Niddataler Nachrichten 2021-26
Ausgabe 26/2021 Niddataler Nachrichten imEinzelfall darüber, ob eine Abstimmung geheim erfolgen soll. (6) Über die gemeinsame Jahreshauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen. Ein Schriftfüh- rer wird zu Beginn der Versammlung benannt. Dieser hat die Niederschrift zu erstellen und zu- sammen mit dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. § 20 Jahreshauptversammlung der Stadtteilfeuerwehren (1) Unter dem Vorsitz des Wehrführers findet jährlich eine Jahreshauptversammlung der Stadtteilfeuer- wehren der Freiwilligen Feuerwehr Niddatal statt. (2) Die Jahreshauptversammlung wird vom Wehr- führer einberufen. Er hat einen Bericht über das abgelaufene Jahr zu erstatten. (3) Eine Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr ist einzuberufen, wenn dies mindes- tens ein Drittel der Mitglieder der Einsatzabteilung der Stadtteilfeuerwehr schriftlich unter Angaben von Gründen verlangt. In diesem Fall ist sie inner- halb von zwei Wochen durchzuführen. (4) § 19 Abs. 3 bis 6 gilt entsprechend. § 21 Wahlen (1) Die nach dem HBKG und nach dieser Satzung durchzuführenden Wahlen werden von ei-nem Wahlleiter geleitet, den die jeweilige Versammlung bestimmt. (2) Die Wahlzeit für alle durch diese Satzung durch Wahl bestimmte Funktionen beträgt fünf Jahre. Sollte das 55. Lebensjahr bei der Wahl bereits vollendet worden sein, kann die Ernennung zu- nächst nur bis zum 60. Lebensjahr erfolgen. In diesem Zeitpunkt sind ein entsprechender An- trag und eine ärztliche Untersuchung notwendig, soweit die komplette Wahlzeit ausgeübt werden soll. Mit Vollendung des 60. bzw. bei verlängerter Zu- gehörigkeit nach § 10 Abs. 2 HBKG spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres sind der Stadtbrandinspektor und sein Stellvertreter durch den Magistrat in diesem Zeitpunkt unabhängig von der Wahlzeit zu verabschieden. (3) Die Wahlberechtigten sind vom Zeitpunkt und Ort der Wahl mindestens zwei Wochen vorher schrift- lich oder elektronisch zu verständigen. Zusätzlich wird auf dieWahl per Aushang im Feuerwehrgerä- tehaus hingewiesen. Hinsichtlich der Beschluss- fähigkeit der Versammlung gilt § 19 Abs. 4 Satz 3 und 4 entsprechend. (4) Der Stadtbrandinspektor, sein Stellvertreter, die Wehrführer, die stellvertretenden Wehrführer, der Vertreter der Ehren- und Altersabteilung für den Feuerwehrausschuss, der Jugendfeuerwehrwart der Stadt, sein Stellvertreter, die Jugendfeuer- wehrwarte der Stadtteile sowie die stellvertreten- den Jugendfeuerwehrwarte der Stadtteile werden einzeln nach Stimmenmehrheit gewählt; § 55 Abs. 5 HGO gilt entsprechend. Stimmenhäufung und Stellvertretung sind nicht zulässig. Die Wahl der übrigen zu wählenden Mitgliedern des Feuerwehrausschusses wird als Mehr- heitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durchgeführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viel Stimmen, wie sonstige Mitglieder des Feuerwehr- ausschusses zu wählen sind. In den Feuerwehr- ausschuss sind diejenigen gewählt, die die meis- ten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (5) Gewählt wird schriftlich und geheim. Bei den Ein- zelwahlen (Abs. 4 Satz 1) kann durch Handzei- chen gewählt werden, falls sich aus den Reihen der Wahlberechtigten kein Widerspruch erhebt. (6) Über sämtliche Wahlen ist eine Niederschrift anzufertigen. § 19 Abs. 6 Satz 2 und 3 gilt ent- sprechend. Die Niederschrift über die Wahl des Stadtbrandinspektors seines Stellvertreters, der Wehrführer und der stellvertretenden Wehrführer ist innerhalb einer Woche nach der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Magistrat zu übergeben. S atzung für die F reiwillige F euerwehr der Stadt Niddatal / Fassung November 2021 / Seite 4 § 22 Feuerwehrvereinigungen Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren können sich zu privatrechtlichen Vereinen oder Ver- bänden zusammenschließen. Die Stadt unterstützt Vereinigungen der Feuerwehrangehörigen nach Maßgabe des Haushalts. § 23 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Niddatal – Feuerwehrsat- zung – vom 07.11.2011 außer Kraft. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Niddatal, den 07.12.2021 Bürgermeister Der Glasfaserausbau im Stadtteil Assenheim durch die Lindheimer Firma Yplay Germany GmbH findet statt. Die notwendige Quote von 40 Prozent aller Haushalte wurde bereits vor Fristende am 31. De- zember erreicht. Bis Jahresende können sich auch noch weitere Haushalte für den Glasfaseranschluss entscheiden, um so von dem kostenfreien Glasfa- serausbau zu profitieren. „Auf Kaichen und Ilbenstadt folgt nun also auch Assenheim und sichert sich die zukunftsfähige Infrastruktur über Glasfaseranschlüsse bis ins Haus. Ich bin sehr glücklich und stolz über diese Erfolgsgeschichte in Niddatal. Wir sind sehr zufrie- den mit der Zusammenarbeit mit dem Lindheimer Unternehmen und auch die ersten Bauarbeiten in Kaichen sind gut angelaufen“, so Bürgermeister Michael Hahn. Bis Baubeginn besteht für alle, die die Chance bis- her nicht ergriffen haben, die Möglichkeit sich bei Yplay zu melden. Dort werden Sie beraten und es wird die Möglichkeiten für einen Anschluss geprüft. Das Lindheimer Unternehmen wird Glasfaseran- schlüsse bis ins Haus (FTTH) verlegen und hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Region Mittelhessen mit einem hochmodernen Glasfasernetz auszustat- ten, welches nicht mehr auf herkömmliche Leitun- gen auf dem Kupfer- und Kabelnetz mit seinen phy- sikalischen Einschränkungen zurückgreifen muss. Das Unternehmen baut ein komplett neues Netz, das die Glasfaser bis in jedes Haus bringt. „Inter- net über FTTH kennt keine physikalischen Grenzen wie DSL, VDSL oder Kabel und ist damit die einzige Technologie, die wirklich zukunftsfähig und nach- haltig ist“, führt Herr Kohlstetter, Geschäftsführer der Yplay Germany GmbH, aus. A ssenheimer sichern Q uote für kostenfreien G lasfaserausbau Noch vor Fristende ist die Quote von 40 Prozent in Assenheim erreicht M üllabholung Fr., 17. Dezember 2021 - Bioabfall Mi., 22. Dezember 2021 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Do., 23. Dezember 2021 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Di., 28. Dezember 2021 - Bioabfall Mi., 29. Dezember 2021 - Tonnentausch falls erforderlich Sehr geehrte Grundstückseigentümer/innen, die Finanzverwaltung der Stadt Niddatal und der Stadtwerke wird zum 01.01.2022 auf ein neues Rechnungswesen-Programm (DATEV) umgestellt. Diese Umstellung bewirkt, dass Sie im Januar 2022 für Wasser/Abwasser UND für Grundsteu- er/Müll jeweils einen Abrechnungsbescheid für das Jahr 2021 erhalten, da diese Bescheide im bisherigen Rechnungswesen-Programm erstellt werden. Zudem erhalten Sie im Laufe des ersten Quartals 2022 erneut zwei Bescheide für die Vorauszahlun- gen des Jahres 2022. Wir bitten Sie von telefonischen Rückfragen ab- zusehen. A brechnungs - bescheide 2021 und V oraus - zahlungen 2022 Information Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal · 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel · 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal · r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Nid- dataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des normalen Erscheinungstermins ein Sonderdruck herausgegeben.
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