Niddataler Nachrichten 2023-14

Ausgabe 14/2023 Niddataler Nachrichten § 6 Fälligkeit der Gebührenschuld Die zu zahlenden Gebühren und Auslagen werden durch Gebührenbescheid festge- setzt. Die Gebührenschuld wird ein Monat nach der Bekanntgabe des Gebührenbe- scheides fällig, sofern in diesem keine ande- re Fälligkeit angegeben ist. § 7 Härtefälle Wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaft- lichen Verhältnisse des Gebührenschuldners oder sonst aus Billigkeitsgründen geboten erscheint, kann die Gebührenschuld gestun- det, niedergeschlagen oder erlassen wer- den, oder es kann von der Geltendmachung der Gebühren ganz oder teilweise abgese- hen werden. Die Stundung soll in der Regel nur auf Antrag gewährt werden. § 8 Allgemeine Schadenslagen aufgrund von Naturereignissen Kommt es aufgrund eines Naturereignisses, insbesondere durch Überschwemmung, Hoch- wasser, Starkregen, Hagel- oder Sturmschäden, zu einer Schadenslage im gesamten Stadtge- biet, in einem Stadtteil kann der Magistrat das Vorliegen einer allgemeinen Schadenslage im Sinne des § 61 Abs. 5 S. 3 HBKG feststellen. Wurde eine allgemeine Schadenslage festge- stellt, so kann der Magistrat bei Einsätzen, die ausschließlich auf diese allgemeine Schadens- lage zurückzuführen sind, von der Erhebung von Gebühren absehen. § 9 Sicherheitsleistungen Die Hilfeleistung der Feu- erwehr im Rahmen des § 6 Abs. 3 HBKG, eine Überlassung von Geräten oder die Gestellung von Brandsicherheitsdiensten kann von einer vorherigen angemessenen Sicher- heitsleistung des Gebüh- renschuldners bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen abhängig gemacht werden. § 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffent- lichung in den Niddataler Nachrichten in Kraft. Gleichzeitig tritt die bis- herige Satzung über die Gebühren für den Einsatz der Freiwilligen Feuer- wehr der Stadt Niddatal vom 06.04.2000 außer Kraft. Niddatal, den 18.07.2023 Der Magistrat der Stadt Niddatal Hahn Bürgermeister Stand: nach Beschlussfassung am 17.07.2023 Seite 7 von 9 Nr. Beschreibung Gebühr 1 Personalgebühren 1.1 Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatz- kraft 6,60 Euro je 15 Minuten 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 6,60 Euro je 15 Minuten 1.3 Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung mehr als vier Stunden, so sind die Auslagen für die Verpflegung der eingesetzten Feuerwehrangehörigen zu erstatten. 2 Fahrzeuggebühren 2.1 Einsatzleitwagen Einsatzleitwagen ELW 1 12,50 Euro je 15 Minuten Mannschaftstransportfahrzeug MTF 10,00 Euro je 15 Minuten Kommandowagen 10,00 Euro je 15 Minuten 2.2 Löschgruppenfahrzeuge LF 8/6 36,50 Euro je 15 Minuten LF 10/6 KatS 39,50 Euro je 15 Minuten LF 10 / HLF 10 47,50 Euro je 15 Minuten StLF 20 48,50 Euro je 15 Minuten 2.3 Tanklöschfahrzeuge TLF 16/24 Tr 39,50 Euro je 15 Minuten 2.4 Gerätewagen Gerätewagen-Logistik 25,00 Euro je 15 Minuten 3 Anhänger Mehrzweckanhänger 10,00 Euro je 15 Minuten Nr. Beschreibung Gebühr 6 Gebühren für besondere Leistungen 6.1 Falschalarm Brandmeldeanlage 650,00 Euro je Falschalarm 6.2 Falschalarme aufgrund von Kommunikationsmittel mit automatischer Ansage oder Anzeige, die keine Brand- meldeanlagen sind. 650,00 Euro je Falschalarm 6.3 Falschalarme aufgrund von Meldung von Sicherheitsun- ternehmen oder anderen Personen, die im Auftrag der Eigentümerin, des Eigentümers, der Besitzerin oder des Besitzers tätig werden. 650,00 Euro je Falschalarm 6.4 An- und Abfahrtpauschale für Einsätze des Brandsicher- heitsdienstes 50,00 Euro je Einsatz 6.5 Weitere Pauschalsätze 50,00 Euro 7 missbräuchliche Alarmierung 7.1 Missbräuchliche Alarmierung Gebühren für die missbräuchli- che Alarmierung im Sinne des § 2 Abs. 1 f) und Abs. 2 e) der Sat- zung werden nach ausgerückten Fahrzeugen und Zeit-, Material- sowie Personalaufwand gemäß Gebührenverzeichnis berechnet. 8 Gebühren in sonstigen Fällen 8.1 Kosten für Personal, Material sowie ausgerückter Fahr- zeuge anderer Feuerwehren (überörtliche Hilfe) Kosten für Feuerwehren, die nicht der Stadt Niddatal direkt un- terstehen, werden nach der Ge- bührensatzung der jeweiligen Kommune dem Gebührenschuld- ner in Rechnung gestellt. 8.2 Gebühren in sonstigen Fällen Für besondere, nicht in der Gebüh- rensatzung aufgeführte Leistungen, werden die Gebühren nach ausge- rückten Fahrzeugen und dem tat- sächlichen Zeit-, Material-, und Per- sonalaufwand gemäß Gebührenver- zeichnis berechnet. Stand: nach Beschlussfassung am 17.07.2023 Seite 8 von 9 Nr. Beschreibung Gebühr 4 Einsatzbedingtes Prüfen und Reinigen 4.1 Reinigen und Prüfen der persönlichen Ausrüstung Die Reinigung und Prüfung im Einsatz gebrauchter persönlicher Ausstattungsgegenstände wer- den nach dem Reinigungs- und Prüfaufwand berechnet. Erforder- liche Ersatzbeschaffungen wer- den dem Gebühren- und Ausla- genschuldner in Rechnung ge- stellt. 4.2 Reinigen und Desinfizieren, einschließlich Prüfen von Vollschutzanzügen Reinigung und Desinfektion im Einsatz gebrauchter Vollschutz- anzüge werden nach Reinigungs- und Prüfaufwand berechnet. Er- forderliche Ersatz-beschaffungen werden dem Gebühren- und Aus- lagenschuldner in Rechnung ge- stellt. 4.3 Reinigung, Prüfen und Wiederherstellung der Einsatzbe- reitschaft von Atemschutzgeräten inklusive Atemschutz- masken, Lungenautomaten und Atemluftflaschen Die Reinigung, Prüfung und Wie- derherstellung Einsatzbereit- schaft werden nach Reinigungs- und Prüfaufwand gemäß des Rahmenvertrages berechnet und dem Gebühren- und Auslagen- schuldner in Rechnung gestellt. Erforderliche Ersatzbeschaffun- gen werden dem Gebühren- und Auslagenschuldner in Rechnung gestellt. 4.4 Schlauchreparatur Nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals. 4.5 Prüfen sonstiger Geräte und Einrichtungen Die Prüfung sonstiger Gegen- stände und Einrichtungen wird nach dem Zeitaufwand des ein- gesetzten Personals berechnet. 5 Kosten für den Einsatz von Fremdpersonal und- gerät, Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummit- teln, Entsorgung und Auslagen Für die entstehenden Aufwen- dungen, etwa für den Einsatz von Personal oder Geräten von Drit- ten, werden die der Stadt Nidda- tal in Rechnung gestellten Be- träge nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 der Satzung zugrunde ge- legt. Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Niddatal

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