Niddataler Nachrichten 2023-06

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 31.03.2023 Niddataler Nachrichten i ale Ausgabe 6/2023 Jahrgang 5 4.529.000,00 Euro mit einem Saldo von (Pos. 29) 106.177 Euro Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 31) 0,00 Euro Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf (Pos. 32) 450.000,00 Euro mit einem Saldo von (Pos. 33) -450.000,00 Euro mit einem Zahlungsmittelüberschuss von (Pos. 34) 109.399,00 Euro festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Auf- nahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzie- rung von Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 0,00 Euro festgesetzt. § 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungser- mächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsför- derungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro fest- gesetzt. § 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch ge- nommen werden dürfen, wird auf 0,00 Euro festgesetzt. § 5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 450 % b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 542 % 2. Gewerbesteuer auf 380 % h aushaltssatzung und B EKanntmachung dEr h aushaltsatzung der Stadt Niddatal für das Haushaltsjahr 2023 1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Ge- meindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadt- verordnetenversammlung am 31.01.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird im Ergebnishaushalt - im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 24) 21.399.937,00 Euro mit dem Gesamtbetrag der Aufwendun- gen auf (Pos. 25) 21.396.206,00 Euro mit einem Saldo von (Pos. 26) 3.731,00 Euro - im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf (Pos. 27) 0,00 Euro mit dem Gesamtbetrag der Aufwendun- gen auf (Pos. 28) 0,00 Euro mit einem Saldo von (Pos. 29) 0,00 Euro mit einem Überschuss von (Pos. 30) 3.731,00 Euro im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwal- tungstätigkeit auf (Pos. 19) 453.222,00 Euro und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 23) 4.635.177,00 Euro Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf (Pos. 28) § 6 Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen. § 7 Es gilt der von der Stadtverordnetenver- sammlung als Teil des Haushaltsplans am 31.01.2023 beschlossene Stellenplan. § 8 Der Magistrat entscheidet über die Leistung von Über- und Außerplanmäßigen Auf-wen- dungen und Auszahlungen, gem. § 100 HGO, sofern diese nicht als erheblich anzu- sehen sind. Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von jeweils 50.000 Euro gelten dabei als nicht er- heblich. Niddatal, den 09.02.2023 Der Magistrat der Stadt Niddatal Hahn, Bürgermeister 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung der Stadt Niddatal für das Haushaltsjahr 2023 enthält keine geneh- migungsbedürftige Teile. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.04.2023 bis 14.04.2023 in der Stadt- verwaltung Niddatal, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal, Bürgerbüro, zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung aus. Niddatal, den 27.03.2023 Der Magistrat der Stadt Niddatal Hahn, Bürgermeister t ag dEr oFFEnEn t Ür im Haus St. Gottfried Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Stadt Niddatal lädt zum Tag der offenen Tür des Hauses St. Gottfried, Im Kloster 6, 61194 Niddatal am Sonntag, den 16.04.2023 von 10 - 16 Uhr ein. Sie können sich in dieser Zeit das gesam- te Gebäude und auch den Klosterpark an- schauen.

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