Niddataler Nachrichten 2021-09

Ausgabe 9/2021 Niddataler Nachrichten Die Nachfrage nach zusätzlichen Gelben Tonnen ist im Wetteraukreis ungewöhnlich hoch. 15.000 Änderungswünsche sind bislang bei der Firma Remondis eingegangen. Das ist laut Remondis deutlich mehr als das Doppelte wie in vergleich- baren Regionen. Vor allem wollen die Wetterauer zusätzliche 240-Liter-Tonnen haben. Die Nachfrage nach den kleineren 120 Liter Tonnen ist deutlich gerin- ger. Das Verteilen der zusätzlichen Tonnen wird sich laut Remondis bis Ende Mai hinziehen, da es deutlich aufwändiger ist als die Grundvertei- lung. Da wurden alle Haushalte beliefert und die Tonnen Straßenzug um Straßenzug verteilt. Nun müssen die Haushalte gezielt angefahren wer- den. Vier Teams sind dazu täglich unterwegs. Ausgeliefert wird in der Reihenfolge des Ein- gangs der Bestellungen. Remondis ist vom Dualen System Zentek mit der Entsorgung des Verpackungsabfalls im Wet- teraukreis beauftragt. Bei der Grundverteilung der Gelben Tonnen hatte sich Remondis an der Anzahl und Größe der Restmülltonnen orientiert. Das war für den voluminösen und in der Coro- na-Krise weiter gestiegenen Verpackungsabfall offenbar zu gering angesetzt. Nur noch bis Ende Mai werden Gelbe Säcke oder durchsichtige Säcke, die neben den Gelben Tonnen stehen, vom Entsorger Remondis mitge- nommen. In die Gelben Tonnen darf ausschließlich Verpa- ckungsabfall geworfen werden, betont die Wet- terauerAbfallwirtschaft.VerpackungenausPapier und Pappe gehören allerdings in die Papierton- ne, Flaschen und Gläser in die Altglascontainer. Änderungswünsche, wie zum Beispiel zusätz- liche Behälter, können dem Unternehmen Remondis per Mail mitgeteilt werden: gelbe- tonne-wetterau@remondis.de. Telefonisch er- reichbar ist Remondis unter der Telefonnummer 0800 1223255 von montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr. Über die Nummer 06042 961197 ist Remondis montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr da. H ohe N achfrage nach G elben T onnen Sehr viele Wetterauer ordern zusätzliche Gefäße für Verpackungsabfall Wenn zu wenig Gelbe Tonnen vorhanden sind, kön- nen bei Remondis Gefäße nachbestellt werden. Nur noch bis Ende Mai werden Gelbe Säcke oder durch- sichtige Säcke, die neben den Gelben Tonnen ste- hen, mitgenommen. Foto: AWB Wetterau Amt für Bodenmanagement Büdingen - Flurbereinigungsbehörde - Büdingen, 07.01.2019 Vereinfachte Flurbereinigung „Nidderau-Uferrandstreifen“ VF 2531 Ladung Die Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Nidderau- Uferrandstreifen findet gemäß § 21 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Büdingen statt am: Dienstag, den 06.02.2019 um 19:00 Uhr, in der Willi-Salzmann-Halle , Saal 1 Heldenberger Str. 16, 61130 Nidderau-Windecken Zu dieser Wahl werden die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Nidderau-Uferrandstreifen oder deren Bevollmächtigte eingelade . Teilnehmer sind die Eigentüm r und Erbbauberechtigte der nachfolgend aufg führ en Flurstücke: Gemarkung Flur Flurstück Heldenbergen 13 48/1, 49/1, 51/1, 52/1, 52/2, 52/3, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 63, 86/2, 88/2, 88/3, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 105/1, 105/2, 106, 107, 108, 109/ 1, 109/2, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123/1, 124/1, 124/2, 125/1, 125/2, 125/3, 126, 127, 186, 187, 188, 189, 195/1, 196, 197, 201/3, 202, 203, 204, 206/5, 212, 216, 217, 218, 219, 274 Heldenbergen 14 1/2, 4/2, 5, 6, 229/2 Windecken 2 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18/1, 18/2, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25/1, 25/5, 25/6, 25/7, 25/8, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 86/2, 100/2 Windecken 4 1, 2, 3, 60/2, 60/3, 61, 62, 63, 64, 65/1, 65/2, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78/1, 78/2, 79, 80, 81/2, 82/1, 82/2, 83, 84, 85, 86, 87 Wind cke 5 50, 56, 108/5, 152/3, 189/57, 190/58, 191/59, 192/60, 193/61, 194/62, 195/63, 197/63, 198/63, 225/7 3, 237/108, 238/109, 255/117, 259/160, 262/64 , 263/157, 302/159, 304/51, 305/159, 306/49, 307/158 Windecken 6 330/2, 330/7, 498/332 Die Wahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 Abs. 3 bis 5 FlurbG folgende wesentliche Regelungen: - Die Mitglie r des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Jeder Teilnehmer o der Bevollmächtigte hat, au ch wenn er von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde, nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilne hmer. Gewählt sind diej enigen, welche die meisten Stimmen erhalten. A mt f B odenm nag ment B üdingen - Flurbereinigungsbehörde - Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45 Gz.: 23.1-BD-05-19-44-01-B-0004#007 Verfahrensnummer: UF 1944 Öffentliche Bekanntmachung Feststellung der Wertermittlungsergebnisse Die Ergebnisse der Wertermittlung der Grund- stücke, die dem Flurbereinigungsverfahren Wöll- stadt B3/B45 unterliegen, werden hiermit gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546 ff.) in der derzeit gel- tenden Fassung festgestellt. Begründung Die Wertermittlung ist nach der Maßgabe der §§ 27 ff. FlurbG erfolgt. Die Nachweisungen über die Wertermittlungsergebnisse der Grundstücke haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten vom 15. bis 17. Februar 2021 im Bürgerkeller Nie- der-Wöllstadt, Paul-Hallmann-Straße 3, 61206 Wöllstadt ausgelegen. Der Anhörungstermin nach §32 FlurbG wurde aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ersetzt durch die Veröffent- lichung von Informationen zur Wertermittlung, zum Nachweis des Alten Bestandes sowie über die weitere Durchführung des Verfahrens im In- ternet unter www.hvbg.hessen.de/UF1944 (ge- mäß §5 des Planungssicherstellungsgesetz vom 20.05.2020 in der derzeit geltenden Fassung). Zusätzlich wurden jedem Teilnehmer die dort zur Verfügung stehenden Informationen zusammen mit dem Nachweis des Alten Bestandes per Post zugesandt. Es wurde Gelegenheit gegeben, Ein- wendungen gegen die Wertermittlungsergebnis- se vorzubringen. Über vorgebrachte Einwendun- gen wurde entschieden. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse nach § 32 FlurbG erfüllt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Feststellung der Wertermittlungser- gebnisse kann innerhalb einer Frist eines Monats Widerspruch bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen erhoben werden. Die Frist wird auch durch Er- hebung des Widerspruchs bei der Spruchstelle für Flurbe- reinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenma- nagement und Geoinfor- mation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden gewahrt. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Der Wi- derspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Veröffentlichung Die Feststellu g der Wertermittlung wir in der Flurbereinigungsgemeinde Wöllstadt und den angrenzenden Städten Friedberg, Karben, Nid- datal und Rosbach v. d. H. und in der Gemeinde Echzell öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist die Feststellung der Werter- mittlung über die Internetadresse www.hvbg. hessen.de/UF1944 abrufbar. gez. Dr. Schweitzer (Amtsleiter) Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal · 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel · 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal · r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddatal r Nachrichte aufgrund unvorhers hbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Nid- dataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen ird außerhalb des normalen Erscheinu gstermins ein Sond r ruck herausg geben. I mpfaktion am 1. M ai Hausärzte aus Niddatal und Wöllstadt or- ganisieren diesen Termin mit 500 geplanten Impfungen Eine normale Sprechstunde in den Paxen ist zur Zeit nur schwierig möglich. Mit diesem Hinter- grund werden die Hausärzte Sandor/Nohl, Keim- ling und A. Lötzbeier und N. Rashid im Bürger- haus Assenheim (Hauptstraße 2, 61194 Niddatal) 50 Impfdosen Astrazeneca verimpfen. Wer über 60 Jahre alt ist und sich gerne mit As- trazeneca impfen lassen möchte, kann sich per E-Mail für einen Termin am 1. Mai anmelden. Die E-Mail-Adressen sind: Praxis Niddatal - Gemeinschaftspraxis Bence Sandor und Thorsten Nohl: info@praxis-niddatal.de Hausarztpraxis Keimling: mail@hausarztpraxis-keimling.de Hausarztpraxis Wöllstadt (Dr. A. Lötzbeier und N. Rashid): service@praxis-woellstadt.de Eine telefonische Anmeldung ist aus organisa- torischen Gründen nicht möglich, da sonst der reguläre Praxisbetrieb nicht mit der gewohnten Erreichbarkeit fortgeführt werden kann. Die Zweitimpfungen werden am Sonntag, den 18. Juli ebenfalls im Bürgerhaus Assenheim durchgeführt. N iddataler N achrichten Die nächste Ausgabe der Niddataler Nachrich- ten erscheint am 7. Mai 2021. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen.

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