Niddataler Nachrichten 2023-07
Ausgabe 7/2023 Niddataler Nachrichten Stadt Niddatal, Stadtteil Kaichen hier: Räumlicher Planbereich Bebauungsplan K 14 „Am alten Erbstädter Weg“ (Plan ist ohne Maßstab) Die Stadt Niddatal hat in der Sitzung der Stadt- verordnetenversammlung am 18.05.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan K 14 „Am alten Erbstädter Weg“ gefasst. Im Mittelpunkt der Planung steht die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets i.S. § 4 Bau- nutzungsverordnung (BauNVO). Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Rand der Ortslage von Kaichen zwischen der Verlängerung der Hochstraße im Norden und der Hainwaldstraße im Süden und umfasst rd. 3,2 ha. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des zukünftigen Bebauungsplans ist der nachfol- genden Übersichtskarte zu entnehmen (Anla- ge). Der Entwurf des Bebauungsplans einschließ- lich zugehöriger Begründung und Umweltbe- richt sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbe- zogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit von Montag, dem 24.04.2023 bis einschl. Freitag, dem 26.05.2023 in der Stadtverwaltung Niddatal, Hauptstraße 2, Niddatal-Assenheim, Zimmer 201, während der allgemeinen Dienststunden (montags, mitt- wochs, donnerstags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, dienstags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, freitags von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr) nach Terminvereinbarung öffentlich aus. Termine vereinbaren Sie bitte unter der Ruf- nummer 06034 9124-0 bzw. 06034 9124 -41. Während der Auslegungsfrist kann von jeder- mann Anregungen zu den Planungen schrift- lich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet eingestellt. Die Planunterlagen können auf der Homepage der Stadt Niddatal unter www.niddatal.de , Button „Bauen und Wohnen“, „Bebauungspläne im Verfahren“ und unter www.plan-es.com , Button „Beteiligungs- verfahren“ sowie unter htpps://bauleitplanung. hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter Rufnummer 06034 9124-41 oder über E-Mail an mario.mueller@niddatal.de Auskunft gegeben. Während der Auslegungsfrist können von je- dermann zudem Anregungen zu den Planun- gen schriftlich, textlich unter beteiligungsver- fahren@plan-es.com oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahmen wer- den nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteili- gung und Abwägung innerhalb des Planverfah- rens verwendet. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht frist- gerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4 a Abs. 6 BauGB). Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt. Neben dem Entwurf des Bebauungsplans mit zugehöriger Begründung einschließlich des nach Maßgabe der Anlage B ebauungsplan K 14 „A m alten E rbstädter W eg “ Stadt Niddatal, Stadtteil Kaichen / Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 1 zum BauGB und den Umweltschutzgütern (Mensch, Tier, Pflanze, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild) i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umwelt- berichtes mit integriertem landschaftspfle- gerischem Planungsbeitrag (Stand 03/2023) werden folgende umweltbezogene Stellung- nahmen öffentlich ausgelegt: a) Stellungnahmen aus den Beteiligungsver- fahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB): • Kreisausschuss Wetteraukreis, FD Krei- sentwicklung: Hinweis darauf, dass die verkehrliche Entwicklung im Bereich K 232 / B45 nach dem Vollzug des Bau- gebiets im Auge behalten werden sollte, dass ein Bodenfachbeitrag erstellt wer- den sollte, weitergehende Hinweise bzgl. Lichtemissionen in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollten, die Er- gebnisse der Fließpfadkarten bei der weiteren Planung Berücksichtigung fin- den sollten und weitergehende Festset- zungen zur Begrünung getroffen werden. • Regierungspräsidium Darmstadt: Hin- weis auf die ergänzende Darlegung der geplanten Erschließung einschl. der Wasser Ver- und -entsorgung, die Auf- nahme von Hinweisen zum Bodenschutz und zur Erstellung eines Bodenfachbei- trags. b) Weitere umweltrelevante Informationen: • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (03/2023): Aufgabe der artenschutz- rechtlichen Prüfung ist die Klärung der Frage, ob von der Planung – unabhängig von allgemeinen Eingriffen in Natur und Landschaft – besonders oder streng ge- schützte Tier- und Pflanzenarten im Sin- ne des § 44 BNatSchG betroffen sind, welche Beeinträchtigungen für die ge- schützten Arten zu erwarten sind und ob sich für bestimmte Arten das Erfordernis und die Möglichkeit für eine artenschutz- rechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ergibt. Die Prüfung folgt da- bei dem Leitfaden für die artenschutz- rechtliche Prüfung in Hessen (HMUELV 2011). • Verkehrsuntersuchung (01/2022): Auf- gabe der vorliegenden Verkehrsuntersu- chung war es, die Verkehrsqualität des bestehenden Straßennetzes nach Reali- sierung des oben genannten Baugebiets „Am alten Erbstädter Weg“ zu bewerten. • Bodengutachten (08/2022): Aufgabe der Baugrunduntersuchung war die Er- kundung der Bodenbeschaffenheit, die Angabe geotechnischen Bodenkennwer- te, Abschätzung des Schwankungsbe- reichs von Wasserständen im Boden, zur Erdbebengefährdung, Gründungsemp- fehlungen, Wasserhaltung, Angaben zur Durchlässigkeit der vorliegenden Böden und zur Wiederverwertbarkeit des Aus- hubs. Zudem war eine grundsätzliche Beurteilung der Versickerungsmöglich- keit am Projektstandort vorzunehmen. • Bodenfachbeitrag (03/2023): Um die Auswirkungen der Nutzungsän- derungen und damit einhergehenden Versiegelungen auf die Funktionen des natürlichen Bodens zu bewerten, wird hier eine bodenbezogene Eingriff-Aus- gleichsbewertung gemäß Anlage 2 Nr. 2.2.5 der hessischen Kompensations- verordnungen vorgenommen. Neben den öffentlich ausgelegten umweltbe- zogenen Stellungnahmen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar, die Eingang in die Planung gefunden haben: • Ergebnisse der Vorplanung der Er- schließung Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB das Büro PlanES, Elisabeth Schade, Gießen mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde. Niddatal, den 14.04.2023 gezeichnet, Michael Hahn Bürgermeister
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