Niddataler Nachrichten 2022-10

B auleitplanung der S tadt N iddatal , S tadtteil I lbenstadt B ebauungsplan I 11 „A n der S teinkaute – T eilbereich 2“ Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadt Niddatal betreibt die Aufstellung des Bebauungsplanes I 11 „An der Steinkaute – Teil- bereich 2“. Die Abgrenzung des räumlichen Gel- tungsbereichs ist der nachfolgenden Übersichts- karte zu entnehmen. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungs- rechtlichen Voraussetzungen für einen städte- baulichen Lückenschluss am südlichen Ortsrand von Ilbenstadt zwischen der B 45 und der L 3351 geschaffen werden. Zur Ausweisung gelangt hierzu imWesentlichen ein Allgemeines Wohnge- biet, ein Mischgebiet, ein Gewerbegebiet sowie die für die Erschließung erforderlichen Straßen- verkehrsflächen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Eine Umweltprü- fung gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Erstellung des Umweltberichtes wur- den die in der Praxis bewährten Prüfverfahren eingesetzt. Diese ermöglichen eine weitgehend abschließende Bewertung. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich zugehöriger Begründung und des nach Maßga- be der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes, ein ar- tenschutzrechtlicher Fachbeitrag und ein boden- kundliches Gutachten sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informa- tionen liegen in der Zeit von Montag, dem 30.05.2022 – einschließlich Freitag, dem 01.07.2022 im Rathaus der Stadt Niddatal, Hauptstraße 2, Hauptverwaltung, Zimmer 201 während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Verein- barung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf den Tag ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Während der Ausle- gungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Unterlagen können zudem auf der Home- page der Stadt Niddatal http://www.niddatal. de unter der Rubrik Leben in Niddatal/ Bauen & Wohnen/ Bebauungspläne im Verfahren während dem o.g. Zeitraum eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristge- recht abgegebene Stellungnahmen bei der Be- schlussfassung über die Bauleitpläne unberück- sichtigt bleiben können. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Teil des naturschutzrechtlichen Ausgleichs über die städ- tische Ökokontomaßnahme „Niederwiesen von Ilbenstadt“ (Maßnahme Nr. 2 und Nr. 3) erfolgt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: a) Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Die Be- trachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst dabei: • Boden und Fläche: Charakterisierung von Bo- dentypen und Bodeneigenschaften, Boden- funktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- haushalt, Formulierung eingriffsminimierender Maßnahmen • Wasser: Feststellung, dass amtlich festge- stellte Überschwemmungsgebiete, oberir- dische Gewässer und Quellbereiche nicht negativ berührt werden, Hinweis auf Lage innerhalb eines Heilquellenschutzgebietes, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt, Formulierung eingriffsminimierender Maßnahmen • Klima und Luft: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluft- bildung und Lokal- bzw. Kleinklima, Beschrei- bung von Minimierungsmaßnahmen • Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Be- standsbeschreibung der Biotop- und Nut- zungstypen, naturschutzrechtliche Bestands- und Eingriffsbewertung • Tiere und artenschutzrechtliche Belange: Be- schreibung der gesetzlichen Bestimmungen zum Artenschutz und Beurteilung der poten- ziellen Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Feststellung der planungsrelevan- ten Tiergruppen Vögel (Rebhuhn, Feldlerche). Formulierung und Beschreibung von Vermei- dungs- und Kompensationsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintretens von Tatbestän- den nach § 44 BNatSchG • Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung, Eu- ropäische Vogelschutzgebiete: Benennung und Bewertung der Auswirkungen auf die nächstgelegenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (Landschaftsschutzgebiet und Vogelschutzgebiete) • Gesetzlich geschützte Biotope: Feststellung, dass keine geschützten Biotope nach § 30 BNatschG im Plangebiet vorhanden sind • Biologische Vielfalt: Bestimmung der Begriff- lichkeit und Bewertung der Bedeutung des Plangebietes für die biologische Vielfalt • Landschaftsbild: Beschreibung des Untersu- chungsgebietes und Bewertung der Auswir- kungen der Planung auf das Landschaftsbild und Beschreibung • Mensch, Wohn- und Erholungsqualität: Be- schreibung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Siedlungsbereiche und der Naherholungsfunktion • Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe: Feststellung einer fehlenden Betroffen- heit von Kultur und sonstigen Sachgütern, Hinweis darauf, dass während der Erdarbei- ten auf mögliche Bodendenkmäler zu achten ist Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzu- standes bei Durchführung bzw. Nichtdurchfüh- rung der Planung, zu den in Betracht kommen- den anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Mo- nitoring). b) Umweltrelevante Stellungnahmen - RegierungspräsidiumDarmstadt (12.04.2021): Hinweis, dass aus regionalplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, Hinweis, dass Natur- oder Landschafts- schutzgebiete sowie Natura 2000-Gebiete nicht betroffen ist, allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange (Grundwasser, Wasserversorgung), Hinweis auf die Lage innerhalb des Oberhes- sischen Heilquellenschutzgebietes, Hinweis in Bezug auf den Immissionsschutz und mög- liche Konflikte mit Pflegeanstalten, allgemeine Hinweise zu bergrechtlichen Belangen. - Regionalplanverband FrankfurtRheinMain (24.03.2021): Hinweis, dass das Entwick- lungsgebot aus dem RegFNP gewahrt bleibt, Hinweis, dass Aussagen zur Eingriffs-/Aus- gleichsbilanzierung erst nach Vorlage der Ergebnisse vorgebracht werden können, An- regung zur Durchführung einer bodenkundli- chen Baubegleitung. - Wetteraukreis (13.04.2021): keine Bedenken aus Sicht der archäologischen Denkmalpfle- ge, allgemeine Hinweise zum Brandschutz, keine grundsätzlichen Bedenken seitens der Belange des Naturschutzes und der Land- schaftspflege, wobei eine abschließende Aussage erst nach Vorlage der Ergebnisse der bodenkundlichen Untersuchung und Ar- tenschutzprüfung erfolgen kann, Hinweis zur Festsetzungssystematik in Bezug auf die vor- gesehenen Gehölzpflanzungen, Begrüßung des Ausschlusses von Schottergärten, keine Bedenken seitens des Wasser- und Boden- schutzes, Anregung den erforderlichen Aus- gleich über Ökopunkte zu erbringen. - Öffentlichkeit: Anregung zur Anpassung der vorzunehmenden Anpflanzungen zur Vermei- dung von Verschattungen, Anregung zur Er- weiterung des Allgemeinen Wohngebietes zur Deckung des Wohnraumbedarfs. c) Weitere umweltrelevante Informationen: • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag: Der ar- tenschutzrechtliche Fachbeitrag umfasst neben einem einleitenden Kapitel zur Veran- lassung und Aufgabenstellung, zu den recht- lichen Grundlagen und der Methodik, die Ermittlung der Wirkfaktoren und Festlegung des Untersuchungsrahmens sowie eine Vo- rauswahl potentiell betroffener artenschutz- rechtlich relevanter Artengruppen, für die eine umfassende Prüfung zu den Verbotstatbe- ständen und der Vermeidung von Beeinträch- tigungen erfolgte. Aus der Analyse sind als artenschutzrechtlich relevante Tiergruppen Vögel hervorgegangen, für die Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen formuliert werden, damit das Eintreten von Verbotstat- beständen nach § 44 BNatSchG vermieden werden kann. • Bodenkundliches Gutachten: Beschreibung bestehender Bodenverhältnisse, Bewertung und Bilanzierung von Eigriffen in die natürliche Bodenfunktion und bodenbezogene Kom- pensationsmaßnahmen. Gemäß § 4b BauGB wurde ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister Ausgabe 10/2022 Niddataler Nachrichten

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