Niddataler Nachrichten 2023-02
Ausgabe 2/2023 Niddataler Nachrichten al B ebauungspläne Grohberg“ Einer Genehmigung nach Satz 1 bedarf es im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet nur, wenn und soweit eine Genehmigungs- pflicht nach § 144 nicht besteht. (2) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Ge- meinde nach Maßgabe des Bauordnungs- rechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Ver- änderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nut- zung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. (3) Die Genehmigung darf nur versagt wer- den, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass das Vorhaben die Durchführung der Umlegung unmöglich machen oder wesent- lich erschweren würde. § 22 Absatz 5 Satz 2 bis 5 ist entsprechend anzuwenden. (4) Die Genehmigung kann unter Auflagen und außer bei Verfügungen über Grundstü- cke und über Rechte an Grundstücken auch unter Bedingungen oder Befristungen erteilt werden. Wird die Genehmigung unter Aufla- gen, Bedingungen oder Befristungen erteilt, ist die hierdurch betroffene Vertragspartei berechtigt, bis zum Ablauf eines Monats nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung vom Vertrag zurückzutreten. Auf das Rück- trittsrecht sind die §§ 346 bis 349 und 351 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entspre- chend anzuwenden. […]“ Vorkaufsrecht der Gemeinde Nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB unterliegen die in das Umlegungsverfahren einbezo- genen Grundstücke für die Dauer des Um- legungsverfahrens dem Vorkaufsrecht der Gemeinde. Vorarbeiten auf Grundstücken Eigentümer und Besitzer haben nach § 209 Abs. 1 BauGB zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen zu treffenden Maßnahmen Grundstücke betreten und Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen oder ähnliche Arbeiten ausführen. Die Eigentümer oder Besitzer sind über die Absicht, dass solche Arbeiten ausgeführt werden, vorher zu informieren. Belehrung über den Rechtsbehelf Gegen den Beschluss über die Einleitung des Umlegungsverfahrens (Umlegungsbe- schluss) ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats, beginnend zwei Wo- chen nach der Bekanntmachung des Umle- gungsbeschlusses, bei der Umlegungsstelle des Magistrats der Stadt Niddatal, Haupt- straße 2, 61194 Niddatal zu erheben. Niddatal, den 26.01.2023 Der Magistrat der Stadt Niddatal Michael Hahn Bürgermeister Stadt Niddatal Die Stadt Niddatal sucht zum nächstmögli- chen Zeitpunkt eine Krankheitsvertretung als Sachbearbeiter (m/w/d) für das Bürgerbüro in Voll- oder Teilzeit. Aufgabenschwerpunkte - Selbständige Erledigung aller im Einwoh- nermeldeamt anfallenden Arbeiten - Mitarbeit bei Wahlen und Führen von Sta- tistiken - Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünfte aus dem Gewerbezentral- register - Gewerbean- und Abmeldungen - Beantragung von Rentenanträgen - Führen des Melderegisters und Erteilung von Melderegisterauskünften - Ausstellung von Meldebescheinigungen - Telefonzentrale und Bürgerinformation Unsere Erwartungen - Abgeschlossene Ausbildung als Verwal- tungsfachangestellte/r - Gute Umgangsformen und Durchset- zungsvermögen - Freundliches, zuvorkommendes und bür- gerorientiertes Auftreten - Sicherer Umgang mit den MS-Office-Pro- grammen - Hohes Maß an Eigenverantwortung, Selbstständigkeit und Teamfähigkeit Wir bieten - befristete Stelle in Voll- oder Teilzeit mit flexibler Arbeitszeit - Alle im TVöD üblichen Leistungen, wie u.a. Zusatzversorgung, Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung - Interessantes, abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet - Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung Eine aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr ist wünschenswert. Schwerbehinderte Menschen werden bei glei- cher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Mit der Abgabe der Bewerbung willigt die Be- werberin/der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück- gesendet und 5 Monate nach Abschluss des Bewerbungs-verfahrens vernichtet. Bitte sen- den Sie uns daher nur Kopien zu. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung vorzugs- weise per Mail als zusammengeführte PDF bis zum 24. Februar 2023 an bewerbung@ niddatal.de . Für Fragen steht Ihnen Frau Künze oder Frau Spengler (Tel. 06034 – 91 24 57) gerne zur Verfügung. Selbstverständlich werden alle eingehenden Bewerbungen vertraulich be- handelt. Stadt Niddatal Die Stadt Niddatal hat zum Ausbildungsbe- ginn 01.09.2023 einen Ausbildungsplatz zum Verwaltungs- fachangestellten (m/w/d) zu besetzen. Ausbildungsinhalte Verwaltungsfachangestellte sind in den ver- schiedensten Bereichen der öffentlichen Verwaltung tätig. Sie verrichten allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten und sind An- sprechpartner für Rat suchende Bürger. Je nach Aufgabengebiet erteilen Sie Auskünfte, bearbeiten Anträge, bereiten Entscheidungen vor oder fertigen sogar Bescheide. In vielen Ämtern sind Verwaltungsfachangestellte in direktem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern. DieAusbildungsdauer beträgt 3 Jahre und be- ginnt am 01.09.2023. Die praktische Ausbildung erfolgt in der Stadt- verwaltung Niddatal. Neben der betriebli- chen Ausbildung wird die „Berufliche Schule am Gradierwerk“ in Bad Nauheim sowie der „Hessische Verwaltungsschulverband“ in Frankfurt/Main besucht. Voraussetzungen • Mindestens Realschulabschluss • Gute Noten in Deutsch, Powi und Mathe wünschenswert • Interesse an teamorientierter Verwal- tungstätigkeit • Freude am Umgang mit Menschen • EDV-Kenntnisse sind vorteilhaft Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sollten wir mit dieser Ausschreibung Ihr In- teresse geweckt haben, so senden Sie Ihre Bewerbung bitte schriftlich oder per Mail als PDF bis spätestens 24. Februar 2023 an den Magistrat der Stadt Niddatal, z.H. Frau Spengler, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal oder an bewerbung@niddatal.de. Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der/die sich Bewerbende in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Be- werbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Ihre Bewer- bungsunterlagen werden nicht zurückgesen- det und 5 Monate nachAbschluss des Bewer- bungs-verfahrens vernichtet. Bitte senden Sie uns daher nur Kopien zu. Selbstverständlich werden alle eingehenden Bewerbungen vertraulich behandelt. E inwohnerstatistik Mit dem Stichtag 31.12.2022 hat die Stadt Niddatal 10.036 Einwohner. Auf der Home- page www.niddatal.de sind auch die stadt- teilbezogenen Einwohnerzahlen hinterlegt.
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