Niddataler Nachrichten 2022-10

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 20.05.2022 Niddataler Nachrichten da Ausgabe 10/2022 Jahrgang 4 h eSSiScheS l AndeSAmt für B odenmAnAgement und g eoinformAtion - Obere Flurbereinigungsbehörde - Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45 Verfahrens-Nr.: UF 1944 Öffentliche Bekanntmachung 5. Änderungsbeschluss 1. Anordnung der Änderung der Verfahrensart Gemäß § 8 Abs. 2 des Flurbereinigungsge- setzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wird der vom Hessischen Landesamt für Boden- management und Geoinformation erlassene Flurbereinigungsbeschluss vom 09. Novem- ber 2010 sowie der 1. Änderungsbeschluss des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) vom 23.10.2014, der 2. Änderungsbeschluss des Amtes für Bodenmanagement Büdingen vom 24.09.2015, der 3. Änderungsbeschluss des Amtes für Bodenmanagement Büdingen vom 03.04.2017 und der 4. Änderungsbeschluss desAmtes für Boden- management Büdingen vom 19.08.2019 durch diesen Änderungsbeschluss im Flur- bereinigungsverfahren Wöllstadt B3/B45 wie folgte geändert: Es wird ein Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG in Verbindung mit § 1 FlurbG ange- ordnet. Der Verfahrenszweck wird für alle Grundstü- cke im Verfahrensgebiet nach §§ 1 und 37 FlurbG erweitert. 2. Flurbereinigungsgebiet Durch diesen Änderungsbeschluss wird die Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes nicht geändert. 3. Teilnehmergemeinschaft Durch diesen Änderungsbeschluss tritt keine Änderung in der Bezeichnung der Teilnehmer- gemeinschaft ein. 4. Flurbereinigungsbehörde Die für die Durchführung der Flurbereini- gung zuständige Flurbereinigungsbehörde ist das Amt für Bodenmanagement Büdingen, Bahnhofstraße 33, 63654 Büdingen. Die Flurberei- nigungsbehörde ist er- reichbar per Telefon unter (06042) 9612-0, per Fax unter (0611) 327605- 100 oder per E-Mail unter info.afb-buedin- gen@hvbg.hessen.de . 5. Bekanntmachung Dieser Änderungsbeschluss wird in der Flur- bereinigungsgemeinde Wöllstadt und in den angrenzenden Gemeinden/Städten Friedberg, Niddatal, Florstadt, Rosbach v. d. Höhe und Karben öffentlich bekannt gemacht und im Staatsanzeiger nachrichtlich veröffentlicht. Darüber hinaus ist der Änderungsbeschluss über die Internetadresse http://hvbg.hessen . de/UF1944 abrufbar. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Änderungsbeschluss kann inner- halb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wi- derspruch erhoben werden beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Nie- derschrift erhoben werden. Der Lauf der Wider- spruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öf- fentlichen Bekanntmachung. Datenschutz Die Datenschutzerklärung für das Flurbereini- gungsverfahren kann im Internet unter der Inter- netadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden. Wiesbaden, den 05. Mai 2022 Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Im Auftrag gez. Schön (Bodenordnungsdezernentin) Die Jagdgenossenschaft Kaichen lädt hiermit alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen (m/w/d) zur Genossenschaftsversammlung ein. Jagdgenossin/ Jagdgenosse (m/w/d) ist die/der Grundstücksei- gentümer (m/w/d), deren/dessen Flächen in der Ge- markung Kaichen außerhalb der Ortslage liegen und nach dem Hessischen Jagdgesetz bejagdbar sind. Die Versammlung findet statt am Dienstag, den 7.06.2022 um 19:00 Uhr im Bürgerhaus, Sonnen- weg 14, in 61194 Niddatal Kaichen. - Es gelten die einschlägigen Corona-Sicherheits- vorgaben. - Jeder Teilnehmer entscheidet eigenverantwort- lich und freiwillig über die Teilnahme. - Bitte bringen Sie eigene Schreibunterlagen mit. Für die Versammlung ist folgende Tagesordnung vorgesehen: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Beschlussfähigkeit und eventuelle Änderungen des Genossenschaftskatasters 3. Verlesen und Genehmigen des Protokolls der letzten Genossenschaftsversammlung 4. Bericht des Vorstandes 5. Bericht der Rechnungsprüfung 6. Entlastung des Jagdvorstandes 7. Besprechung und Beschlussfassung zur Jag- dertragsverwendung 8. Neuwahlen zum Vorstand 9. Neuwahlen der Rechnungsprüfung 10. Maschinenneuanschaffungen unter Verwen- dung in Jagdbezirk, mit Beschlussfassung 11. Entwicklungsplan in Abstimmung mit der Stadt- verwaltung 12. Auflösung unter entsprechender Eingliederung 13. Verschiedenes Ergänzungen bzw. Änderungen zur Tagesordnung sind bis spätestens zum 27.05.2022 schriftlich beim Vorstand einzureichen. Die Niederschrift der Jagdgenossenschaftsver- sammlung kann nach zwei Wochen nach der Ge- nossenschaftsversammlung für eine Woche in den Räumlichkeiten des Schriftführers mit terminlicher Absprache eingesehen werden. Der Jagdgenossenschaftsvorstand Kaichen e inlAdung zur g enoSSenSchAftSVerSAmmlung d ie S tAdtBücherei informiert : Die Stadtbücherei ist von Montag, den 23.05.2022 bis einschließlich Mittwoch, den 25.05.2022 geschlossen.

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