Niddataler Nachrichten 2022-24

Ausgabe 24/2022 Niddataler Nachrichten § 5 Die Gemeindesteuern werden nicht geän- dert. § 6 Es gilt der von der Stadtverordnetenver- sammlung als Teil des Haushaltsplans am 15.11.2022 beschlossene Stellenplan. § 7 Der Magistrat entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwen- dungen und Auszahlungen (§ 100 HGO), sofern diese nicht als erheblich anzusehen sind. Über- und Außerplanmäßige Aufwen- dungen und Auszahlungen bis zu einem Be- trag von jeweils 50.000 Euro gelten als nicht erheblich. Niddatal, den 16.11.2022 Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn, Bürgermeister 2. Bekanntmachung der Nach- trags-Haushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2022 Die vorstehende Nachtrags-Haushaltssat- zung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 3. Aufsichtsbehördliche Genehmigung; Az.: 1.5/17 Die von der Stadtverordnetenversamm- lung der Stadt Niddatal in ihrer Sitzung am 15.11.2022 beschlossene 1. Nachtrags- haushaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist hinsichtlich der in den §§ 2 und 3 getroffenen Festsetzungen genehmigungs- pflichtig. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Aufgrund des § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird die Genehmi- gung für den in der 1. Nachtragshaushalts- satzung 2022 festgesetzten Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitio- nen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von insgesamt 5.308.423 Euro (in Worten: Fünf Millionen dreihundertacht- tausendvierhundertdreiundzwanzig Euro) erteilt. 2. Aufgrund des § 102 Abs. 4 HGO wird die Genehmigung für den in der 1. Nachtrags- haushaltssatzung 2022 zur Verfügung ste- henden Gesamtbetrag der Verpflichtungser- mächtigungen in Höhe von insgesamt 2.385.000 Euro (in Worten: zwei Millionen dreihundertfünf- undachtzigtausend Euro) erteilt. Friedberg, den 22.11.2022 Der Landrat des Wetteraukreises Jan Weckler, Landrat 4. Öffentliche Auslegung Gemäß §§ 98 in Verbindung mit 97 Absatz 5 Hessische Gemeindeordnung (HGO) liegt der Nachtrags-Haushaltsplan der Stadt Niddatal für das Jahr 2022, einschließlich der Geneh- migung des Landrats des Wetteraukreises vom 22.11.2022 in der Zeit vom 12.12.2022 bis 22.12.2022 in der Stadtverwaltung Nid- datal, Hauptstraße 2, Bürgerbüro, 61194 Niddatal- Assenheim während der allgemei- nen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für die Einsichtnahme ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 06034-9124-0 (Zentrale) oder über E-Mail unter info@nid- datal.de möglich. Niddatal, den 23.11.2022 Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn, Bürgermeister Dez. OVAG-Wasserampel Trinkwasserverfügbarkeit Jan. Feb. Mrz. kritische Grundwasser- verfügbarkeit mäßige Grundwasser- verfügbarkeit gute Grundwasser- verfügbarkeit Weitere Informationen unter www.ovag.de/wasser/wasserampel.html Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustel- lung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustel- lung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorher- sehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des nor- malen Erscheinungstermins ein Sonderdruck heraus- gegeben. A ssenheim Ev. Kindertagesstätte „Schatzkiste“ Leiterin Fr. Nöh 06034 2878 Theodor-Fliedner-Str. 1 Montag - Donnerstag 7.00 - 17.00 Uhr Freitag 7.00 - 15.00 Uhr Städt. Kindertagesstätte Leiterin Fr. Zimmermann 06034 907183 Geschwister-Scholl-Str. 28 Montag - Freitag 7.00 - 16.30 Uhr Betreuungsschule Mäusezahn e.V. Teamleiterin Frau Teuma 06034 939047 Geschwister-Scholl-Str. 28 Mo. - Fr. 7.30 - 9.30 und 11.00 - 16.00 Uhr I lbenstadt Kath. KITA „St. Peter u. Paul“ Leiterin Frau Eisenhut 06034 2100 Hanauer Str. 16 Montag - Donnerstag 7.00 - 16.30 Uhr Freitag 7.00 - 15.00 Uhr A ngebote für K inder und S enioren B önstadt Städt. Kindertagesstätte „Kükennest“ Leiterin Frau Betzwieser 06034 1524 In den Helgengärten 1 Mo. - Fr. 7 - 16.30 Uhr K aichen Städt. Kindertagesstätte „WaldArche“ Leiterin Frau Haas 06187 3331 An der Lögesmühle 13 Montag - Freitag 7.00-16.30 Uhr Städt. KITA „Kleine Weltentdecker“ Leiterin Frau Rehmann 0151 46202711 An der Lögesmühle 13a Montag - Freitag 7.00-16.30 Uhr A bfallkalender Der Abfallkalender ist auch als PDF-Down- load auf der Homepage www.niddatal.de hinterlegt. Auch in diesem Jahr sind Stadtverwaltung, Stadtbücherei und Bauhof zwischen den Jahren geschlossen. Es ergeben sich folgende Schließungszeiten: Stadtverwaltung und Bauhof: Ab dem 22.12.2022 um 12 Uhr bis einschließlich 01.01.2023 geschlossen! Stadtbücherei: Ab dem 23.12.2022 bis ein- schließlich 08.01.2023 geschlossen! Ab Montag, den 02.01.2023 stehen Ihnen die Verwaltungs- und Bauhofmitarbeiter/ innen wieder zu den regulären Öffnungszei- ten zur Verfügung. Die Bücherei ist ab dem 09.01.2023 wieder regulär geöffnet. S chliessungszeiten Stadtverwaltung | Bauhof | Stadtbücherei

RkJQdWJsaXNoZXIy MTIwNTY1