Niddataler Nachrichten 2021-13

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 18.06.2021 Niddataler Nachrichten i ale Ausgabe 13/2021 Jahrgang 3 a mtliche b eKanntmachung b auleitplanung der S tadt n iddatal , S tadtteil i lbenStadt b ebauungSplan i10 „i m K loSter / g utShöfe “ 1. e rweiterung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 16.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes I10 „Im Kloster / Gutshöfe“ 1. Erweiterung be- schlossen. Die Abgrenzung des Geltungs- bereiches ist der nachfolgenden Übersichts- karte zu entnehmen. Mit der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraus- setzungen für die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf geschaffen werden, dessen Zweckbestimmung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens weiter zu konkretisie- ren ist. Darüber hinaus soll die bestehende Grünanlage planungsrechtlich gesichert und als Parkanlage im Sinne eines Bürgerparks neugestaltet und langfristig erhalten werden. Insgesamt wird mit der 1. Erweiterung des Bebauungsplanes I 10 „Im Kloster / Guts- höfe“ das städtebauliche Ziel einer verträg- lichen Nachfolgenutzung, einhergehend mit einer weiteren Belebung und Steigerung der Attraktivität der zentral in Innenbereich gelegenen Fläche verfolgt. Hierdurch kann ein Beitrag zur Erhaltung der unter Denk- malschutz stehenden Gesamtanlage, ein- schließlich der Einzelkulturdenkmäler und der damit verbundenen historischen und städtebaulichen Bedeutung für den Stadtteil Ilbenstadt geleistet werden. Das Bauleitplanverfahren wird im beschleu- nigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne D u r c h f ü h r u n g einer Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen. Die Kriterien der An- wendung des beschleunigten Verfahrens wer- den vorliegend erfüllt. Auch wird kein Vorhaben vorbereitet, wel- ches der Pflicht zur Durchführung einer Umwelt- verträglichkeits- prüfung im Sinne des Umweltver- träglichkeitsprü- f ungsgese t zes unterliegt. Darü- ber hinaus liegen keine Anhalts- punkte für eine Beeinträchtigung von Schutzge- bieten gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB vor. Auch sind keine Pflichten zur Vermeidung oder Be- grenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Im- missionsschutzgesetzes erkennbar. Daraus resultierend kann der Bebauungsplan im be- schleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Regionale Flächennutzungsplan 2010 stellt das Plangebiet als Fläche für den Ge- meinbedarf (Bestand) und als Grünfläche „Parkanlage“ dar. Mit der geplanten Auswei- sung einer Fläche für den Gemeinbedarf und einer öffentlichen Grünfläche „Parkanlage“ ist der Bebauungsplan somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt bzw. gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung angepasst. Gemäß § 4b BauGB wird ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauf- tragt. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister Hier: Räumlicher Geltungsbereich b ürgermeiSter - SprechStunde Michael Hahn lädt ein Die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters findet in Kaichen am Samstag, 10.07.2021 von 9.00 bis 12.00 Uhr im Bürgerhaus statt. Termine werden nur nach vorheriger An- meldung vergeben unter der Telefonnum- mer 06034-912454 (Frau Braun) oder per Email an: eileen.braun@niddatal.de . Die Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund des Corona Virus die Abstands- und Hygieneregeln einzuhal- ten sind. Den Bürgerinnen und Bürger kann das Betreten des Gebäudes nur in Schutzmasken gestattet werden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! gez. Michael Hahn Bürgermeister

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