Niddataler Nachrichten 2023-07
Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 14.04.2023 Niddataler Nachrichten dd e Ausgabe 7/2023 Jahrgang 5 J agdgenossen - schaft a ssenheim Einladung zur Genossenschaftsversammlung Hiermit lädt der Notjagdvorstand gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Assen- heim alle Genossen und Genossinnen zur Ge- nossenschaftsversammlung der Jagdgenossen- schaft ein. Die Versammlung findet am Montag, den 08. Mai 2023 um 20:00 Uhr in der Rosen- stube des Restaurants Roma II, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal Assenheim statt. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht über die Geschäftsjahre 2019-2023 3. Verlesung des Protokolls der letzten Jahres- hauptversammlung 4. Bericht des Kassenführers 5. Wahl der Kassenprüfer 6. Entlastung des Kassenführers sowie des Vorstandes 7. Verwendung der Jagderträge 8. Neuwahlen des 1. Vorsitzenden 9. Neuwahlen des 2. Vorsitzenden 10. Neuwahlen des Kassenführers 11. Neuwahlen des Schriftführers 12. Neuwahlen des Genossenschaftsausschus- ses 13. Verschiedenes Anträge zur Versammlung müssen bis zum 01. Mai 2023 schriftlich beim Notjagdvorstand ein- gereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versamm- lung unabhängig von der Zahl der erschienenen Jagdgenossinnen/-genossen beschlussfähig ist. Niddatal, 04. April 2023 Der Notjagdvorstand für die Jagdgenossen- schaft Assenheim Bürgermeister Michael Hahn Offenlegung Gemäß § 9 der Satzung der Jagdgenossenschaft Assenheim liegt die Niederschrift über die Ver- sammlung der Jagdgenossenschaft Assenheim vom 18. April 2019 in der Stadtverwaltung Nid- datal, Hauptstraße 2, 61194 Niddatal vom 17. April 2023 bis 03. Mai 2023 zur Einsichtnahme für die Genos- sinnen und Genossen offen. Niddatal 04. April 2023 Der Notjagdvorstand für die Jagdgenossen- schaft Assenheim Bürgermeister Michael Hahn a bFallKalEnDER Der Abfallkalender ist auch als PDF-Down- load auf der Homepage www.niddatal.de hinterlegt. Für den Ortsgerichtsbezirk Niddatal ist die Lei- tung des Ortsgerichtes neu zu besetzen. Die Stadt Niddatal sucht deshalb eine interessier- te Person, die im Rahmen eines Ehrenamtes als Ortsgerichtsvorsteherin/ Ortsgerichtsvorsteher tätig werden möchte. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen unter ande- rem - die öffentliche Beglaubigung von Unterschrif- ten und Abschriften, - Erteilung von Sterbefallanzeigen für das Amtsgericht, Auskünfte über die Besitzver- hältnisse Verstorbener, - Sicherung des Nachlasses, - Schätzungen von bebauten und unbebauten Grundstücken. Zum Ortsgerichtsvorsteher bzw. zur Ortsge- richtsvorsteherin dürfen nur Personen benannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, Lebenserfahrung haben und unbescholten sind. o rtsgerichtsVorsteherin / o rtsgerichtsVorsteher Sie sollen mit der Schätzung von Grundstücken vertraut sein. Die Tätigkeit als Ortsgerichtsvor- steher/in erfordert in gewissem Umfang zeitliche Flexibilität und Mobilität. Ortsgerichtsvorsteher bzw. Ortsgerichtsvor- steherin können nicht Personen sein, die ihren Wohnsitz in Niddatal nicht oder nicht mehr ha- ben, die Besorgung fremder Rechtsangelegen- heiten geschäftsmäßig ausüben, als Rechts- anwalt/ Rechtsanwältin oder Notar/Notarin zugelassen sind oder als Richter /Richterin tätig sind. Bewerberinnen und Bewerber müssen zudem die Voraussetzungen zur Berufung in das Beam- tenverhältnis als Ehrenbeamter erfüllen. Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre. Sie kann auf fünf Jahre begrenzt werden, wenn die vorgeschlagene Person das 65. Lebensjahr voll- endet hat. Interessierte Niddataler Bürgerinnen und Bürger, die sich zur Wahl als Ortsgerichtsvorsteher/in für das Ortsgericht Niddatal zur Verfügung stellen wollen werden gebeten, ihre schriftliche Bewer- bung beim Magistrat der Stadt Niddatal z.H. Herrn Bürgermeister Hahn Hauptstraße 2, 61194 Niddatal bis spätestens 08. Mai 2023 einzureichen. o rdentliche m itgliederVersammlung des Turnverein Ilbenstadt Der Turnverein Vorwärts 1910 Ilbenstadt E.V. lädt hiermit alle Mitglieder zur diesjährigen or- dentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, 05. Mai 2023 um 19.00 Uhr ins Bürgerhaus Ilbenstadt ein. Folgende Tagesordnungspunkte sind anbe- raumt: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Totenehrung 3. Gastvortrag von Dr. Ulrike Kreinhoff (Geschäftsführerin der Deutschen Gesell- schaft für Ernährung e.V., Hessen) „Was ist der beste Durstlöscher nach dem Sport?“ 4. Ehrungen (25 Jahre Mitgliedschaft) 5. Berichte der Spartenleiter bzw. Übungslei- ter 6. Ehrungen (40 Jahre Mitgliedschaft) 7. Bericht des 1. Vorsitzenden 8. Ehrungen (50 Jahre Mitgliedschaft) 9. Bericht des Kassenwarts 10. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 11. Wahl eines Kassenprüfers 12. Satzungsänderung (§ 3 Nr. 4b - Kündi- gungsfrist) 13. Verschiedenes Anträge und Vorschläge sind bis zum 25.04.2023 dem 1. Vorsitzenden Herwig Lau- erer, Breitewegsgärten 19, 61194 Niddatal schriftlich einzureichen. Der Vorstand
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