Niddataler Nachrichten 2023-16

Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Niddatal mit den Stadtteilen Assenheim, Bönstadt, Ilbenstadt und Kaichen Freitag, den 18.08.2023 Niddataler Nachrichten Ausgabe 16/2023 Jahrgang 5 a mt für B odeNmaNaGemeNt B üdiNGeN - Flurbereinigungsbehörde - Bahnhofstr. 33 · 63654 Büdingen · Tel.-Nr.: 0611 535-7000 · Fax-Nr.: 0611 327605-100 · E-Mail: info.afb-buedingen@hvbg.hessen.de Flurbereinigungsverfahren Wöllstadt 83/845 Verfahrensnummer: UF 1 944 Öffentliche Bekanntmachung Ergänzung zur vorläufigen Besitzeinweisung Im Nachgang zur öffentlichen Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung im Flurbereini- gungsverfahren Wöllstadt 83 i 845 vom 15. Mai 2023, veröffentlicht am 26. Mai 2023 erfolgt fol- gender Hinweis: Nießbrauch, Pacht Anträge, die Ansprüche nach §69 FlurbG aus ei- nem Nießbrauchsrecht oder nach § 70 FlurbG aus einem Pachtverhältnis zum Gegenstand haben, sind gem. § 71 FlurbG spätestens drei Monate nach dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanage- ment Büdingen, Bahnhof- straße 33, 63654 Büdingen, zu stellen. Der Lauf der Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Be- kanntmachung. Zusätzlich ist dieser Hinweis unter der lnternetad- resse www.hvbq .delUF1944 abrufbar Bekanntmachung Dieser Hinweis zur vorläufigen Besitzeinweisung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Wöllstadt und in den angrenzenden Gemeinden / Städten Friedberg, Niddatal, Florstadt, Rosbach v.d. Höhe und Karben öffentlich bekannt gemacht. Datenschutz Die Datenschutzerklärung für das Flurbereini- gungsverfahren kann im lnternet unter der Inter- netadresse www.hvbq.hessen.de/datenschutz eingesehen werden. Büdingen, den 04. August 2023 Im Auftrag gez. Kaiser (i.V. Verfahrensleitung) Dann tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Fußgänger und andere Verkehrs¬teilnehmer den ihnen zugedachten Verkehrsraum entlang Ihres Grundstücks gefahrlos benutzen können. Die Witterung in den vergangenenWochen hat zu einem starken Wachstum von Gräsern und ande- ren Anpflanzungen geführt. Das macht vielerorts auch in der „Brut- und Setzzeit“ einen (schonen- den) Form- und Pflegeschnitt erforderlich. An Straßen und (Wirtschafts-) Wegen ist das „Lichtraumprofil“ ganzjährig von Bewuchs frei zu halten. (Der Rückschnitt muss bis zur Grund- stücksgrenze erfolgen!) . Wer dies unterlässt, muss nicht nur mit einer kostenpflichtigen Be- seitigungsanordnung durch die zuständige Be- hörde und gegebenenfalls Ersatzvornahme rech- nen, sondern riskiert u.U. auch ganz erhebliche Schadenersatzforderungen, sollte sich ein Unfall ereignen, der (auch) auf den Bewuchs zurück zu führen ist. Definition Heckenschnitt in der Brut- und Setzzeit Zu beachten ist § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnatur- schutzgesetz, in dem es sinngemäß heißt: He- cken, Büsche etc. dürfen in der Brut- und Setz- zeit (01.03. – 30.09.) nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Zulässig ist in diesem Zeitraum nur ein scho- nender Form- und Pflegeschnitt.“ Stadt Niddatal Ordnungsamt r üCKsChNitt VoN a NpflaNZuNGeN WÄhreNd der B rut - uNd s etZZeit (01.03.- 30.09.) Sind Sie Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen oder Wegen? Lichtraumprofil Im Auftrag von Hessen Mobil werden entlang des Streckenabschnitts Baumpflegearbeiten durch- geführt. Die Umleitung erfolgt über die B 45 und L 3188. Stadt Niddatal Ordnungsamt V ollsperruNG K 243 zwischen Kaichen und K 852 nach Erbstadt am 23. und 24.08.2023 Impressum Herausgeber Der Magistrat der Stadt Niddatal V.i.S.d.P. Bürgermeister Michael Hahn Kontakt Hauptstr. 2 · 61194 Niddatal Telefon: 06034 9124-0 info@niddatal.de · www.niddatal.de Erscheinungsweise 14-tägig Auflage 5.000 Stück Layout, Druck & Verteilung Werbeagentur creaRtiva · René Angel 06187-9946199 Südstraße 11 · 61194 Niddatal r.angel@creaRtiva.info Onlineausgaben www.niddataler-nachrichten.de Bilder Titelseite © Karlfried Gaumann M ÜLLABHOLUNG Do., 24. August 2023 - Restmüll Do., 24. August 2023 - Gelbe Tonne in Assenheim und Kaichen Fr., 25. August 2023 - Gelbe Tonne in Bönstadt und Ilbenstadt Mi., 30. August 2023 - Tonnentausch falls erforderlich Fr., 1. September 2023 - Altpapier in allen Stadtteilen

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