Niddataler Nachrichten 2022-21

Ausgabe 21/2022 Niddataler Nachrichten A ssenheim Ev. Kindertagesstätte „Schatzkiste“ Leiterin Fr. Nöh 06034 2878 Theodor-Fliedner-Str. 1 Montag - Donnerstag 7.00 - 17.00 Uhr Freitag 7.00 - 15.00 Uhr Städt. Kindertagesstätte Leiterin Fr. Zimmermann 06034 907183 Geschwister-Scholl-Str. 28 Montag - Freitag 7.00 - 16.30 Uhr Betreuungsschule Mäusezahn e.V. Teamleiterin Frau Teuma 06034 939047 Geschwister-Scholl-Str. 28 Mo. - Fr. 7.30 - 9.30 und 11.00 - 16.00 Uhr I lbenstadt Kath. KITA „St. Peter u. Paul“ Leiterin Frau Eisenhut 06034 2100 Hanauer Str. 16 Montag - Donnerstag 7.00 - 16.30 Uhr Freitag 7.00 - 15.00 Uhr A ngebote für K inder und S enioren B önstadt Städt. Kindertagesstätte „Kükennest“ Leiterin Frau Betzwieser 06034 1524 In den Helgengärten 1 Mo. - Fr. 7 - 16.30 Uhr K aichen Städt. Kindertagesstätte „WaldArche“ Leiterin Frau Haas 06187 3331 An der Lögesmühle 13 Montag - Freitag 7.00-16.30 Uhr Städt. KITA „Kleine Weltentdecker“ Leiterin Frau Rehmann 0151 46202711 An der Lögesmühle 13a Montag - Freitag 7.00-16.30 Uhr I hr B ürgerbüro informiert : In den sozialen Medien werden immer öfter Fundsachen eingestellt. Gemäß § 965 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Finder ver- pflichtet, gefundene Gegenstände, die einen Wert von Euro 10,00 überschreiten, im Fund- büro abzugeben. Abgesehen von der Anzeige- pflicht, die das BGB vorschreibt, kann sich ein Finder auch strafbar machen, wenn er die Fund- sache dem Besitzer oder bei den zuständigen Stellen nicht abgibt. Eine Anzeige wegen soge- nannter Fundunterschlagung wäre die Folge. Risiken • Über die Einstellung in die sozialen Me- dien(z. B. mit Foto) können sich Betrüger melden und die Fundsache dem Falschen übergeben werden. • Bei Verlust der Fundsache kann man haft- bar gemacht werden. • Der gefundene Gegenstand kann auch mit einer Straftat zusammenhängen, in die man verwickelt werden könnte. • Es werden persönliche Daten preisgege- ben. Tipps für Finder • Fundsachen nicht behalten oder in den sozialen Medien posten. • Kennt man den Besitzer, kann man die Fundsache auch direkt bei ihm abgeben. • In allen anderen Fälle gilt: Fundsachen den zuständigen Behörden übergeben, also Fundbüro oder Polizei (Anzeigepflicht des Finders § 965 BGB). • Der Finder kann Finderlohn verlangen (§ 971 BGB). • Nach einer bestimmten Frist kann der Finder an der Fundsache Eigentum er- langen, wenn der Eigentümer sich nicht gemeldet hat oder nicht ermittelt werden konnte (§ 973 BGB). • Kommt der Finder seiner Anzeigepflicht nicht nach oder verschweigt er auf Nachfrage den Fund, verliert er damit alle Rechte als Finder (Finderlohn, Eigen- tumserwerb). • Wer Fundsachen nicht abgibt, kann sich wegen (Fund-) Unterschlagung strafbar machen (§ 246 StGB). Tipps für Verlierer • Zunächst an möglichen Stellen suchen, wo man die Sache eventuell verloren hat. • Den zuständigen Stellen (Fundbüro, Polizei), insbesondere bei Bargeld, Ur- kunden (auch amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen) und Ausweisen, sowie Debit- (Maestro, ehemals EC-Karte) und Kreditkarten, den Verlust anzeigen. • Debit- und Kreditkarten vom Bankinstitut sperren lassen (Sperr-Notruf in Deutsch- land: 116 116). • Nur durch eine entsprechende Verlustan- zeige erhält man Ersatz für Ausweise und Karten. • Teilt das Fundbüro dem möglichen Ei- gentümer die Abgabe einer Fundsache mit, kann durch Kaufbelege oder ähnli- ches der Eigentum nachgewiesen wer- den. Näheres erfährt man beim zuständi- gen Fundbüro. A ufruf : W ohnraum für anerkannte G eflüchtete dringend gesucht Tausende Menschen fliehen derzeit aus Kriegs- und Krisengebieten der Welt nach Europa und Deutschland. Bundesweit bereiten sich die Land- kreise seit Wochen intensiv auf die Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten vor. Da sich die Zuweisungszahlen des Landes jedoch inner- halb kurzer Zeit verdoppelt haben und sich nun auf dem Niveau der Jahre 2015/2016 befinden, werden die derzeitigen Unterbringungskapazitä- ten des Wetteraukreises und der Städte und Ge- meinden nicht ausreichen. Daher werden auch private Angebote benötigt, um bereits anerkann- te Geflüchtete, die ein Bleiberecht in Deutschland haben, beim Auszug aus den Gemeinschaftsun- terkünften zu unterstützen. Darunter sind auch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. So können in den Gemeinschaftsunterkünften wieder Kapazi- täten geschaffen werden. Die Stadt Niddatal bittet deshalb darum, dass sich die Eigentümerinnen und Eigentümer von leerstehendem Wohnraum bei der Stadtverwal- tung melden, wenn sie diesen an anerkannte Geflüchtete, also Asylberechtigte, vermieten möchten. Ansprechpartnerin in der Stadtver- waltung ist Petra Kremer, Telefon 06034 9124- 22. Freier Wohnraum kann zudem per E-Mail an petra.kremer@niddatal.de gemeldet werden. Die Stadt Niddatal dankt schon vorab allen Bür- gerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung. Okt. OVAG-Wasserampel Trinkwasserverfügbarkeit Nov. Dez. Jan. kritische Grundwasser- verfügbarkeit mäßige Grundwasser- verfügbarkeit gute Grundwasser- verfügbarkeit Weitere Informationen unter www.ovag.de/wasser/wasserampel.html Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal · 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel · 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal · r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle er- reichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustellung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustellung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorhersehbarer Stö- rungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Nid- dataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. A bfallkalender Der Abfallkalender ist auch als PDF-Down- load auf der Homepage www.niddatal.de hinterlegt.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTIwNTY1