Niddataler Nachrichten 2022-12

Ausgabe 12/2022 Niddataler Nachrichten H aushaltssatzung der S tadt N iddatal für das H aushaltsjahr 2022 Aufgrund der §§ 98 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2022 folgende Haushaltsatzung beschlossen: § 1 Der Haushalt für das Haushaltsjahr 2022 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Positionen 10 + 21) auf 19.049.968 Euro mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Posi- tionen 19 + 22) 19.004.864 Euro mit einem Saldo von 45.104 Euro im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Position 25) auf 0 Euro mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Positi- on 26) 0 Euro mit einem Saldo von (Position 27) 0 Euro mit einem Überschuss von 45.104 Euro im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszah- lungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Position 19) auf 509.664 Euro und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Position 23) 4.079.593 Euro Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Position 28) 5.514.000 Euro mit einem Saldo von (Position 29) -1.434.407 Euro Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Position 31) 1.327.743 Euro Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Position 32) 403.000 Euro mit einem Saldo von (Position 33) 924.743 Euro mit einem Zahlungsmittelüberschuss des HH-Jah- res von (Position 34) 0 Euro festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von In- vestitionen und Investitionsfördermaßnahmen er- forderlich ist, wird auf 1.327.743 Euro festgesetzt (davon 228.814 Euro als Co-Darlehen für den In- vestitionskostenzuschuss aus der Hessenkasse). § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- gungen im Haushaltsjahr 2022 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions- fördermaßnahmen wird auf 2.385.000 Euro festgesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0 Euro festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltjahr 2022 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 542 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 380 v. H. § 6 Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellen- plan. § 7 Der Magistrat entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 100 HGO), sofern diese nicht als erheblich anzusehen sind. Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von jeweils 50.000 Euro gelten als nicht erheblich. Niddatal, den 28.01.2022 Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn, Bürgermeister 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekanntge- macht. 3. Aufsichtsbehördliche Genehmigung Az. 1.5 / 17 Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal (Wetteraukreis) in ihrer Sitzung am 27.01.2022 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist hinsichtlich der in §§ 2 und 3 getroffenen Festsetzungen genehmigungs- pflichtig. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Aufgrund des § 103 Abs.2 der Hessischen Ge- meindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den in der Haushaltssatzung 2022 festge- setzten Gesamtbetrag der Kredite zur Finan- zierung von Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 1.327.743 Euro (in Worten: eine Million dreihundertsiebenund- zwanzigtausendsiebenhundertdreizundvierzig Euro) erteilt. 2. Aufgrund des § 102 Abs. 4 der Hessischen Ge- meindeordnung (HGO) wird die Genehmigung für den im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag der Verpflichtungser- mächtigungen in Höhe von insgesamt 2.385.000 Euro (in Worten: zwei Millionen dreihundertfünfund- achtzigtausend Euro) erteilt. Friedberg/H., den 08.06.2022 Der Landrat des Wetteraukreises Jan Weckler, Landrat 4. Öffentliche Auslegung Gemäß § 97 Absatz 4 der Hessischen Gemein- deordnung (HGO) liegt der Haushaltsplan der Stadt Niddatal für das Haushaltsjahr 2022 inklusi- ve Genehmigungsvermerk des Landrats des Wet- teraukreises in der Zeit vom 27. Juni 2022 bis 08. Juli 2022 in der Stadtverwaltung Niddatal, Haupt- straße 2, Bürgerbüro, 61194 Niddatal, Stadtteil As- senheim, während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Öffnungszeiten Verwaltung: Mo. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Di. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mi. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Do. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Fr. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Vorab der Einsichtnahme ist eine telefonische Ter- minvereinbarung erbeten (Tel. 06034 – 91 24 -0 Zentrale). Darüber hinaus ist eine Terminabspra- che über E-Mail unter der Adresse info@niddatal. de möglich. 61194 Niddatal, den 21.06.2022 Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn, Bürgermeister § 20 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert wor- den ist i.V.m. § 1 Abs. 6 und § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- gesetz (HAKrWG) vom 6. März 2013 (GVBl. S. 80) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), §§ 1 bis 6 a, 9 und 10 des Hessischen Geset- zes über kommunale Abgaben (HessKAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zu- letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal in der Sitzung am 09.06.2022 folgen- de 4. Änderungssatzung zur Abfallsatzung be- V ierte Ä nderungssatzung zur A bfall - satzung der S tadt N iddatal (A bf S) Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915). schlossen: Artikel 1 § 7 Abs. 10 neu wird eingefügt: Mit einem Gefäß zur Aufnahme kompostierbarer Abfälle (Bio-Gefäß) mindestens 120-l wird jedes Wohngrundstück ausgestattet. Artikel 2 § 7 Abs. 10 alt wird Abs. 11 neu. Artikel 3 § 10 Abs. 2 wird gestrichen. Artikel 4 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. 61194 Niddatal, den 10.06.2022 gez. Hahn Bürgermeister

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