Niddataler Nachrichten 2023-09
Ausgabe 8/2023 Niddataler Nachrichten Die Stadt Niddatal sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Verstärkung für unseren Baube- triebshof eine/n Baubetriebshof- mitarbeiter/in (m/w/d) Schwerpunkt: Gärtner/in in Vollzeit Ihre Aufgabenschwerpunkte: - Mitarbeit bei der Erledigung von gärtnerischen Arbei- ten im Stadtgebiet - Pflege von öffentlichen Grünanlagen und Straßen- begleitgrün - Strauch-, Hecken- und Gehölzpflanzungen, Mähar- beiten - Schnittarbeiten an Sträuchern, Hecken und Bäumen - Teilnahme am Winterdienst und bei Sondereinsät- zen an Wochenenden - Übernahme aller typischerweise anfallenden Arbei- ten des städtischen Betriebshofs, wie zum Beispiel Wasserrohrbrüchen, Straßenreinigung usw. Unser Anforderungsprofil: - eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gärt- ner/-in Fachrichtung Garten- und Landschaftsbauer/ in, Landschaftsgärtner oder einer vergleichbaren handwerklichen Ausbildung - Führerschein der Klasse B, BE wünschenswert die Klasse C1 oder CE - Körperliche Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, Zu- verlässigkeit, Verantwortungs-bewusstsein, Teamfä- higkeit und eine selbständige Arbeitsweise - Aktives Mitglied der Feuerwehr ist wünschenswert Unser Angebot: - eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit - eine leistungsgerechte Vergütung nach Entgeltgrup- pe 5 mit den üblichen tariflichen Sozialleistungen - betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt - ein interessantes und abwechslungsreiches Aufga- bengebiet - teamorientierte Zusammenarbeit Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Spengler unter der Tel.-Nr. 06034-912457. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 28.04.2023 an bewerbung@niddatal.de Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen willigen sie ausdrücklich in die Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegende ausgeschriebe- ne Stelle ein. Ihre Einwilligung kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für dieses Auswahl- verfahren und wird auf Grundlage von Art. 6 DSGVO (Datenschutz- grundverordnung) vorgenommen. Dies schließt die Weitergabe an die Mitglieder der Auswahlkommission, die Personalverwaltung und den Personalrat im Rahmen ihrer organisatorischen bzw. gesetzli- chen Zuständigkeit ein. Ihre Daten werden bis längstens 6 Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens gespeichert und anschlie- ßend gelöscht. Bei Mail-Bewerbungen vereinen Sie bitte möglichst alle Unterlagen in einen PDF-Anhang. Bei postalischen Bewerbungen geben Sie bitte für die Korrespon- denz Ihre E-Mail-Adresse an. Sollten Sie nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens eine Rück- sendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. M ÜLLABHOLUNG Do., 4. Mai 2023 - Restmüll Fr., 5. Mai 2023 - Bioabfall Do., 11. Mai 2023 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 12. Mai 2023 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 12. Mai 2023 - Bioabfall Fr., 12. Mai 2023 - Altpapier in allen Stadtteilen Ab sofort ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen / Astschnitt in schriftlicher Form anzu- melden. Hierzu benutzen sie bitte das Formular auf der Homepage der Stadt Niddatal: www.niddatal.de ->Verwaltung ->Ordnungsamt ->Formulare und Vordrucke ->Anmeldung eines Zweckfeuers Das Formular ist ebenfalls im Bürgerbüro erhält- lich. Die wichtigsten Informationen kurz erläutert: Anzeigepflicht Die Feuerwehr ist vor jeder Verbrennung vorab zu informieren; dies geschieht durch das Ordnungs- amt der Stadt Niddatal. Melden Sie Ihr Zweck- feuer daher 3 Arbeitstage vor dem Abbrennda- tum bei der Stadt Niddatal an. Die Anzeige muss enthalten: • Datum und Zeitraum • Lage und Größe des Grundstücks, auf dem die Abfälle verbrannt werden sollen • Art und Menge des Abfalls • Name, Anschrift und Telefonnummer der Aufsichtspersonen A NMELDUNG / A NZEIGEPFLICHT VON Z WECKFEUER Zeitliche Beschränkung Montag bis Freitag von 8:00 bis 16.00 Uhr Samstag von 8:00 bis 12.00 Uhr Aufsicht Das Abbrennen ist nur unter ständiger Aufsicht von mindestens einer zuverlässigen Person vor- zunehmen. Name, Anschrift und ständige Er- reichbarkeit der Aufsichtsperson/en sind in der Anzeige mitzuteilen. Nach dem Zweckfeuer Vor Verlassen der Abbrennstelle ist durch die Aufsichtsperson/en sicherzustellen, dass Feuer und Glut erloschen sind. Die Verbrennungsrück- stände sind unverzüglich in den Boden einzu- arbeiten. Magistrat der Stadt Niddatal Ordnungsamt Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann Die Niddataler Nachrichten werden kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Niddatal verteilt. Die Zustel- lung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Sofern eine Zustel- lung der Niddataler Nachrichten aufgrund unvorher- sehbarer Störungen nicht erfolgt sein sollte, können die jeweiligen Niddataler Nachrichten im Rathaus abgeholt werden. Hinweis In unaufschiebbaren Fällen wird außerhalb des nor- malen Erscheinungstermins ein Sonderdruck heraus- gegeben. N IDDATALER N ACHRICHTEN Die nächste Ausgabe der Niddataler Nach- richten erscheint am 12. Mai 2023. Die aktuelle Ausgabe und auch Archivaus- gaben können Sie unter www.niddataler- nachrichten.de finden und komfortabel lesen. N EUE M ÖGLICHKEIT DER M EDIENRÜCKGABE Seit dem 04.04.2023 hat die Stadtbücherei in Niddatal Assenheim einen neuen Briefkasten. So können ab sofort ausgeliehen Medien auch außerhalb der Öffnungszeiten der Stadtbücherei zurückgegeben werden.
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