Braun steht Ihnen hier unter der Rufnummer 06034 9124-21 für Absprachen mit dem „Fahrdienst“ zur Verfügung. Sie möchten den ehrenamtlichen Fahrdienst un- terstützen? Bitte melden Sie sich ebenfalls bei Frau Braun. U nterstützung in S achen I mpftermin Kordinierungsstelle eingerichtet

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