Niddataler Nachrichten 2021-21
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 8.10.2021 Niddataler Nachrichten N dd e Ausgabe 21/2021 Jahrgang 3 Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal · 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel · 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal · r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Nid- dataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. g lasfaserausBau in K aichen Am 18.10.2021 sollen die notwendigen Arbeiten an der Freigerichtstraße beginnen, die voraus- sichtlich bis zum 31.01.2022 dauern werden. Es sind abschnittsweise und wechselseitig halbsei- tige Sperrungen mit Ampelregelungen vorgese- hen. Mit Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen. In diesem Zusammenhang wird es auch zu ei- ner Verlegung der Bushaltestellen „Kirche“ und „Ortsmitte“ (Buslinien FB 71 und MKK 46) kom- men. Einzelheiten sind noch nicht bekannt, wer- den aber rechtzeitig auf der Homepage der Stadt Niddatal bekanntgegeben. Der Bürgermeister der Stadt Niddatal als Ordnungsbehörde B Ürgermeister - sPrechstunde Michael Hahn lädt ein Die nächste Sprechstunde des Bürgermeisters findet in Ilbenstadt am Samstag, 6.11.2021 von 9.00 bis 12.00 Uhr im Bürgerhaus statt. Termine werden nur nach vorheriger Anmel- dung vergeben unter der Telefonnummer 06034- 912454 (Frau Handke) oder per Email an: eileen. handke@niddatal.de . Die Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund des Corona Virus die Abstands- und Hygieneregeln einzuhal- ten sind. Den Bürgerinnen und Bürger kann das Betreten des Gebäudes nur in Schutzmasken ge- stattet werden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! gez. Michael Hahn Bürgermeister Sind Sie Eigentümer oder Besitzer von Grundstü- cken an öffentlichen Straßen oder Wegen? Dann tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Fuß- gänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen zu- gedachten Verkehrsraum entlang Ihres Grundstücks gefahrlos benutzen können. Daher ist an Straßen und Wegen das sog. „Lichtraumprofil“ von Bewuchs frei zu halten. An Einmündungen und Kreuzungen müs- sen „Sichtdreiecke“ frei bleiben. Wer dies unterlässt, muss nicht nur mit einer kostenpflichtigen Beseiti- gungsanordnung durch die zuständige Behörde und gegebenenfalls Ersatzvornahme rechnen, sondern riskiert u.U. auch ganz erhebliche Schadenersatzfor- derungen, sollte sich ein Unfall ereignen, der (auch) auf den Bewuchs zurück zu führen ist. Da die Brut- und Setzzeit seit dem 01.10. been- det ist sind Heckenschnitte etc. ab sofort wieder vollumfänglich auszuführen! Lichtraumprofil Über Geh- und Radwegen, sowie 0,25 m daneben ist der Lichtraum bis zu einer Höhe von 2,50 m freizuhal- ten. Über der Fahrbahn sowie 0,75 m daneben erhöht sich dieser auf 4,50 m. Unabhängig vom Lichtraum- profil ist imBereich von Straßenlampen und Verkehrs- zeichen der Bewuchs so weit zurück zu schneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können. Sichtdreiecke Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sicht- dreiecke“ in einer Höhe von 75 cm ab Fahrbahnober- kante grundsätzlich frei zu halten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld im Bereich von Straßenein- mündungen, welches ein Verkehrsteilnehmer zur Ver- fügung hat, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will. Die Anrainer sind verpflichtet, Einrichtungen und Anpflanzungen so an- zulegen und zu beschneiden, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Bewuchs zurück schneiden Überprüfen Sie bitte den Bewuchs an Ihrem Grund- stück. Schneiden Sie die Pflanzen erforderlichenfalls gleich zurück. Beachten Sie dabei, dass es nicht aus- reicht, den Bewuchs einmal im Jahr soweit zurück zu schneiden, dass die oben genannten Voraussetzun- gen erfüllt sind. Das Lichtraumprofil ist ganzjährig frei zu halten. Wer nur einmal schneiden will, sollte das Wachstum der Pflanzen bis zum nächsten Schnitt be- reits berücksichtigen. In § 27 Abs. 5 des Hessischen Straßengesetzes heißt es: „Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage sind ver- pflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentli- chen Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen. Kommen die Eigentümer oder Besitzer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Straßenbau- behörde nach Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten der Eigentümer oder Besitzer die Besei- tigung des überhängenden oder herausragenden Bewuchses veranlassen.“ V erKehrssicherheit Zunehmend durch P flanZen BeeintrÄchtigt Momentan ragen wieder außerordentlich viele Hecken, Sträucher und Bäume in Geh- oder Radwege sowie Straßen hinein. An manchen Stellen ist der Gehweg für Menschen im Rollstuhl oder mit Kinder- wagen nicht mehr benutzbar. Zum Teil sind auch Fußgänger oder Radfahrer generell gezwungen, auf die Straße auszuweichen. An Einmündungen und Kreuzungen verhindern oft zu hohe Hecken etc. die erforderliche Sicht. Dadurch ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt. M ÜLLABHOLUNG Do., 21. Oktober 2021 - Restmüll Do., 21. Oktober 2021 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 22. Oktober 2021 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 22. Oktober 2021 - Altpapier in allen Stadtteilen Fr., 22. Oktober 2021 - Bioabfall Okt. OVAG-Wasserampel Trinkwasserverfügbarkeit Nov. Dez. Jan.
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