Niddataler Nachrichten 2022-25
ostensatzung (2) Gebühren nach Zeitaufwand werden er- hoben, soweit dies in dieser Satzung be- stimmt ist oder wenn Wartezeiten über ¼ Stunde hinaus entstanden sind, die der Kostenschuldner zu vertreten hat. Zu berücksichtigen ist der Zeitaufwand aller Beschäftigten, die an der Amtshand- lung oder Verwaltungstätigkeit direkt oder indirekt beteiligt waren; die Tätigkeit von Hilfskräften (z.B. Fahrer, Schreibkräfte) wird nicht gesondert berechnet. Anzusetzen sind auch der Zeitaufwand für die Vorbereitung und die Nachbereitung der ei- gentlichen Amtshandlung oder sonstigen Ver- waltungstätigkeit sowie etwaige Wegezeiten. Die Gebühr nach Zeitaufwand beträgt: 1. für Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Angestellte je Viertel- stunde 20,00 EUR 2. für Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Angestellte je Vier- telstunde 17,00 EUR 3. für alle übrigen Beschäftigten, je Vier- telstunde 13,50 EUR bei deren Einsatz zu den üblichen Dienst- zeiten. Für Tätigkeiten außerhalb der üblichen Dienstzeiten wird ein Zuschlag von 25 % auf diese Gebührensätze, mindestens je- doch 25,00 EUR erhoben. (3) Unterliegt die Amtshandlung der gesetz- lichen Umsatzsteuer, ist diese zusammen mit der Verwaltungsgebühr zu entrichten. § 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Verwaltungskos- tensatzung der Stadt Niddatal vom 18.06.2012 außer Kraft. Niddatal, den 09.12.2022 Der Magistrat der Stadt Niddatal Hahn Bürgermeister Seite 5 von 7 2.6 Entscheidung über die Teilbefreiung vom Anschlusszwang 125,00 2.7 Entscheidung über die Befreiung von den Abwassergebüh- ren durch den Einbau von privaten Wasserzählern, je Zäh- ler 125,00 3. Bauwesen 3.1 Erteilung eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung eines Vorkaufsrechts, für jedes Grund- stück - mindestens je Grundstückskaufvertrag 10,00 50,00 3.2 Zustimmung zur Verlegung neuer und Änderung bereits vorhandener Telekommunikationslinien gem. Tele- Kommunikationsgesetz - im endausgebauten Straßenzustand je lfd. Meter zu legendes Kabel/Leerrohr mindestens pro Antrag und höchstens pro Antrag - im noch nicht endausgebauten Straßenzustand und in allen übrigen gemeindeeigenen Flächen je lfd. Meter zu legendes Kabel/Leerrohr mindestens pro Antrag und höchstens pro Antrag nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 3.3 Erteilung einer Löschungsbewilligung 70,00 3.4 Erklärung der Stadt an die Bauherrschaft bei bau- genehmigungsfreien Bauvorhaben gemäß Hessische Bau- ordnung (HBO) sowie nach dem Hessischen Nachbar- rechtsgesetz (NachbG HE) nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 min. 50,00 3.5 Bearbeitung eines Antrags auf Befreiung von den Festset- zungen eines Bebauungsplanes, einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverord- nung bei baugenehmigungsfreien Vorhaben, je Antrag nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 min. 50,00 3.6 Entscheidungen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Hessi- schen Straßengesetz nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 3.7 Erstellung von Kopien (analog oder digital) aus den 3. Aus- fertigungen von Bauscheinen nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 zzgl. Kosten nach Ziffer 1.7 3.8 Verleihen der 3. Ausfertigung von Bauscheinen 25,00 3.9 Befristete Ablagerung von Materialien (Bauschutt, Erde oder ähnlichem) auf gemeindeeigenen Grundstücken nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 3.10 Miete für die Entleihung von Verkehrszeichen und Ver- kehrseinrichtungen durch den Bauhof (für die Bereitstellung bis zur anschließenden ordnungsgemäße Verstauung nach dem Mietzeit- raum) nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 3.11 Erteilung von schriftlichen Auskünften über die Lage von städtischen Ver- und Entsorgungsleitungen, je Vorgang 20,00 3.12 Entscheidung über die Erteilung einer Aufbruchgenehmi- gung nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 3.13 Abnahme eines Straßen- oder Gehwegsaufbruch, pro Ab- nahmetermin oder Nachabnahmetermin, - bis zu 1 Stunde - zeitlicher Mehraufwand 70,00 nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 4. Sonstige 4.1 Für die Abgabe von Formularen zuzüglich der Auslagen für die Vordrucke 5,00 4.2 Benutzung eines Personenkraftwagens, je km 0,50 4.3 Durchführung des jagdrechtlichen Vorverfahrens nach § 36 HJagdG, die Gebühren können auch festgesetzt wer- den, wenn das Verfahren nicht zu Ende geführt worden ist (Auslagen, insbesondere Reisekosten und Gebühren der zum Schätzen bestellten Person, sind als Auslagen neben dieser Gebühr zu erheben) nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 4.4 Ausgabe einer Ersatzhundemarke 10,00 4.5 Ausstellung eines Ersatz-Abgabebescheides 10,00 4.6 Bescheinigung über bereits gezahlte städtische Abgaben 15,00 4.7 Beglaubigte Fotokopien aus archivierten Personenstands- büchern nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 4.8 Bescheinigung über Anliegerkosten nach dem Kommuna- lem Abgabengesetz (KAG) oder dem Baugsetzbuch (BauGB) nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 5. Widerspruchsverfahren 5.1 Entscheidungen über einen Widerspruch, soweit dieser er- folglos geblieben ist nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 5.2 Zurücknahme eines Widerspruchs, bevor die Amtshand- lung vollständig erbracht worden ist nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 (2) Gebühren nach Zeitaufwand werden erhoben, soweit dies in dieser Satzung be- Seite 3 von 7 werden folgende Ge- EUR it sie 30,00 bis 600,00 , Bü- rfah- 10,00 bis 600,00 dau- nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 h von Sen- 14,00 , Bü- 5,00 Seite 4 von 7 , Bü- n be- 15,00 icht anzuwenden. 6,00 e Be- 6,00 eren n 6,00 0,60 DIN r nden je Seite 0,40 und r nden je Seite 0,50 10,00 7,50 5,00 6,00 5,00 en je Seite 0,50 g auf Stun- 140,00 nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 - , Be nach Zeitauf- wand siehe Abs. 2 sser- g die 25,00 bis 2.500,00 g auf fentli- 10,00 bis 2.500,00 ers in n ne- 10,00 bis 100,00 wang 125,00 büh- Zäh- 125,00 oder rund- 10,00 50,00 its Dez. OVAG-Wasserampel Trinkwasserverfügbarkeit Jan. Feb. Mrz. kritische Grundwasser- verfügbarkeit mäßige Grundwasser- verfügbarkeit gute Grundwasser- verfügbarkeit Weitere Informationen unter www.ovag.de/wasser/wasserampel.html Ausgabe 25/2022 Niddataler Nachrichten
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