Niddataler Nachrichten 2022-06

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 25.03.2022 Niddataler Nachrichten d e Ausgabe 6/2022 Jahrgang 4 n IDDaTalER n aChRIChTEn Die nächste Ausgabe der Niddataler Nachrich- ten erscheint am 8. April 2022. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. E InWohnERSTaTISTIK Mit dem Stichtag 31.12.2021 hat die Stadt Niddatal 9.970 Einwohner. Das sind 14 Einwohner mit Hauptwohnung in Niddatal weniger als am 30.06.2021. Auf die Stadtteile verteilt sind es 4.078 Ein- wohner in Assenheim, 1.657 Einwohner in Bönstadt, 3.127 Einwohner in Ilbenstadt und 1.108 Einwohner in Kaichen. Im 10-Jahres-Vergleich (31.12.2012) sind es heute 207 Einwohner mehr in Assen- heim, 81 Einwohner mehr in Bönstadt, 358 Einwohner mehr in Ilbenstadt und 59 Ein- wohner mehr in Kaichen. Mrz. OVAG-Wasserampel Trinkwasserverfügbarkeit Apr. Mai Jun. kritische Grundwasser- verfügbarkeit mäßige Grundwasser- verfügbarkeit gute Grundwasser- verfügbarkeit Weitere Informationen unter www.ovag.de/wasser/wasserampel.html A mt für b odenmAnAgement b üdingen - Flurbereinigungsbehörde - Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45 Gz.: 23.1-BD-05-19-44-01-B0001#011 Verfahrensnummer: UF 1944 Öffentliche Bekanntmachung Einladung zur Aufklärung zum 5. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss IAm 09. November 2010 erfolgte die Einlei- tung des Flurbereinigungsverfahrens Wöll- stadt B3/B45 nach § 87 Flurbereinigungsge- setz (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.02.1991 (BGBl I, S. 405). Die Einleitung erfolgte durch das Hessische Lan- desamt für Bodenmanagement und Geoin- formation, aus Anlass des Neubaus der Um- gehungsstraße B3 und B45. Mit dem 5. Änderungsbeschluss soll der Verfahrenszweck nach §§ 1 und 37 FlurbG erweitert werden. Damit sollen über die Un- ternehmensziele hinaus Maßnahmen der Landentwicklung durchgeführt werden. Die Abgrenzung des Verfahrensgebietes bleibt unverändert. Gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG sind vor der be- absichtigten Verfahrenszweckerweiterung die beteiligten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in geeigneter Weise über die Ziele, den voraussichtlichen zeitlichen und verfahrensmäßigen Ablauf sowie die voraussichtlich entstehenden Kosten aufzu- klären. Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie sollen größere Versammlungen vermieden werden. Deshalb werden die Informationen zum geplanten Flurbereinigungsverfahren auf den Internetseiten http://hvbg.hessen. de/UF1944 zur Einsicht zur Verfügung ge- stellt. Darüber hinaus werden zu ihrer Infor- mation am 13.04. und 14.04.2022 im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr Einzeltermine im Evangelischen Gemeindehaus, Kleiner Saal, Frankfurter Straße 31, 61206 Wöllstadt angeboten, in denen Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Büdingen für Fragen zur Verfügung stehen. Bei Interesse bitten wir um Terminvereinbarung bei Herrn Brandner telefo- nisch unter (06042) 9612- 7244, oder per Email unter der Adresse mir- ko.brandner@hvbg.hessen.de . Bedienstete des Amtes für Bodenmanage- ment Büdingen werden über Zweck und Ab- lauf des Verfahrens informieren. Weitere Informationen zum Flurbereini- gungsverfahren finden Sie auch auf der In- ternetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation un- ter der Internetadresse http://hvbg.hessen.de/UF1944. Die Datenschutzerklärung für das Flurbe- reinigungsverfahren kann im Internet unter der Adresse https://hvbg.hessen.de/da- tenschutzhinweis_flurbereinigungsverfah- ren-afb-buedingen eingesehen werden. Im Auftrag gez. Höhn f lohmArKtArtiKel Auf g ehWegen Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Niddatal darauf hin, dass das Abstellen, Ablagern bzw. Darbieten von kostenlosen Flohmarktartikeln im öffentlichen Verkehrs- raum (dazu gehören auch Gehwege!) nicht gestattet ist. Ohne eine ausdrückliche und kostenpflichti- ge Genehmigung der Stadt Niddatal handelt es sich um eine illegale Müllentsorgung, die mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro ge- ahndet werden kann. -Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde- a bFallKalEnDER Der Abfallkalender ist auch als PDF-Down- load auf der Homepage www.niddatal.de hinterlegt.

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