Niddataler Nachrichten 2023-10

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 26.05.2023 Niddataler Nachrichten da Ausgabe 10/2023 Jahrgang 5 f eStSteLLungSVermerK der S tAdtwerKe n iddAtAL für das Wirtschaftsjahr 2023 Aufgrund des § 5 sowie der §§ 15 ff. des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der je- weils gültigen Fassung hat die Stadtverord- netenversammlung der Stadt Niddatal am 27.03.2023 folgenden Beschluss über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Niddatal für das Wirtschaftsjahr 2023 herbeigeführt: Der Wirtschaftsplan 2023 wird festgesetzt mit: 1. Erfolgsplan Erträge 2.533.253,00 Euro Aufwendungen 2.471.080,17 Euro im Vermögensplan Einnahmen 1.297.235,10 Euro Ausgaben 1.297.235,10 Euro 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, die zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan erforderlich sind, wird festgesetzt auf 1.028.313,10 Euro. Der Magistrat wird ermächtigt, allein über die Aufnahme der Kredite zu entschei- den. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leis- tung von Ausgaben in Anspruch genom- men werden dürfen, wird festgesetzt auf 500.000,00 Euro. 4. Die Stadtwerke Niddatal haben keinen eigenen Stellenplan. 61194 Niddatal, 29.03.2023 gez. Hahn Vorsitzender der Betriebskommission Der vorstehende Feststellungsvermerk zum Wirtschaftsplan der Stadtwerke Niddatal für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit öffent- lich bekannt gemacht. Die erforderliche aufsichtsbehördliche Ge- nehmigung hinsichtlich der Kreditfestset- zung ist erteilt worden. Sie hat folgenden Wortlaut: Friedberg, den 11.05.2023 G e n e h m i g u n g Der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal (Wetteraukreis) in ihrer Sitzung am 27.03.2023 beschlossene Wirt- schaftsplan des Eigenbetriebes „Stadtwerke Niddatal“ für das Wirtschaftsjahr 2023 ist hinsichtlich der festgesetzten Kreditaufnah- men genehmigungspflichtig. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Aufgrund des § 115 der Hessischen Ge- meindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO wird die Genehmigung für die im Wirtschaftsjahr 2023 zur Verfü- gung stehenden Gesamtbetrag der Kre- dite, die zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan erforderlich sind, in Höhe von insgesamt 1.028.313,10 (in Worten: Eine Million achtundzwanzigtau- senddreihundertdreizehn Euro und 10 Cent) erteilt. 2. Aufgrund des § 115 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO wird die Genehmi- gung für die Aufnahme von Betriebsmit- telkrediten, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500.000 Euro (in Worten: Fünfhunderttausend Euro) erteilt. Im Auftrag gez. Lässig Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Nid- datal für das Wirtschaftsjahr 2023 inklusive Genehmigungsvermerk des Landrats des Wetteraukreises liegt in der Zeit vom 29. Mai 2023 bis 09. Juni 2023 in der Stadtverwal- tung Niddatal, Hauptstraße 2, Bürgerbüro, 61194 Niddatal, Stadtteil Assenheim, wäh- rend der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Öffnungszeiten Verwaltung: Mo. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Di. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mi. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Do. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Fr. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Wirtschaftsplan und der Genehmigungs- vermerk können nach Vereinbarung eingese- hen werden. Vorab der Einsichtnahme ist eine telefo- nische Terminvereinbarung erbeten (Tel. 06034 – 91 24 -0 Zentrale). Darüber hinaus ist eine Terminabsprache über E-Mail unter der Adresse info@niddatal.de möglich. Niddatal, 15.05.2023 Stadtwerke Niddatal gez. Herdt Betriebsleiter M ÜLLABHOLUNG Fr., 26. Mai 2023 - Bioabfall Mi., 31. Mai 2023 - Tonnentausch falls erforderlich Do., 1. Juni 2023 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Do., 1. Juni 2023 - Bioabfall Do., 1. Juni 2023 - Restmüll Fr., 2. Juni 2023 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Fr., 9. Juni 2023 - Altpapier in allen Stadtteilen Sa., 10. Juni 2023 - Bioabfall Mai OVAG-Wasserampel Trinkwasserverfügbarkeit Jun. Jul. Aug. kritische Grundwasser- verfügbarkeit mäßige Grundwasser- verfügbarkeit gute Grundwasser- verfügbarkeit Weitere Informationen unter www.ovag.de/wasser/wasserampel.html

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