Niddataler Nachrichten 2023-06

Ausgabe 6/2023 Niddataler Nachrichten N iddataler N achrichten Die nächste Ausgabe der Niddataler Nachrich- ten erscheint am 14. April 2023. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. Aufgrund der §§ 25, 26, 27, 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zu- letzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 759) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeord- nung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 hat die Stadtverordnetenver- sammlung der Stadt Niddatal am 27.03.2023 die nachfolgende 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Niddatal beschlossen: Artikel 1 § 1 Absatz 4 erhält nachfolgende Neufassung: § 1 Allgemeines (4) Das Verpflegungsentgelt wird für die Teil- nahme des Kindes am Mittagessen erho- ben. Die Anmeldung zum Essen muss durch die gesetzlichen Vertreter des Kindes er- folgen. Artikel 2 § 2 Absatz 2 erhält nachfolgende Neufassung: § 2 Betreuungsgebühren für Kinder aus Niddatal (2) Folgende Betreuungsarten werden vorge- halten: a) Kindergartenbetreuung: Betreut werden Kinder vom vollende- ten 3. Lebensjahr bis zum Schulbe- such. b) Kleinkindbetreuung: Betreut werden Kinder vom vollende- ten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Artikel 3 § 2 Absatz 3 erhält nachfolgende Neufassung: § 2 Betreuungsgebühren für Kinder aus Niddatal (3) Die monatliche Betreuungsgebühr beträgt für jedes Kind einer Familie oder alleiner- ziehenden Person für die Betreuungsart 7. Ä nderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Niddatal Artikel 4 § 2 Absatz 4 erhält nachfolgende Neufassung: § 2 Betreuungsgebühren für Kinder aus Niddatal (4) Für Zukaufzeiten wird eine zusätzliche Betreuungsgebühr erhoben. Diese be- trägt zur Überbrückung der Mittagszeit (jeweils zuzüglich Verpflegungsentgelt) - von 1,5 Stunden 13,58 Euro - von 2,5 Stunden 22,63 Euro - von 4,0 Stunden 36,20 Euro Artikel 5 § 3 Absatz 1 erhält nachfolgende Neufassung: § 3 Ermäßigungen (1) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie oder alleinerziehenden Per- son im Alter zwischen vollendetem 1. Lebensjahr bis zum Schulbesuch eine Kindertageseinrichtungen in der Stadt Niddatal sowie Kinder bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres, so werden die Ge- bühren nach § 2 Absatz 3 für das Kind mit der niedrigeren festgelegten Gebühr um 50% gemindert. Zukaufzeiten gemäß § 2 Absatz 4 sowie das Verpflegungsentgelt werden bei den Ermäßigungen nicht berücksichtigt. Artikel 6 § 3 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen. Artikel 7 § 9 erhält nachfolgende Neufassung: § 9 In-Kraft-Treten Die 7. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Niddatal tritt am 01.05.2023 in Kraft. Niddatal, den 28.03.2023 Der Magistrat der Stadt Niddatal Hahn Bürgermeister Stand: finale_Fassung_28.03.2023 2 von 3 § 2 Betreuungsgebühren für Kinder aus Niddatal (3) Die monatliche Betreuun sgebühr beträgt für jedes Kind einer Familie oder alleinerziehenden Person für die Betreuungsart wöchentliche Betreuungszeit [Std.] Benutzungsgebühr ohne Verpflegungsentgelt [Euro] a) Kindergartenbetreuung Halbtagsbetreuung am Vormittag 30,00 199,26 Ganztagsbetreuung vormittags und nachmittags 40,0 265,68 Erweiterte Ganztagsbetreuung über die Mittagszeit 47,5 315,50 Auf die monatlichen Betreuungskosten unter a) wird ein Nachlass in Höhe von 199,26 Euro gewährt. b) Kleinkindbetreuung Halbtagsbetreuung am Vormittag 30,00 298,89 Ganztagsbetreuung über die Mittagszeit 40,00 398,52 Erweiterte Ganztagsbetreuung über die Mittagszeit 47,5 473,23 Artikel 4 § 2 Absatz 4 erhält nachfolgende Neufassung: § 2 Betreuungsgebühren für Kinder aus Niddatal (4) Für Zukaufzeiten wird eine zusätzliche Betreuungsgebühr erhoben. Diese beträgt zur Überbrückung der Mittagszeit (jeweils zuzüglich Verpflegungsentgelt) - von 1,5 Stunden 13,58 Euro - von 2,5 Stunden 22,63 Euro - von 4,0 Stunden 36,20 Euro Artikel 5 § 3 Absatz 1 erhält nachfolgende Neufassung: § 3 Ermäßigungen (1) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie oder alleinerziehenden Person im Alter zwischen vollendetem 1. Lebensjahr bis zum Schulbesuch eine Kindertageseinrichtungen in der Stand: finale_Fassung_28.03.2023 2 von 3 § 2 Betreuungsgebühren für Kinder aus Niddatal (3) Die monatliche Betreuungsgebühr beträgt für jedes Kind einer Familie oder alleinerziehenden Person für die Betreuungsart wöchentliche Betreuungszeit [Std.] Benutzungsgebühr ohne Verpflegungsentgelt [Euro] a) Kindergartenbetreuung Halbtagsbetreuung am Vormittag 30,00 199,26 Ganztagsbetreuung vormittags und nachmittags 40,0 265,68 Erweiterte Ganztagsbetreuung über die Mittagszeit 47,5 315,50 Auf die monatlichen Betreuungskosten unter a) wird ein Nachlass in Höhe von 199,26 Euro gewährt. b) Kleinkindbetreuung Halbtagsbetreuung am Vormittag 30,00 298,89 Ganztagsbetreuung über die Mittagszeit 40,00 398,52 Erweiterte Ganztagsbetreuung über die Mittagszeit 47,5 473,23 Artikel 4 § 2 Absatz 4 erhält nachfolgende Neufassung: § 2 Betreuungsgebühren für Kinder aus Niddatal (4) Für Zukaufzeiten wird eine zusätzliche Betreuungsgebühr erhoben. Diese beträgt zur Überbrückung der Mittagszeit (jeweils zuzüglich Verpflegungsentgelt) - von 1,5 Stunden 13,58 Euro - von 2,5 Stunden 22,63 Euro - von 4,0 Stunden 36,20 Euro Artikel 5 § 3 Absatz 1 erhält nachfolgende Neufassung: § 3 Ermäßigungen (1) Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie oder alleinerziehenden Person im Alter zwischen vollendetem 1. Lebensjahr bis zum Schulbesuch eine Kindertageseinrichtungen in der Auf i onatlichen Betreuungskosten unter a) wird ei Nachlass in Höhe von 199,26 Euro gewährt. F undsachen Bei der Stadtverwaltung Niddatal wurden folgende Fundsachen gemeldet: • Portemonnaie und Ausweise • Fernrohr • Winterjacke • div. Schlüssel • div. Autoschlüssel • Sonnenbrille • Handy Die Fundsachen können gegen Eigentums- nachweis abgeholt werden. Für die Abholung bitten wir um eine Termin- vereinbarung unter: 06034 91240 Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustel- lung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustel- lung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorher- sehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des nor- malen Erscheinungstermins ein Sonderdruck heraus- gegeben.

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