Niddataler Nachrichten 2023-03

Ausgabe 3/2023 Niddataler Nachrichten Stadt Niddatal Die Stadt Niddatal sucht zum nächstmögli- chen Zeitpunkt eine Krankheitsvertretung als Sachbearbeiter (m/w/d) für das Bürgerbüro in Voll- oder Teilzeit. Aufgabenschwerpunkte - Selbständige Erledigung aller im Einwoh- nermeldeamt anfallenden Arbeiten - Mitarbeit bei Wahlen und Führen von Sta- tistiken - Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünfte aus dem Gewerbezentral- register - Gewerbean- und Abmeldungen - Beantragung von Rentenanträgen - Führen des Melderegisters und Erteilung von Melderegisterauskünften - Ausstellung von Meldebescheinigungen - Telefonzentrale und Bürgerinformation Unsere Erwartungen - Abgeschlossene Ausbildung als Verwal- tungsfachangestellte/r - Gute Umgangsformen und Durchset- zungsvermögen - Freundliches, zuvorkommendes und bür- gerorientiertes Auftreten - Sicherer Umgang mit den MS-Office-Pro- grammen - Hohes Maß an Eigenverantwortung, Selbstständigkeit und Teamfähigkeit Wir bieten - befristete Stelle in Voll- oder Teilzeit mit flexibler Arbeitszeit - Alle im TVöD üblichen Leistungen, wie u.a. Zusatzversorgung, Leistungsentgelt, Jahressonderzahlung - Interessantes, abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabengebiet - Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung Eine aktive Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr ist wünschenswert. Schwerbehinderte Menschen werden bei glei- cher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Mit der Abgabe der Bewerbung willigt die Be- werberin/der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück- gesendet und 5 Monate nach Abschluss des Bewerbungs-verfahrens vernichtet. Bitte sen- den Sie uns daher nur Kopien zu. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung vorzugs- weise per Mail als zusammengeführte PDF bis zum 24. Februar 2023 an bewerbung@ niddatal.de . Für Fragen steht Ihnen Frau Künze oder Frau Spengler (Tel. 06034 – 91 24 57) gerne zur Verfügung. Selbstverständlich werden alle eingehenden Bewerbungen vertraulich be- handelt. Stadt Niddatal Die Stadt Niddatal hat zum Ausbildungsbe- ginn 01.09.2023 einen Ausbildungsplatz zum Verwaltungs- fachangestellten (m/w/d) zu besetzen. Ausbildungsinhalte Verwaltungsfachangestellte sind in den ver- schiedensten Bereichen der öffentlichen Verwaltung tätig. Sie verrichten allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten und sind An- sprechpartner für Rat suchende Bürger. Je nach Aufgabengebiet erteilen Sie Auskünfte, bearbeiten Anträge, bereiten Entscheidungen vor oder fertigen sogar Bescheide. In vielen Ämtern sind Verwaltungsfachangestellte in direktem Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern. DieAusbildungsdauer beträgt 3 Jahre und be- ginnt am 01.09.2023. Die praktische Ausbildung erfolgt in der Stadt- verwaltung Niddatal. Neben der betriebli- chen Ausbildung wird die „Berufliche Schule am Gradierwerk“ in Bad Nauheim sowie der „Hessische Verwaltungsschulverband“ in Frankfurt/Main besucht. Voraussetzungen • Mindestens Realschulabschluss • Gute Noten in Deutsch, Powi und Mathe wünschenswert • Interesse an teamorientierter Verwal- tungstätigkeit • Freude am Umgang mit Menschen • EDV-Kenntnisse sind vorteilhaft Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sollten wir mit dieser Ausschreibung Ihr In- teresse geweckt haben, so senden Sie Ihre Bewerbung bitte schriftlich oder per Mail als PDF bis spätestens 24. Februar 2023 an den Magistrat der Stadt Niddatal, z.H. Frau Spengler, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal oder an bewerbung@niddatal.de. Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der/die sich Bewerbende in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Be- werbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Ihre Bewer- bungsunterlagen werden nicht zurückgesen- det und 5 Monate nachAbschluss des Bewer- bungs-verfahrens vernichtet. Bitte senden Sie uns daher nur Kopien zu. Selbstverständlich werden alle eingehenden Bewerbungen vertraulich behandelt. E inwohnerstatistik Mit dem Stichtag 31.12.2022 hat die Stadt Niddatal 10.036 Einwohner. Auf der Home- page www.niddatal.de sind auch die stadt- teilbezogenen Einwohnerzahlen hinterlegt. • Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von Ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren aus- geht (§ 1 Abs. 1 Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden – HundeVO vom 22.01 2003). • Wer außerhalb des eingefriedeten Besitz- tums einen Hund führt oder laufen lässt, hat diesem ein Halsband umzulegen, auf dem oder an dem Name und Anschrift der Halterin oder des Halters anzugeben sind; besteht ein Telefonanschluss, ist auch die Telefonnummer anzugeben (§ 1 Abs. 2 Hun- deVO). • Darüber hinaus muss das Halsband / Ge- schirr eines jeden Hundes mit der vom Steueramt ausgegebenen gültigen Hunde- marke sichtbar versehen sein (§ 11 Hunde- steuersatzung). Stellen Sie sich bitte darauf ein, dass künf- tig diesbezüglich verstärkt kontrolliert wird. • Lassen Sie Ihren Hund in Feld- und Waldge- markungen bitte nur von der Leine, wenn er zuverlässig gehorcht. Vermeiden Sie, dass wildlebende Tiere in der überwiegend aus- geräumten Feldflur unnötig gestört und aus ihren Rückzugsgebieten vertrieben werden. • Bitte bleiben Sie mit Ihren Tieren auf den Wegen. Wiesen und Felder, die zur Bestel- lung vorbereitet oder frisch eingesät sind, werden sonst zertrampelt und Pflanzen haben dadurch keine Möglichkeit heranzu- wachsen. • Bitte achten Sie auf mitgenommenes Hun- despielzeug wie Stöcke, Bälle und sonstige Gegenstände. Wird es in den Feldern und Wiesen liegen gelassen, gelangt es auf die- se Weise ins Futter oder in landwirtschaftli- che Maschinen und kann erhebliche Schä- den verursachen. • Felder, Wiesen und Streuobstwiesen sind Flächen, auf denen hochwertige Nahrungs- mittel für Mensch und Tier erzeugt werden. Es handelt sich hierbei nicht um Auslaufflä- chen für Hunde. • Hundekot in Heu oder Grünfutter bedeutet unter Umständen quälende Krankheiten und hohe Tierarztkosten für Pferde, Rinder oder Schafe. • Das unbefugte Betreten von Feld- und Wiesengrundstücken stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit nach dem Hessischen Feld- und Forstschutzgesetz dar. • Vermeiden Sie, dass öffentliche Grünflä- chen, Straßen und Wege oder gar Spielplät- ze verunreinigt werden. Jeder Tierhalter ist verpflichtet die Hinterlassenschaften seiner Tiere, vorzugsweise in Hundekotbeuteln, der Abfallentsorgung zuzuführen (§ 6 Ab- fallsatzung). Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Der Bürgermeister der Stadt Niddatal als Ordnungsbehörde H unde in F eld und F lur Aus gegebenem Anlass werden die Hunde- halterinnen und Hundehalter auf einige gel- tende Bestimmungen hingewiesen:

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