Niddataler Nachrichten 2022-06
Ausgabe 6/2022 Niddataler Nachrichten A ssenheim Ev. Kindertagesstätte „Schatzkiste“ Leiterin Fr. Nöh 06034 2878 Theodor-Fliedner-Str. 1 Montag - Donnerstag 7.00 - 17.00 Uhr Freitag 7.00 - 15.00 Uhr Städt. Kindertagesstätte Leiterin Fr. Zimmermann 06034 907183 Geschwister-Scholl-Str. 28 Montag - Freitag 7.00 - 16.30 Uhr Betreuungsschule Mäusezahn e.V. Teamleiterin Frau Teuma 06034 939047 Geschwister-Scholl-Str. 28 Mo. - Fr. 7.30 - 9.30 und 11.00 - 16.00 Uhr I lbenstadt Kath. KITA „St. Peter u. Paul“ Leiterin Frau Eisenhut 06034 2100 Hanauer Str. 16 Montag - Donnerstag 7.00 - 16.30 Uhr Freitag 7.00 - 15.00 Uhr B önstadt Städt. Kindertagesstätte „Kükennest“ Leiterin Frau Betzwieser 06034 1524 In den Helgengärten 1 Mo. - Fr. 7 - 16.30 Uhr A ngebote für K inder und S enioren Das reguläre Kinderangebot der Vereine kam durch die Corona-Pandemie völlig zum Erliegen. Ihr wisst schon, wann Ihr wieder durchstarten wollt, oder Ihr habt ein neues Programm. Gebt uns bitte eine Info darüber, damit wir dies wieder in das Angebot mit aufnehmen können. K aichen Städt. Kindertagesstätte „WaldArche“ Leiterin Frau Haas 06187 3331 An der Lögesmühle 13 Montag - Freitag 7.00-16.30 Uhr Städt. KITA „Kleine Weltentdecker“ Leiterin Frau Rehmann 0151 46202711 An der Lögesmühle 13a Montag - Freitag 7.00-16.30 Uhr Die Öffnungszeiten der Betreuungsein- richtungen können Coronabedingt geän- dert sein. Z eitlich befristete S chutzanordnung zum S chutz von W ei im Gemarkungsbereich „Niederwi Gemäß § 44 Abs. 1 Ziffer 1 bis 3 und § 3 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutz- gesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 2 Ziffer 5a des Hessischen Ausführungsgeset- zes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGB- NatSchG) vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629) erlässt die Fachstelle Naturschutz und Land- schaftspflege beim Kreisausschuss des Wetteraukreises als untere Naturschutzbe- hörde folgende Anordnung: 1. Zum Schutz der frei lebenden, streng geschützten Arten Weißstorch, Kiebitz, Graugans, Wasserralle und Rohrweihe ist das Betreten des Feuchtwiesengebietes „Niederwiesen“ in der Niddaaue südlich der Ortslage Ilbenstadt im östlichen Teil des Renaturierungsgebietes in der Zeit vom 01. Februar bis zum 31. Juli 2022 untersagt. 2. Das Betretungsverbot bezieht sich auf die Grundstücke: Gemarkung Ilbenstadt, Flur 7, Flur- stück-Nr. 1/10, 2/6, 3/2, 3/3, 3/4, 3/5, 4/2, 4/3, 5, 6, 7, 8, 9, 11/5, 12, 13, 14/1, 15/5 17/9 und Flur 9, Flurstück-Nr. 2/1 und 32. Die Flächen sind in anhängender Karte schraffiert dargestellt. 3. Ausgenommen von dem Betretungsver- bot sind die Wege an den Grenzen des Gebietes. 4. Handlungen im Rahmen der ordnungs- gemäßen landwirtschaftlichen Bodennut- zung und der Jagd, soweit hierbei die ge- schützten Vogelarten Weißstorch, Kiebitz, Graugans, Wasserralle und Rohrweihe nicht absichtlich beeinträchtigt werden, sind von dem Betretungsverbot ausge- nommen, ebenso zwingend erforderliche Maßnahmen zur Überwachung, Unterhal- tung und Instandsetzung der vorhande- nen Ver- und Entsorgungsanlagen. 1. Die sofortige Vollziehung der Anordnung wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Ver- waltungsgerichtordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt ge- ändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694), im besonderen öffentlichen Interesse ange- ordnet. 5. Zuwiderhandlungen stellen nach § 69 Abs. 2 Ziffer 1 bis 3 BNatSchG eine Ord- nungswidrig-keit dar. Ordnungswidrig- keiten können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Begründung: Weißstorch, Kiebitz, Graugans, Wasserral- le und Rohrweihe sind streng geschützte Arten nach der Richtlinie 2009/147/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 30.11.2009 über die Erhaltung der wild- lebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung - „Vogelschutzrichtlinie“ - Vogelschutz-RL) (ABl. L 20 vom 26.01.2010, S. 7). Nach § 44 Abs. 1 Ziffer 1 BNatSchG ist es verboten, wild lebenden Tiere der beson- ders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen (zum Beispiel Eier oder Küken) aus der Natur zu entnehmen, zu be- schädigen oder zu zerstören. Gemäß § 44 Abs. 1 Ziffer 2 BNatSchG ist es weitergehend verboten, wildlebende Tiere der streng geschützten Arten und der eu- ropäischen Vogelarten unter anderem wäh- rend der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten erheblich zu stören. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Und nach § 44 Abs. 1 Ziffer 3 BNatSchG ist es zudem verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wildlebenden Tiere der be- sonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstö- ren. Nach § 3 Abs. 2 BNatSchG treffen die für Naturschutz und Landschaftspflege zustän- digen Behörden nach pflichtgemäßem Er- messen die im Einzelfall erforderlichen Maß- nahmen, um die Einhaltung unter anderem der artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes sicherzustel- len. Besondere Maßnahmen zum Schutz frei lebender Tiere und der europäischen Vogel- arten der besonders und streng geschützten Arten oder deren Lebensstätten vor Beein- trächtigungen können daher in Verbindung mit § 44 Abs. 1 BNatSchG von der zuständi- gen Naturschutzbehörde im Einzelfall ange- ordnet werden und sind nach Ermessen auf den zum Schutz notwendigen Zeitraum zu beschränken. M üllabholung Fr., 25. März 2022 - Bioabfall Mi., 30. März 2022 - Tonnentausch falls erforderlich Do., 7. April 2022 - Restmüll Do., 7. April 2022 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 8. April 2022 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 8. April 2022 - Bioabfall Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustel- lung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustel- lung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorher- sehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des normalen Erscheinungstermins ein Sonderdruck herausgegeben.
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