Niddataler Nachrichten 2021-16

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 30.07.2021 Niddataler Nachrichten Ausgabe 16/2021 Jahrgang 3 f eStStellunGSvermerK der Stadtwerke Niddatal für das Wirtschaftsjahr 2021 Friedberg, den 21.07.2021 G e n e h m i g u n g Der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal (Wetteraukreis) in ihrer Sitzung am 15.07.2021 beschlossene Wirtschaftsplan des Ei- genbetriebes „Stadtwerke Niddatal“ für das Wirt- schaftsjahr 2021 ist hinsichtlich der festgesetzten Kreditaufnahmen genehmigungspflichtig. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Aufgrund des § 115 der Hessischen Gemein- deordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO wird die Genehmigung für den im Wirt- schaftsjahr 2021 zur Verfügung stehenden Ge- samtbetrag der Kredite in Höhe von insgesamt 883.302,10 Euro (in Worten: Achthundertdreiundachtzigtausend- dreihundertzwei Euro und zehn Cent) erteilt. 2. Aufgrund des § 115 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO wird die Genehmigung für die Aufnahme von Betriebsmittelkrediten, die imWirt- schaftsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dür- fen, bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500.000 Euro (in Worten: Fünfhunderttausend Euro) erteilt. Im Auftrag gez. Lässig Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Niddatal für das Wirtschaftsjahr 2021 inklusive Geneh- migungsvermerk des Landrats des Wetterauk- reises liegt in der Zeit vom 02. August 2021 bis 13. August 2021 in der Stadtverwaltung Nidda- tal, Hauptstraße 2, Bürgerbüro, 61194 Niddatal, Stadtteil Assenheim, während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jeder- manns Einsicht öffentlich aus. In Ergänzung der o.g. Ausführungen weisen die Stadtwerke Niddatal aufgrund der aktuellen Ent- wicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen für die Öffentlich- keit auf die entsprechend angepassten Öffnungs- zeiten der Verwaltung und auf geänderte und er- gänzte Einsichtsmöglichkeiten der Unterlagen hin. Der Wirtschaftsplan und der Genehmigungsver- merk können weiterhin nach Vereinbarung einge- sehen werden. Vorab der Einsichtnahme ist eine telefonische Ter- minvereinbarung erbeten (Tel. 06034 – 91 24 -0 Zentrale). Darüber hinaus ist eine Terminabspra- che über E-Mail unter der Adresse info@niddatal. de möglich. Niddatal, 26.07.2021 Stadtwerke Niddatal gez. Herdt Betriebsleiter Aufgrund des § 5 sowie der §§ 15 ff. des Eigen- betriebsgesetzes (EigBGes) in der jeweils gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal am 15.07.2021 folgenden Be- schluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Niddatal für das Wirtschaftsjahr 2021 herbeige- führt: Der Wirtschaftsplan 2021 wird festgesetzt mit: 1. Erfolgsplan Erträge 2.421.678,00 Euro Aufwendungen 2.392.503,35 Euro im Vermögensplan Einnahmen 1.160.099,10 Euro Ausgaben 1.160.099,10 Euro 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finan- zierung von Ausgaben nach dem Vermögen- splan erforderlich sind, wird festgesetzt auf 883.302,10 Euro. Der Magistrat wird ermächtigt, allein über die Aufnahme der Kredite zu entscheiden. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird festgesetzt auf 500.000,00 Euro. 4. Die Stadtwerke Niddatal haben keinen eigenen Stellenplan. 61194 Niddatal, 16.07.2021 gez. Hahn Vorsitzender der Betriebskommission Der vorstehende Feststellungsvermerk zum Wirt- schaftsplan der Stadtwerke Niddatal für das Wirt- schaftsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmi- gung hinsichtlich der Kreditfestsetzung ist erteilt worden. Sie hat folgenden Wortlaut: a chtunG G iftKÖder - auch bei K atZen Katzen sind zwar wählerischer – und damit weniger gefährdet als Hunde. Gänzlich gefeit vor Vergiftungen sind die kleinen Tiger aber dennoch nicht. In Kaichen ist eine Katze wahrscheinlich ver- giftet worden und es ist uns auch gemeldet worden, dass aktuell evtl. Futterproben im Briefkasten zu finden sind, bei denen es sich um Giftköder handeln könnte. Wir möchten um erhöhte Aufmerksamkeit bitten. Hegen Sie auch nur den kleinsten Verdacht, dass Ihr Liebling einen Giftköder aufgenommen haben könnte, müssen Sie schnell handeln und ihn zum Tierarzt brin- gen. Die meisten Giftköder verursachen schon binnen kürzester Zeit erste Vergif- tungsanzeichen. Mögliche Symptome einer Vergiftung • Erbrechen ist ein häufiges und oft das erste Symptom von Vergiftungen. • Übermäßiges Hecheln, • vermehrt weißer Speichel, • blasse Schleimhäute, • veränderte Pupillen und • eine allgemeine Teilnahmslosigkeit deu- ten ebenfalls auf eine Vergiftung hin.

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