Niddataler Nachrichten 2022-04

Ausgabe 04/2022 Niddataler Nachrichten N otdienste Der Bereitschafts- dienst der Notdienst- apotheken beginnt und endet jeweils entweder um 8.30 oder um 9.00 Uhr. Freitag, 18.02.2022 - 9.00 Uhr Neue Apotheke 06039 3591 Luisenthaler Str. 2a 61184 Karben Samstag, 19.02.2022 - 8.30 Uhr Apotheke am Park 06032 2479 Parkstr. 16 61231 Bad Nauheim Sonntag, 20.02.2022 - 9.00 Uhr Römer-Apotheke 06039 3445 Saalburgstr. 2 61184 Karben Montag, 21.02.2022 - 8.30 Uhr Apotheke Assenheim 06034 91200 Nieder-Wöllstädter Str. 2 61194 Niddatal Dienstag, 22.02.2022 - 9.00 Uhr Markt-Apotheke 06039 2506 Karbener Weg 8-10 61184 Karben Mittwoch, 23.02.2022 - 8.30 Uhr Brunnen-Apotheke 06003 91890 Bahnhofstr. 14 61191 Rosbach Donnerstag, 24.02.2022 - 8.30 Uhr Sonnen-Apotheke 06187 3885 Hanauer Str. 13 61130 Nidderau Freitag, 25.02.2022 - 9.00 Uhr Turm Apotheke 06007 7676 Hauptstr. 60 61191 Rosbach Samstag, 26.02.2022 - 8.30 Uhr Amts-Apotheke 06035 3216 Bingenheimer Str. 34 61203 Reichelsheim Sonntag, 27.02.2022 - 9.00 Uhr Apotheke Nieder-Wöllstadt 06034 2307 Frankfurter Str. 52 61206 Wöllstadt Montag, 28.02.2022 - 8.30 Uhr Flora-Apotheke 06035 9684457 Messeplatz 7 61197 Florstadt Dienstag, 1.03.2022 - 9.00 Uhr Paracelsus-Apotheke 06039 95900 Sauerbornstr. 15 61184 Karben Mittwoch, 2.03.2022 - 8.30 Uhr Limes Apotheke 06003 8290360 Nieder-Rosbacher-Str. 17 61191 Rosbach Donnerstag, 3.03.2022 - 8.30 Uhr Rosen-Apotheke 06187 22848 Windecker Str. 14 61130 Nidderau Freitag, 4.03.2022 - 8.30 Uhr Gänsweid-Apotheke 06041 229230 Frankfurter Str. 49 61197 Florstadt Samstag, 5.03.2022 - 9.00 Uhr Römer-Apotheke 06039 3445 Saalburgstr. 2 61184 Karben Sonntag, 6.03.2022 - 8.30 Uhr Rathaus Apotheke 06187 935383 Gehrener Ring 3 61130 Nidderau U mfangreicher R ückschnitt von A npflan - zungen noch bis 28.02.2022 möglich ! von einer untergeordneten in eine übergeordne- te Straße einbiegen will. Die Anrainer sind ver- pflichtet, Einrichtungen und Anpflanzungen so anzulegen und zu beschneiden, dass die Sicher- heit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beein- trächtigt wird. Bewuchs zurück schneiden Überprüfen Sie bitte den Bewuchs an Ihrem Grundstück. Schneiden Sie die Pflanzen erfor- derlichenfalls gleich zurück (Der Rückschnitt muss bis zur Grundstücksgrenze erfolgen!) . Beachten Sie dabei, dass es nicht ausreicht, den Bewuchs einmal im Jahr soweit zurück zu schneiden, dass die oben genannten Vorausset- zungen erfüllt sind. Das Lichtraumprofil ist ganz- jährig frei zu halten. Wer nur einmal schneiden will, sollte das Wachstum der Pflanzen bis zum nächsten Schnitt bereits berücksichtigen. In § 27 Abs. 5 des Hessischen Straßengesetzes heißt es: „Die Eigentümer und Besitzer von Grundstü- cken innerhalb der geschlossenen Ortslage sind verpflichtet, den von ihrem Grundstück auf öffentlichen Straßen ragenden Bewuchs zu beseitigen. Kommen die Eigentümer oder Besitzer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Straßenbaubehörde nach Auffor- derung und Fristsetzung auf Kosten der Ei- gentümer oder Besitzer die Beseitigung des überhängenden oder herausragenden Be- wuchses veranlassen.“ Viele Hecken, Sträucher und Bäume ragen in Geh- oder Radwege sowie Straßen hinein. An manchen Stellen ist der Gehweg für Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen nicht mehr benutzbar. Zum Teil sind auch Fußgänger oder Radfahrer generell gezwungen, auf die Straße auszuweichen. An Einmündungen und Kreuzun- gen verhindern oft zu hohe Hecken etc. die er- forderliche Sicht. Dadurch ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt. Sind Sie Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen oder Wegen? Dann tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Fußgänger und andere Verkehrs¬teilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum entlang Ihres Grundstücks gefahrlos benutzen kön- nen. Daher ist an Straßen und Wegen das sog. „Lichtraumprofil“ von Bewuchs frei zu halten. An Einmündungen und Kreu¬zungen müssen „Sichtdreiecke“ frei bleiben. Wer dies unterlässt, muss nicht nur mit einer kostenpflichtigen Besei- tigungsanordnung durch die zuständige Behör- de und gegebenenfalls Ersatzvornahme rech- nen, sondern riskiert u.U. auch ganz erhebliche Schadenersatzforderungen, sollte sich ein Unfall ereignen, der (auch) auf den Bewuchs zurück zu führen ist. Brut- und Setzzeit Zu beachten ist jedoch auch der § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG in dem es sinngemäß heißt: He- cken, Büsche etc. dürfen in der Brut- und Setz- zeit (01.03. – 30.09.) nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Zulässig ist nur ein scho- nender Form- und Pflegeschnitt.“ Lichtraumprofil Über Geh- und Radwegen, sowie 0,25 m da- neben ist der Lichtraum bis zu einer Höhe von 2,50 m freizuhalten. Über der Fahrbahn sowie 0,75 m daneben erhöht sich dieser auf 4,50 m. Unabhängig vom Lichtraumprofil ist im Bereich von Straßenlampen und Verkehrszeichen der Bewuchs so weit zurück zu schneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können. Sichtdreiecke Im Kreuzungsbereich von Straßen sind sog. „Sichtdreiecke“ in einer Höhe von 75 cm ab Fahrbahnoberkante grundsätzlich frei zu halten. Das Sichtdreieck beschreibt ein Sichtfeld im Be- reich von Straßeneinmündungen, welches ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung hat, wenn er Feb. OVAG-Wasserampel Trinkwasserverfügbarkeit Mrz. Apr. Mai Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal · 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel · 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal · r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Nid- dataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des normalen Erscheinungstermins ein Sonderdruck herausgegeben. M üllabholung Fr., 18. Februar 2022 - Altpapier in allen Stadtteilen Mi., 23. Februar 2022 - Tonnentausch falls erforderlich Do., 24. Februar 2022 - Restmüll Do., 24. Februar 2022 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 25. Februar 2022 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 25. Februar 2022 - Bioabfall

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