Niddataler Nachrichten 2022-24

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 9.12.2022 Niddataler Nachrichten i d e Ausgabe 24/2022 Jahrgang 4 e InWOHnerSTATISTIk Mit dem Stichtag 31.12.2021 hat die Stadt Niddatal 9.970 Einwohner. Das sind 14 Einwohner mit Hauptwohnung in Niddatal weniger als am 30.06.2021. Auf die Stadtteile verteilt sind es 4.078 Ein- wohner in Assenheim, 1.657 Einwohner in Bönstadt, 3.127 Einwohner in Ilbenstadt und 1.108 Einwohner in Kaichen. Im 10-Jahres-Vergleich (31.12.2012) sind es heute 207 Einwohner mehr in Assen- heim, 81 Einwohner mehr in Bönstadt, 358 Einwohner mehr in Ilbenstadt und 59 Ein- wohner mehr in Kaichen. wie schnell doch die Zeit vergeht und Tage und Wochen an uns vorbei fliegen. Das Jahr 2022 geht bald zu Ende. Ein Jahr, das uns in vielfältiger Weise gefordert und manche Herausforderung im persönlichen und berufli- chen Bereich mit sich gebracht hat. Doch Henry Ford wusste schon: Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist. So ist es uns trotz der anhaltenden universel- len Auswirkungen der Co- rona-Pandemie gelungen, neue Gelegenhei- ten am Schopf zu packen und bis- her unbekannte Wege ein- zuschlagen. G e p l a n t e Projekte werden im kommen- den oder in den darauffolgenden Jahren umgesetzt. Doch nun ist es an der Zeit innezuhalten, umwie- der neue Kraft zu schöpfen. Nutzen wir also die Gelegenheit, auch einmal über unseren alltägli- chen Horizont hinauszublicken auf die Dinge, die wirklich wichtig sind. Deshalb möchte ich diesen Gruß zum Anlass nehmen, um mich zu bedanken. Ein großes Dankeschön möchte ich all meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Ver- waltung und dem Bauhof, sowie allen weiteren städtischen Einrichtungen für die erbrachten Leistungen, ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit aussprechen. Ein besonderer Dank gilt außerdem den Bürgerinnen und Bür- gern, die sich ehrenamtlich in der vielfältigen Ver- einswelt Niddatals engagieren. Sie alle machen Niddatal lebens- und liebenswert. Ich wünsche allen erholsame und besinnliche Weihnachten, einen guten Jahreswechsel und ein glückliches, erfolgreiches und insbesondere gesundes neues Jahr 2023. Ihr Michael Hahn Bürgermeister g russwort l iebe b ürgereriNNeN uNd b ürger , Ö ffeNtliche b eKaNNtmachuNg a ufstelluNg VoN l ÄrmaKtioNsPlÄNeN nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahn- strecken im gesamten Regierungsbezirk Darmstadt Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutz- gesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umge- bung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/ Tag), von Haupteisen- bahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Lärmkarten für • die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr, • die nicht bundeseigenen Haupteisen- bahnstrecken mit einem Verkehrsaufkom- men von mehr als 30.000 Fahrbewegun- gen pro Jahr und • die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http:// laerm.hessen.de abrufbar. Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regie- rungsbezirk Darmstadt und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Im- missionsschutzgesetz außerhalb der Zu- ständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regie- rungspräsidium Darmstadt. Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktions- plans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnah- men in der Umgebung der kartierten Lärm- quellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regie- rungsbezirks Darmstadt auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig be- sonders geschützt werden soll. Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungspor- tal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch er- folgen. Ferner können Anregungen und Vor- schläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden. Regierungspräsidium Darmstadt III 33.3, Lärmaktionsplanung 64278 Darmstadt beteiligung-lap@rpda.hessen.de Darmstadt, den 21. November 2022 Regierungspräsidium Darmstadt III 33.3 – 66 i 05.03 M ÜllAbHOlUnG Do., 15. Dez. 2022 - Restmüll Do., 15. Dez. 2022 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 16. Dez. 2022 - Bioabfall Fr., 16. Dez. 2022 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Di., 20. Dez. 2022 - Altpapier in Assenheim und Kaichen Do., 22. Dez. 2022 - Altpapier in Bönstadt und Ilbenstadt

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