Niddataler Nachrichten 2021-24

Ausgabe 24/2021 Niddataler Nachrichten Homberg Efze, Karben, Lohra, Ludwigsau, Ried- stadt, Rodenbach, Steinau a.d. Straße u.v.a. Projektverantwortung: eagle eye technologies GmbH, Dipl.-Ing. (FH) Kim Gebauer, Tel.: 0160 90198095 Datenschutzerklärung eagle eye: Im Rahmen der Datenerfassung sind wir stets bemüht, so wenige wie möglich persönliche Bilddaten zu erfassen. Konkret versuchen wir in verkehrsarmen Zeiten zu fahren und spezielle Flächen mit geringem Perso- nenaufkommen zu erfassen. Unsere Fahrzeuge sind mit entsprechendem Signal und als Vermessungs- fahrzeuge gekennzeichnet. Eine Zuordnung per- sönlicher Daten zu den erfassten Bilddaten erfolgt in keinem Fall. Das vorhandene Bildmaterial wird lediglich im Rahmen des Auftrages zur Erfassung kommunaler Infrastruktur verwendet. Datenmaterial, welches uns im Rahmen des Auftra- ges durch die kommunale Verwaltung zur Verfügung gestellt wird, wird nur im Rahmen des Auftrages verwertet und nach Vertragserfüllung werden diese Daten sofort und unwiderruflich gelöscht. Unsere Mitarbeiter und die von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen sind von uns zur Ver- schwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutz- rechtlichen Bestimmungen verpflichtet worden. S trassendaten werden im A uftrag der S tadt digital erfasst Mit mobiler Straßentechnik durch die Stadt Niddatal Über eagle eye technologies eagle eye ist die einzige Stra- ßenerfassungstechnologie, die alle relevanten Flächen- und Zustandsdaten höchst präzi- se direkt aus der Befahrung heraus ermittelt. Erstmals ist damit eine realitätsgetreue Abbildung von Straßen- und Straßenzuständen möglich. Entwickelt von der eagle eye technologies GmbH, dem Technologieführer auf dem Gebiet der mobilen Straßendatenerfassung, hat sich eagle eye in zahl- reichen Kommunal-, Landes- und Spezialprojekten bewährt und wird auch als Komplettsystem erfolg- reich vermarktet. Die eagle eye technologies bietet je nach Bedarf das gesamte Spektrum an Mess- verfahren an: Von der Messradmethode bis zur Überfliegung mit dem firmeneigenen Flugzeug. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin verfügt über langjäh- rige Erfahrung bei der Datenerfassung und Daten- bewertung für die Einführung der Doppik und bietet dazu ein Gesamtpaket aus Bestands-, Zustands-, Bewertungs- und Bilanzierungsdaten. Kunden von eagle eye in Hessen sind u.a. die Kommunen Ahna- tal, Ehringshausen, Eschwege, Eltville, Geisenheim, Das orange-silberne Mess- fahrzeug mit Kameras auf dem Dach, das demnächst durch Niddatal fährt, wird sicherlich vielen Bürgern auffallen. Bei der Befahrung werden die Stra- ßenbestands- und Zustands- daten, durch den beauftragten Berliner Technologieanbieter eagle eye technologies, genau aufgenommen und optisch erfasst. Anschließend werden die Daten für die Stadt aufbereitet und do- kumentiert. Diese sollen als Grundlage für den Auf- bau eines Straßenkatasters und eines Erhaltungs- konzeptes dienen. Mit Hilfe des erstellten „digitalen Zwillings“ von Niddatal kann die Stadtverwaltung ihre Straßeninfrastruktur gezielt verwalten, planen sowie systematisch und effizient sanieren. Um das Straßennetz funktionsfähig und sicher zu erhalten, sind Unterhaltungs- und auch Sanierungs- maßnahmen erforderlich. Damit vorhandene Mittel möglichst optimal eingesetzt werden, will die Stadt Niddatal diese Aufgaben auch zukünftig auf Basis der zu erfassenden Bestands- und Zustandsdaten planen. Dazu nimmt das eagle eye-Fahrzeug die ca. 50 km kommunalen Straßen und Wege genau auf. „Die zuständigen Mitarbeiter haben die Straßener- haltung im Blick, können Vergleiche zu bereits vor- handenen Daten ziehen, Prognosen ermitteln und Maßnahmen sinnvoll planen. Bei Bedarf haben sie die Möglichkeit jeden Straßenabschnitt direkt am Rechner in Augenschein zu nehmen. Das spart Zeit und Geld für Begutachtungen vor Ort und macht unsere Arbeit noch deutlich effektiver“, betont Mi- chael Hahn - Bürgermeister. Die Erfassung geschieht, wie der Firmenname „eag- le eye“ andeutet, buchstäblich mit Adleraugen: Die Fahrzeuge sind mit speziellen Sensoren ausge- stattet, mit deren Hilfe die Straßenflächen während der Befahrung erfasst werden. Zahlreiche Kameras erfassen gleichzeitig den Straßenraum und neh- men die Verkehrsanlagen auf. Die eagle eye-Daten werden ausschließlich zu internen Zwecken, also für die Dokumentation der kommunalen Verkehrsin- frastruktur, genutzt. Die Datenaufnahme ist wetter- abhängig und dauert nach Beginn wenige Tage. Im Ergebnis erhält die Verwaltung exakte Zustandsda- ten aller Straßenflächen. Die digitalen Daten werden in das örtliche Geoinformationssystem eingepflegt. Die Pflege und Erhaltung der öffentlichen Straßen und Wege stellt unterschiedliche Herausforderun- gen an die Stadtverwaltung. Zum einen müssen finanzielle Mittel für die Sanierung, den Erhalt und den Ausbau budgetiert werden und zum anderen sollen diese Mittel auch wirtschaftlich geplant und eingesetzt werden. Für eine strukturierte Planung aller Ressourcen benötigt die Kommune aktuelle und detaillierte Infrastrukturdaten. Durch die Mög- lichkeit zur genauen Vermessung des Straßenraums anhand der Bilddaten, werden Arbeitsabläufe effizi- enter und die erfolgreiche Digitalisierung der Verwal- tung unterstützt. Das sind wichtige Argumente für die Kommune: „Wir sind bestrebt, bei der Erfassung möglichst viele Fachdaten für unsere Stadt zu ge- nerieren“, führt Hahn weiter aus. „Gleichzeitig legen wir natürlich großen Wert auf eine sehr gute Da- tenqualität, denn nur so können wir die Ergebnisse später wirklich vielseitig und sinnvoll verwenden.“ S atzung über die gärtnerische G estaltung der V orgärten (Vorgartensatzung) der Stadt Niddatal ausdauernden Pflanzen und die Überstel- lung mit Baumkronen. (4) Folgende Flächen zählen hierbei nicht als begrünt: Steinschüttungen, Pflanzungen in Kübeln und Flächen mit künstlichen Schich- ten, insbesondere Schotterrasen. § 3 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 86 Abs. 1 Nr. 23 HBO handelt, wer entgegen • § 2 Abs. 1 bis 4 die Vorgartenflächen nicht gemäß der Satzung begrünt. • § 2 Abs. 1 die begrünten Flächen nicht dauerhaft unterhält. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geld- buße bis zu 15.000 EUR geahndet werden. (3) Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) findet in seiner jeweils gültigen Fas- sung Anwendung. Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG ist der Magistrat. § 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentli- chen Bekanntmachung in Kraft. gez. Hahn, Bürgermeister Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemein- deordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I 2005 S. 142), zuletzt geändert durch Arti- kel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl S. 318) sowie der §§ 8 und 91 der Hessische Bauordnung (HBO) vom 28. Mai 2018 (GVBl. I S. 198), zuletzt ge- ändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 7. Mai 2020 (GVBl. I S. 318) hat die Stadtverordnetenver- sammlung der Stadt Niddatal in der Sitzung am 08.11.2021 beschlossen. § 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für die Vorgärten der Grundstücke im gesamten Stadtgebiet. Vorgarten im Sinne dieser Satzung ist die Grundstücksfläche zwischen der Grund- stücksgrenze entlang der öffentlichen Stra- ßenverkehrsfläche und der Gebäudeflucht. § 2 Anforderungen an die Gestaltung (1) Vorgärten sind auf ihrer gesamten Fläche zu begrünen, zu bepflanzen und dauerhaft zu unterhalten. (2) Eine Befestigung von Teilen der Vorgarten- fläche ist nur durch Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO zulässig. Bis zu 50 % der Vorgartenfläche kann im Einzelfall durch Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO belegt werden, wenn diese Anlagen nicht im rückwärtigen Bereich errichtet werden können. (3) Zu den begrünten Flächen zählen alle Flä- chen, die von einem belebten Oberboden oder für die Pflanzenkultur geeigneten Vegetationssubstrat bedeckt sind. Zu den begrünten Flächen zählen alle angesäten, gepflanzten oder von selbst entstandenen Pflanzendecken, wie Rasen, Wiese, flächi- ge Pflanzungen mit Gehölzen und krautigen Nov. OVAG-Wasserampel Trinkwasserverfügbarkeit Dez. Jan. Feb.

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