Niddataler Nachrichten 2022-10
Ausgabe 10/2022 Niddataler Nachrichten A mtliche B ekanntmachungen B auleitplanung der S tadt N iddatal , S tadtteil I lbenstadt B ebauungsplan I3 „I m A uloch “ 1. Ä nderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal hat in ihrer Sitzung am 11.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes I3 „Im Auloch“ 1. Änderung beschlossen. Die Abgren- zung des Geltungsbereiches ist der nachfolgen- den Übersichtskarte zu entnehmen. Der Bebauungsplan bedarf einer Änderung, da der Plan einen Veröffentlichungsmangel auf- weist. Der genehmigte Bebauungsplan wurde nicht öffentlich ausgelegt. Aus diesem Grund ist der Plan I 3 unwirksam. Des Weiteren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebaulich verträg- liche Bebauung der letzten beiden Grundstücke (Mühlgasse 39 und 68), eine Fußwege Verbin- dung von der Straße „Alter Weinberg“ zu dem Weg „Aulochgärten“ außerhalb des Friedhofes, sowie Stellplätze für die Friedhofsbesucher auf den Flurstück 5/2 geschaffen werden. Daher besteht die planerische Absicht mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Steue- rung der städtebaulichen Entwicklung im Be- reich der hinteren Mühlgasse vorzunehmen, um somit eine mit dem Umfeld verträgliche Nutzung zu gewährleisten. Zur Ausweisung gelangt hierzu eine Fläche für ein allgemeines Wohngebiet (WA). Insgesamt wird mit der 1. Änderung des Bebauungspla- nes I 3 „Im Auloch“ das städtebauliche Ziel einer verträglichen Innenentwicklung verfolgt. Das Bauleitplanverfahren wird im beschleu- nigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen. Die Kriterien der Anwendung des beschleunigten Verfahrens werden vorliegend erfüllt. Auch wird kein Vorhaben vorbereitet, welches der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich- keitsprüfung im Sinne des Umweltverträg- lichkeitsprüfungsgesetzes unterliegt. Dar- über hinaus liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträch- tigung von Schutz- gebieten gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB vor. Auch sind kei- ne Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes - Immi ss i - onsschutzgesetzes erkennbar. Daraus resultierend kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Der Regionale Flächennutzungsplan 2010 stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche (Bestand) dar. Der Bebauungsplan ist somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt bzw. gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung angepasst. Gemäß § 4b BauGB wird ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. gez. Hahn Bürgermeister Hier: Räumlicher Geltungsbereich ohne Maßstab B auleitplanung der S tadt N iddatal , S tadtteil K aichen B ebauungsplan K 14 „A m alten E rbstädter W eg “ Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Die Stadt Niddatal hat in der Sitzung der Stadtver- ordnetenversammlung am 18.05.2021 den Auf- stellungsbeschluss für den Bebauungsplan K 14 „Am alten Erbstädter Weg“ gefasst Im Mittelpunkt der Planung steht die Ausweisung eines Allgemei- nen Wohngebiets i.S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die Fläche befindet sich am nordöstlichen Rand der Ortslage von Kaichen zwischen der Verlän- gerung der Hochstraße im Norden und der Hain- waldstraße im Süden und umfasst rd. 3 ha. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans entspricht der unten abgebildeten Karte. (Anlage 1) Der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit von Montag, dem 30.05.2022 8.00 Uhr bis einschl. Freitag, dem 01.07.2022, 24.00 Uhr in der Stadtverwaltung Niddatal, Hauptstraße 2, Niddatal-Assenheim, Zimmer 201, während der allgemeinen Dienststunden (montags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) nach Termin- vereinbarung öffentlich aus. Termine vereinbaren Sie bitte unter der Rufnummer 06034/9124-0. Wir weisen darauf hin, dass das Betreten des Rathauses zur Eindämmung der Corona-Pande- mie nur mit Mund- und Nasenschutz erlaubt ist. Die Planunterlagen können zudem auf der Home- page der Stadt Niddatal unter www.niddatal.de Rubrik Leben in Niddatal/Bauen & Wohnen/Be- bauungspläne in Verfahren und auf der Homepage des Planungsbüro ES Schade unter www.plan-es. com, Button „Beteiligungsverfahren“ eingesehen und heruntergeladen werden. Während der Auslegungsfrist können von jeder- mann Anregungen zu den Planungen schriftlich, textlich unter beteiligungsverfahren@ plan-es.com oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellung- nahmen werden nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwä- gung innerhalb des Planverfahrens verwendet. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah- men bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplanes so- wie des Umweltberichtes mit integ- riertem landschaftspflegerischen Pla- nungsbeitrag wurden die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen gemeinsam mit dem Arten- schutzrechtlichen Fachbeitrag eine weitgehend abschließende Bewertung. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Niddatal Bebauungsplan K 14 „Am alten Erbstädter Weg“ Hier: Räumlicher Geltungsbereich ohne Maßstab
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