Niddataler Nachrichten 2021-15

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 16.07.2021 Niddataler Nachrichten id a Ausgabe 15/2021 Jahrgang 3 h aushaltssatZung der Stadt Niddatal für das Haushaltsjahr 2021 und Bekanntmachung gungen im Haushaltsjahr 2021 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions- fördermaßnahmen wird auf 1.300.000 Euro festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die im Haushaltsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dür- fen, wird auf 0 Euro festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltjahr 2021 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 542 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 380 v. H. § 6 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellen- plan. § 7 Der Magistrat entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 100 HGO), sofern diese nicht als erheblich anzusehen sind. Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von jeweils 10.000 Euro gelten als nicht erheblich. Niddatal, den 01.03.2021 Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekanntge- macht. 3. Aufsichtsbehördliche Genehmigung Az. 1.5 / 051-901-40/17 Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal (Wetteraukreis) in ihrer Sitzung am 25.02.2021 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 ist hinsichtlich der in §§ 2 und 3 getroffenen Festsetzungen genehmigungs- pflichtig. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Aufgrund des § 103 Abs.2 der Hessischen Ge- meindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den in der Haushaltssatzung 2021 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnah- men in Höhe von insgesamt 422.314 Euro (in Worten: Vierhundertzweiundzwanzigtausend- dreihundertvierzehn Euro) erteilt. 2. Aufgrund des § 102 Abs. 4 der Hessischen Ge- meindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung stehen- den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- gungen in Höhe von insgesamt 1.300.000 Euro (in Worten: Eine Million dreihunderttausend Euro) erteilt. Friedberg/H., den 30.06.2021 Der Landrat des Wetteraukreises Jan Weckler Landrat 4. Öffentliche Auslegung Gemäß § 97 Absatz 5 der Hessischen Gemein- deordnung (HGO) liegt der Haushaltsplan der Stadt Niddatal für das Haushaltsjahr 2021 inklusi- ve Genehmigungsvermerk des Landrats des Wet- teraukreises in der Zeit vom 19. Juli 2021 bis 30. Juli 2021 in der Stadtverwaltung Niddatal, Haupt- straße 2, Bürgerbüro, 61194 Niddatal, Stadtteil Assenheim, während der allgemeinen Dienststun- den sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Ein- sicht öffentlich aus. In Ergänzung der o.g. Ausführungen weist der Ma- gistrat der Stadt Niddatal aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen für die Öffentlich- keit auf die entsprechend angepassten Öffnungs- zeiten der Verwaltung und auf geänderte und er- gänzte Einsichtsmöglichkeiten der Unterlagen hin. Der Haushaltsplan und der Genehmigungsver- merk können weiterhin nach Vereinbarung einge- sehen werden. Vorab der Einsichtnahme ist eine telefonische Ter- minvereinbarung erbeten (Tel. 06034 – 91 24 -0 Zentrale). Darüber hinaus ist eine Terminabspra- che über E-Mail unter der Adresse info@niddatal. de möglich. 61194 Niddatal, den 08.07.2021 Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister Aufgrund der §§ 98 ff. der Hessischen Gemein- deordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. I S. 573), hat die Stadtverordnetenver- sammlung am 25.02.2021 folgende Haushaltsat- zung beschlossen: § 1 Der Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Positionen 10 + 21) auf 18.702.752 Euro mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Positionen 19 + 22) 18.702.624 Euro mit einem Saldo von 128 Euro im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Positionen 25) auf 0 Euro mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Positionen 26) 0 Euro mit einem Saldo von 0 Euro mit einem Überschuss von 128 Euro im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungs- tätigkeit (Position 19) auf 572.541 Euro und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Position 23) 2.548.497 Euro Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Position 28) 3.141.000 Euro mit einem Saldo von -592.503 Euro Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Position 31) 422.314 Euro Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Position 32) 400.000 Euro mit einem Saldo von 22.314 Euro mit einem Zahlungsmittelüberschuss des HH-Jahres von (Position 30) -2.352 Euro festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von In- vestitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 422.314 Euro festgesetzt (davon 228.814 Euro als Co-Darlehen für den In- vestitionskostenzuschuss aus der Hessenkasse). § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti-

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