Niddataler Nachrichten 2023-01
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 13.01.2023 Niddataler Nachrichten Ausgabe 1/2023 Jahrgang 5 B auleitPlaNuNg der s tadt N iddatal , s tadtteil i lBeNstadt Bebauungsplan I 3 „Im Auloch“ 1. Änderung und Erweiterung Montag, dem 23.01.2023 – einschl. Freitag, dem 24.02.2023 in der Stadtverwaltung Niddatal, Haupt- straße 2, Niddatal-Assenheim, Zimmer 201, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags von 13:00 bis 16:00 Uhr, diens- tags von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, mittwochs und donnerstags von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr) nach Terminvereinbarung öffentlich aus. Termine vereinbaren Sie bitte unter der Ruf- nummer 06034/9124-0. Darüber hinaus ist eine Terminabsprache über E-Mail unter der Adresse mario.mueller@niddatal.de möglich. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der In- halt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt. Die Planunterlagen können auf der Homepage der Stadt Niddatal unter www.niddatal.de unter der Rubrik Leben in Niddatal/ Bauen & Wohnen/ Bebauungspläne/ Bebauungs- pläne im Verfahren und unter www.plan-es. com, Button „Beteiligungsverfahren“ bzw. „Bebauungspläne im Verfahren“ sowie unter htpps://Bauleitplanung.hessen.de während dem o.g. Zeitraum eingesehen und herunter- geladen werden. Während der Auslegungsfrist können von je- dermann An- regungen zu den Planungen schriftlich, text- lich unter beteili- gungsverfahren@ p l a n - e s . c o m oder zur Nieder- schrift vorge- bracht werden. Die Stellungnah- men werden nur im Rahmen der Öffentlichkeits- beteiligung und Abwägung inner- halb des Planver- fahrens verwen- det. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet. Im beschleunigten Verfahren gelten nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Vorschriften des ver- einfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Im vereinfach- ten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbe- richt nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Durchführung eines Mo- nitorings nach § 4c BauGB abgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 4b BauGB das Planungsbüro PlanES, Elisabeth Schade, 35392 Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt worden ist. Der Magistrat der Stadt Niddatal gez. Hahn Bürgermeister Bauleitplanung der Stadt Niddatal, Stadtteil Ilbenstadt Bebauungsplan I 3 „Im Auloch“ – 1. Änderung und Erweiterung Hier: Räumlicher Geltungsbereich ohne Maßstab Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Die 1. Änderung und Erweiterung des Be- bauungsplans I3 „Im Auloch“ wurde am 11.05.2022 durch die Stadtverordnetenver- sammlung der Stadt Niddatal beschlossen. Parallel hierzu wurde eine Veränderungs- sperre erlassen und am 20.05.2022 orts- üblich bekannt gemacht. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2022 wurde der Entwurfs- und Offen- lagebeschluss zu dem o.g. Bebauungsplan gefasst. Planziel des Bebauungsplans ist die Aus- weisung eines Allgemeinen Wohngebiets i.S. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Im Mittelpunkt steht die planerische Absicht mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Steuerung der städtebaulichen Entwicklung insbesondere im Bereich der hinteren Mühl- gasse vorzunehmen, um somit eine mit dem Umfeld verträgliche Nutzung zu gewährleis- ten. Insgesamt wird mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes I 3 „Im Auloch“ das städ- tebauliche Ziel einer verträglichen Innenent- wicklung verfolgt. Das Plangebiet liegt sich am nordöstlichen Rand von Ilbenstadt. Der räumliche Gel- tungsbereich des Bebauungsplans ent- spricht der unten abgebildeten Karte. (Anla- ge 1) Der Entwurf des Bebauungsplans ein- schließlich zugehöriger Begründung liegt in der Zeit von M ÜLLABHOLUNG Fr., 13. Jan. 2023 - Bioabfall Fr., 20. Jan. 2023 - Altpapier in allen Stadtteilen Mi., 25. Jan. 2023 - Tonnentausch falls erforderlich Do., 26. Jan. 2023 - Restmüll Do., 26. Jan. 2023 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 27. Jan. 2023 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 27. Jan. 2023 - Bioabfall
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